Wieviel darf die Miete kosten wenn man ALG2 bezieht und schwanger ist!?

6 Antworten

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Ja, wenn Du ein Kind bekommst, hast Du Anspruch auf eine größere Wohnung - zumindest, wenn es das Erste ist. Allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Geburt. Die meisten ARGE'n sind allerdings einverstanden, wenn man schon kurz vorher umzieht. Dir stehen mit Kind 60m² zu. Wie viel Miete das ist, ist vom Mietspiegel abhängig und deshalb bei der örtlichen ARGE zu erfragen.

Als Schwangere steht Dir im Übrigen ab der 12. Schwangerschaftswoche ein Schangeren-Mehrbedarf von derzeit 61,-€ zu.

Raimund1  30.10.2010, 19:29

korrekt - hab deine Antwort leider erst nach meiner gesehen

Jede Person hat ihren eigenen Anspruch auf Wohnraum - auch jedes Kind ab Geburt (nicht nur das erste Kind und nicht erst ab einem gewissen Alter). Wenn bereits während der Schwangerschaft ein Umzug erforderlich ist und vor Ort keine diesbezgl. Regelungen vorliegen , liegt es letztlich im Ermessen des Sachbearbeiters, ob er den zukünftigen zusätzlichen Wohnraumbedarf bereits vor der Geburt berücksichtigt und bewilligt oder nicht. Da wird auch die Schwangerschaftswoche mitberücksichtigt; allerdings hat die ARGE auch die Wirtschaftlichkeit zu bedenken - und es wäre unwirtschaftlich, zuerst einen notwendigen Umzug in eine angemessene Wohnung für eine Person zu finanzieren, wenn die BG sich ein paar Monate später um ein Mitglied vergrößert und damit ggf. ein erneuter Umzug, in eine größere Wohnung, erforderlich würde und somit erneut von der ARGE zu finanzieren wäre. (In Berlin z.B. ist bei Umzügen der zukünftige zusätzliche Wohnraumbedarf per Regelung bereits ab der 14. Schwangerschaftswoche zu berücksichtigen.)

Da es teilweise vorkommt, dass die ARGE zwar bereits vor der Geburt dem Umzug in eine größere Wohnung inklusive zukünftiger "Babywohnfläche" bewilligt, aber dann damit ankommt, dass die anteiligen Unterkunftskosten für's Kind erst ab dessen Geburt übernommen werden (und bis zur Geburt also von den Eltern aus eigener Tasche bezahlt werden sollen), ist es angeraten, bei der (schriftlichen !) Umzugs-Zustimmung der ARGE darauf zu achten, dass darin auch die Übernahme der vollen Unterkunftskosten bereits vor der Geburt zugesichert wird.

Wichtig ist, dass du alle Anträge nachweislich schriftlich stellst - und dir Auskünfte und vor allem Zusagen von der ARGE auch immer schriftlich geben lässt.

Da du anscheinend allein erziehend bist: Dein Regelsatz beträgt 359 Euro (nicht 345); ab Geburt des Kindes steht dir zudem ein Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehung zu i.H.v. 129 Euro. Allgemein Wichtiges wegen ALG2/ Schwangerschaft/ Kind :

http://hartz.info/index.php?topic=4908.0

In der Rubrik Ratgeber findest du dort auf Seite 3 auch einen guten "Ratgeber Umzug".

Es sollte mittlerweile auch dem letzten Alg2-Empfänger klar sein, daß die Mietpreise und damit auch die Vorgaben überall anders sind.

BellaSusi 
Beitragsersteller
 30.10.2010, 17:22

Deswegen ja die Frage!

sumba  31.10.2010, 12:09
@BellaSusi

ja eben die richtlinien kennt der sb deiner arge. also wirst du dort fragen müssen. momentan steht dir wohnraum bis zu 45qm. zu. 25-30 könnten auch als genügend angesehen werden.

Vielleicht findest du hier etwas.
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
In Hamburg bspw. gelten selbst Schwangere mittlerweile als zwei Personen ^^. Daraus lässt sich allerdings noch kein Anspruch auf eine eigene Wohnung ableiten. Dieser greift erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Spätestens ab Geburt hast du Anspruch auf Wohnraum für zwei Personen (um 60 m²), das heißt, der Unterstellung einiger ARGEn, Säuglinge und Kleinkinder zählen nur halb, solltest du, falls nötig widersprechen.
Frag bei der ARGE vor Ort - und NRW besteht aus vielen Orten - nach, wie die das regeln.

Dir steht mehr Fläche und somit eine höhere Miete zu.

Klär das bitte direkt mit der Arge.

Du darfst auf jeden Fall vor der Geburt umziehen, damit nach der Geburt kein zusätzlicher Stress entsteht.

sumba  31.10.2010, 12:09

ihr nicht, aber dem kind ab ca. 1-2 jahren. vor der geburt entsteht kein anspruch auf mehr wohnraum, selbst nach der geburt entsteht ebenfalls nicht sofort ein anspruch auf mehr wohnraum