Sachverhalt: 21 Jahre alt, wohne bei meiner Mutter (Ihr Verdienst : 1400€ Netto) letztes Jahr keine Ausbildung gefunden, Vater bezahlt kein Unterhalt mehr. Ab dem 01.Januar 2016 habe ich ein Praktikum in einer Steuerberatungskanzlei angefangen.
Das Beschäftigungsverhältnis bezieht sich jetzt erst einmal auf 3 Monate bezahltes Praktikum mit einer Vergütung von 750€ Brutto / 600€ Netto. Nach dem Praktikum soll ein weiteres "Internes Arbeitsverhältnis" von 5 Monaten folgen, die Vergütung bleibt hierbei die selbe. D.h. 3 Monate Praktikum und 5 Monate Internes Arbeitsverhältnis mit Vergütung wie oben genannt.
Ab dem 01.08.2016 wird dann mein Ausbilungsverhältnis in der gleichen o. g. Kanzlei beginnen. ( Ausbildungsvergütung bleibt bei 750 Brutto)
Meine Frage: Ist mein Vater unterhalspflichtig? Da das Praktikum meiner ersten Berufsausbildung dient und mir auch sehr viel für meine erste Berufsausbildung nutzt, sehe ich dort kein Problem. Väter sind ja meines Wissens dazu verpflichtet während der ersten Ausbildung Unterhalt zu bezahlen und es ändert ja nichts daran das ich jetzt Praktikum und danach die Ausbildung in der gleichen Kanzlei fortsetze.
Wäre sehr dankbar für ein paar Anhaltspunkte Gruß Julian