Wieviel bekomme ich bei 350 € Brutto in Netto?

5 Antworten

Wenn von der Brutto-Summe Geld abgezogen wird, dann nennt man das was übrig bleibt NETTO. Da du aber keine Abzüge hast, bekommst du die Brutto-Summe (in deinem Fall 350 Euro) ausbezahlt.

Leon97531  02.05.2013, 08:32

Da du aber keine Abzüge hast

Warum hat er keine Abzüge ?

Nirakeni  02.05.2013, 08:46
@Leon97531

Bei 350 Euro? Das würde mich wundern. Sagen Ecobao und schönehände ja auch. Aber ich lass mich gern eines Besseren belehren. Danke dir, Leon.

Leon97531  02.05.2013, 08:50
@Nirakeni

Ab 326,-€ fallen Sozialabgaben an (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), dies sind etwa 20 % vom Bruttobetrag.

Sagen Ecobao und schönehände ja auch.

Relevant ist was der Gesetzgeber sagt ;-)

Da Du über 325,-€ verdienst fallen Sozialabgaben für dich an, diese betragen etwa 20 % des Bruttobetrages.

Du bekommst Netto knapp 280,-€ ausbezahlt.

Leon97531  02.05.2013, 08:17

Als Tipp:

Solange Du zwischen 326,-€ und 408,-€ Brutto bekommst rede mit Deinem Ausbildungsbetrieb um eine Vergütung von 325,-€ zu vereinbaren.
Erst ab 408,-€ hast Du Netto mehr in der "Kippe" als die 325,-€.

In diesem Fall sind 350 € brutto gleich 350 € netto.

Leon97531  02.05.2013, 08:28

Äh nein, bei 350,-€ Brutto bekommt er ca. 280,-€ Netto.

Du hast bei hier keine Abzüge, dazu ist dein Gehalt zu gering. Du bekommst also aktuell die vollen 350€ raus.

Leon97531  02.05.2013, 08:31

Du hast bei hier keine Abzüge

Warum hat er keine Abzüge ?

Die Geringverdienergrenze liegt bei 325,-€, ab 326,-€ Brutto fallen Sozialversicherungsbeiträge an, bis 325,-€ werden diese komplett vom Ausbildungsbetrieb übernommen.

Ecobaos  03.05.2013, 21:28
@Leon97531

Rechne es mal mit einem Brutto-Netto-Rechner durch!

Leon97531  03.05.2013, 21:36
@Ecobaos

Ja da kommst Du auf etwa 20% Abgaben, davon rede ich doch !

Ab 326,-€ fallen nun einmal Sozialversicherungsbeiträge an, da ist es falsch zu behaupten es würden keine Abzüge anfallen.

Dies ist im SGB 4 §20 Absatz 3 (1) geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__20.html