Wieviel Netto als Werkstudent?
Hallo, ich bin jetzt in einer Firma als Werkstudent angestellt und vediene 880 € Brutto in der Vorlesungszeit und 1760 € in den Semesterferien (weil man da ja bis zu 40 std./ Woche arbeiten darf). Wieviel Netto bleibt da noch für mich übrig?
4 Antworten
Laut studis-online.de gilt folgendes:
aa) Werkstudentenjob / WerkstudentenprivilegWer als ordentlich Studierende(r) an der Hochschule eingeschrieben ist, unterliegt in einem Job während der Vorlesungszeit und/oder in den Semesterferien weder in der Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Arbeitslosenversicherung der Versicherungspflicht (sog. Werkstudentenprivileg).
Achtung: Gemeint ist nur die Versicherung in der Eigenschaft als Arbeitnehmer. Als Studierende müsst ihr in aller Regel sehr wohl in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein.
Ergo wird nur der Rentenversich.beitrag abgezogen...
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=4#pAIII
Gruß siola55
Gibt es online Rechner zu. Findest Du mit der Suchmaske des Browsers. Auch die rechtliche Seite findest Du so im Volltext dank Europäischem Transparenzgebot.
Wer nicht mehr Ahnung hat als der Fragesteller, sollte sich geschlossen halten.
Dafür gibt es Lohnsteuer-Rechner.Dort gibst du alle wichtigen Daten ein, nicht vergessen, dass du Student bist. und bekommst dein Netto-Gehalt.
Da die Berechnung in deinem Fall etwas komplizierter ist, und du wichtige Infis nciht dabei schreibst, musst du das wohl selber machen.
Einfach bei Google oder einer anderne Suchmaschine "Lohnsteuer Rechner" eingeben.
Beim Werkstudentenprivileg erleidest du unweigerlich Schiffbruch, falls du einen 08/15-Lohnsteuer-Rechner verwendest :-((
Es sind als Werkstudent weder AlV-, KV- u. PV-Beiträge zu bezahlen noch wird eine Lohnsteuer einbehalten unter 1000€ mtl. Bruttolohn als Single in Lohnst.klasse 1 ;-))
Es sind nur Rentenversich.beiträge fällig!!!
Da du als Werkstudent nur lohnsteuerpflichtig bist (einschl. etwaiger Kirchensteuer und Soli), bekommst du bei 880 brutto etwa 800 Euro neto raus und bei 1760 brutto ungefähr 1.440 Euro netto.
Das ist richtig. Bei 880 Euro brutto fällt keine Lohnsteuer an, jedoch Beiträge zur Rentenversicherung. Bei 1760 Euro fallen Lohnsteuer, (eventuell) Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Rentenversicherungsbeiträge an. Ist alles eingerechnet.
Werkstudenten werden mit dem Personengruppenschlüssel 106 und dem Beitragsgruppenschlüssel 0100 in der Sozialversicherung angelegt.
Da ist keine Altersweisheit, das ist Fachwissen. Kann man bereits in ziemlich jungen Jahren erwerben.
Stimmt so leider überhaupt nicht! Die KV-Beiträge sind als Student immer fällig, jedoch nicht als Arbeitnehmer zusätzlich! Und Lohnsteuer wird erst ab ca. 1000€ mtl. Bruttolohn einbehalten als Single in Lohnst.klasse 1 ;-))
Beim Werkstudentenprivileg sind also nur Rentenversich.beiträge fällig!!!
Die KV-Beiträge interessieren den Arbeitgeber nicht die Bohne, da er sie nicht abführen muss. Also berechnet sich das Netto im Arbeitsverhältnis nach dem Brutto und dem Abzug für Steuer und Rentenversicherung.
Das, denke ich, war die Frage und so habe ich sie auch beantwortet. Ich habe dieses Verfahren mit dem Segen aller Betriebsprüfer immer so durchgezogen und mich arbeitgeberseitig um die Krankenversicherung des Studenten ebensowenig gekümmert wie um seine sexuelle Orientierung.
Bitte weise mir nach, dass ich die Berechnung falsch durchgeführt habe!
Also berechnet sich das Netto im Arbeitsverhältnis nach dem Brutto und dem Abzug für Steuer und Rentenversicherung.
Also bei der KV sind wir uns ja einig ;-)
Jedoch schreibst du fälschlicherweise von lohnsteuerpflichtig, wobei Lohnsteuer als Single erst ab ca. 1000€ mtl. Bruttolohn einbehalten werden :-((
Deine ca. 80€ sind in etwa der RV-Beitrag, wobei du diesen im 1. Kommentar überhaupt nicht erwähnst :-((
Da du als Werkstudent nur lohnsteuerpflichtig bist (einschl. etwaiger Kirchensteuer und Soli), bekommst du bei 880 brutto etwa 800 Euro netto raus...
Das ist nicht ganz richtig. Man muss sich als Werkstudent, falls man mehr als 450€ im Monat verdient, studentisch krankenversichern, was mit zusätzlich ca. 90€/Monat dazu kommt.
Man muss sich nicht studentisch krankenversichern, weil man einer Werksstudententätigkeit nachgeht, sondern weil man studiert. Und das auch nur, wenn man nicht noch bei den Eltern familienversichert ist.
Die Krankenversicherung geht also nicht vom Bruttoentgelt ab und muss nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden. Netto = Brutto - gesetzliche Abzüge.
Korrekt, allerdings kann man sich ab einem Verdienst von >450€ nicht mehr bei den Eltern familienversichern.
Woher hast Du Deine "Altersweisheit"?
Die Lohnsteuer fängt bei Steuerklasse 1 erst bei einem Bruttoverdienst von etwa 1.0500,00 € an.