Wieso hat die Polizei einen Dienstausweis und keinen Amtsausweis?

7 Antworten

Es ist sehr amüsant zu sehen warum sich Reichsbürger über angeblich falsche Bezeichnungen von Dingen aufregen, und damit deren Gültigkeit in Frage stellen.

Warum heißt es Dienstausweis und nicht Amtsausweis?

Warum heißt es Personalausweis und nicht Personenausweis?

Warum heißt es Grundgesetz und nicht Verfassung?

All das sind Fragen die hier regelmäßig auftauchen, und schon in der damaligen Beantwortung ihrer Belanglosigkeit zugeführt worden sind.

Reichsbürger versteifen sich zu sehr auf Bezeichnungen etc. anstatt auf die Funktion des Ganzen, und ob sie erfüllt wird.

So kann ein solcher Dienstausweis auch Mitgliedsausweis heißen, das Grundgesetz auch Staatskochbuch, und der Personalausweis auch Clubkarte. Es spielt also keinerlei Rolle wie die 3 Dinge heißen, sondern nur darauf, ob sie Ihre Funktion erfüllen.


JuraErstie  25.07.2016, 17:48

Art. 25 regelt aber das Völkerrecht. Und das ist nicht nur Bürgerrecht. Deswegen gilt es nicht nur für Bürger, sondern alle Bewohner.

und @PissedOf

es geht mir ja nicht darum das Semesterticket mit dem Perso zu vergleichen, sondern auszudrücken, dass persönliche Ausweisdokumente als Personenausweis zusammengefasst werden. Dazu zählt auch der Perso.

Denn ein Ausländer muss sich dann ja auch ausweisen können - und das würde dann ja schlecht gehen ohne Perso.

Übrigens gibt es auch keine "Personalausweispflicht" in Deutschland, sondern lediglich eine Ausweispflicht. Dazu gehört dann auch der Reisepass.

PissedOfGengar  25.07.2016, 21:57
@JuraErstie

Das mit der Ausweispflicht brauchst du mir nicht zu erzählen. Damit befasse ich mich täglich.

Du musst staatliche Ausweisdokumente aber strikt von nicht staatlichen trennen. Und daher kannst du die nicht miteinander vergleichen. Da die strikte Ausweis Pflicht in Deutschland weltweit fasst einmalig ist, musst du dem Personalausweis dahingehend in seiner Bedeutung schon nen anderen Status zuordnen.

PatrickLassan  03.08.2016, 13:17
@JuraErstie

Art. 25 regelt aber das Völkerrecht.

Falsch ausgedrückt. Artikel 25 GG regelt, dass das allgemeine Völkerrecht unmittelbar geltendes Bundesrecht ist.

PissedOfGengar  04.08.2016, 07:36
@PatrickLassan

Den Link speicher ich mir ab :D

Genial... Vernichtendes Urteil.

Schön lang und breit erklärt warum der Kläger (Reichsbürger) nicht ganz bei Trost ist, und warum er sich selbst widerspricht.

Das Gericht eines Staates anrufen, dessen Existenz man anzweifelt...

Diese Logik... Als wenn man durch und durch Atheist ist, aber auf ne kirchliche Hochzeit besteht.

Climatewarming 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 15:46

@JuraEstie
Artikel 25 GG werden wir als Bewohner bezeichnet aber ein Staat hat doch Bürger und keine Bewohner ?

vitus64  25.07.2016, 22:38
@Climatewarming

Mit Bürgern sind Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gemeint. Art. 25 GG soll aber über diese hinaus auch für alle anderen hier lebenden Personen gelten.

Wieder mal ein schönes Beispiel dafür, dass "Reichsbürger" die einfachsten juristischen Zusammenhänge nicht verstehen.

JuraErstie  25.07.2016, 12:39

es geht diesen Leuten nicht um die Bezeichnungen. Es ist lediglich seltsam, dass in Deutschland (dem Land der Bürokratie) komische Begriffe vorkommen.

Personenausweis ist tatsächlich die übergeordnete Bezeichnung für persönliche Ausweisdokumente (aufm Semesterticket des HVV steht schließlich auch Personenausweis).

Das GG hätte damals in "Verfassung" umbenannt werden sollen, das hätte viel Unfug heutzutage verhindert.

Und überflüssige Artikel sollten endlich gestrichen werden (Besatzungskosten, Art. 146, etc.), um diesen Leuten die Argumentationsgrundlage zu nehmen.

Frage: Warum wird es das nicht? Keine Ahnung. Vielleicht sind diese Leute zu unwichtig für die Regierung. Vielleicht ist ja auch alles richtig, was diese Leute sagen und wir leben nach Gesellschaftsrecht.

Solange keiner die Theorien beweisen oder widerlegen kann, bleibt es eben abzuwarten.

PissedOfGengar  25.07.2016, 13:08
@JuraErstie

So gut wie jede derer Behauptungen ist nicht haltbar und kann wiederlegt werden.

Das geht beim Personalausweis los. Alles was den Personalausweis betrifft regelt das Personalausweisgesetz, und die dazugehörigen Verordnungen und Vorschriften.

Diese Regeln ganz klar wie das Ding zu heißen hat. Nämlich Personalausweis. So heißt schon das Gesetz. Personalausweisgesetz. Und nicht Personenausweis. Auch innerhalb des Gesetzes wird nur vom Personalausweis gesprochen. Wie kommt man also darauf, dass das Ding so nicht heißen darf?

Ganz einfach, indem man das staatliche Konstrukt in Frage stellt, dass das Personalausweis erlassen hat, bzw. fortlaufend ändert.

Wenn du ein paar stille Minuten hast, empfehle ich dir folgendes:

http://commons.wikimannia.org/images/Gerhard\_Schumacher\_-\_Vorwaerts\_in\_die\_Vergangenheit.pdf

und P.S. Semestertickets eines Verkehrsbetriebes können in keinster Weise mit Personalausweisen in Vergleich gestellt werden.

vitus64  25.07.2016, 22:32
@JuraErstie

Das sind keine "komischen Begriffe". Das sind ganz normale Bezeichnungen, die von einer Gruppe von Spinnern unnötig problematisiert werden.

Die gehen dann mit solchen "Argumenten" auf Dummenfang und haben damit Erfolg, da sie den Leuten vorgaukeln, dass sie nur die Existenz der Bundesrepublik in Frage stellen müssten, bzw. die Staatsangehörigkeit ablegen und damit wären alle ihre Probleme (meist mit Gerichtsvollziehern und Finanzämtern) gelöst.

"Das GG hätte damals in "Verfassung" umbenannt werden sollen, das hätte viel Unfug heutzutage verhindert."

Glaube ich nicht. Die "Reichsbürger" würden sich irgend einen anderen Unsinn ausdenken. Im Übrigen ist es egal, wie man die Verfassung bezeichnet.

"Vielleicht sind diese Leute zu unwichtig für die Regierung." Wer sind "diese Leute"?

"... und wir leben nach Gesellschaftsrecht." Was soll denn bitte "Gesellschaftsrecht" sein?

"Solange keiner die Theorien beweisen oder widerlegen kann, bleibt es eben abzuwarten."

Die Rechtsauffassungen der "Reichsbürger" sind längst widerlegt. Daher bleibt gar nichts abzuwarten.

PatrickLassan  03.08.2016, 13:13
@JuraErstie

Personenausweis ist tatsächlich die übergeordnete Bezeichnung für persönliche Ausweisdokumente 

Den Begriff 'Personenausweis' findet man merkwürdigerweise fast nur auf Websites von Angehörigender Reichsbürgerbewegung.

Die Bezeichnung 'Personaldokumente' hingegen ist wesentlich verbreiterter.

Das GG hätte damals in "Verfassung" umbenannt werden sollen, das hätte viel Unfug heutzutage verhindert.

So wie die Verfassungen diverser anderer Staaten, die diese Bezeichnung in der jeweiligen Landessprache tragen?

Und überflüssige Artikel sollten endlich gestrichen werden
(Besatzungskosten, Art. 146, etc.), um diesen Leuten die
Argumentationsgrundlage zu nehmen.

Beide Artikel sind nicht überflüssig.

Artikel 120 GG bezieht sich nicht nur auf Besatzungskosten, sondern auch auf sonstige Kriegsfolgelaste, also z.B. auf die Kosten für Bombenräumgen.

Artikel 146 GG beinhaltet eine Regelung, das Grundgesetz durch eine andere Verfassung zu ersetzen.

Vielleicht ist ja auch alles richtig, was diese Leute sagen und wir leben nach Gesellschaftsrecht.

Studierst du eigentlich wirklich Jura?

Solange keiner die Theorien beweisen oder widerlegen kann, bleibt es eben abzuwarten.

Die wirren Thesen der sog. Reichsbürger sind längst widerlegt.

Weil der Dienstausweis eben Dienstausweis heißt und nicht Amtsausweis.

Er könnte auch Behördenausweis oder sonstwie heißen. Was soll's?

Das klingt nach dem neuesten 'Reichbürger'-Stuss.

Bestimmt kannst du und auch verraten, welche Rechtsfolgen sich aus dieser angeblichen Falschbezeichnung ergeben (Nichtexistenz der Bundesrepublik, Nichtigkeit der Wiedervereinigung, Wiederaufleben der Monarchie, ...?).

Wieso heißt es eigentlich Deutscher Fußballmeister und nicht Bundesdeutscher Fußballmeister? Skandal!!

Weil es in Deutschland keinen Amtsausweis gibt.
Lediglich der Dienstausweis kann vorgezeigt werden, auch von anderen Beamten.

Omikron6  25.07.2016, 10:14

Diese Frage (Amtsausweis/Dienstausweis) wird alle Quartale von den "Reichsbürgern" hier gestellt.

"Zeigen Sie mal Ihren Amtsausweis!"

Antwort eines Polizisten bei der Begleitung eines Gerichtsvollziehers, der einen Reichsbürger pfänden will.

"Ich bin kein Amt, ich bin im Dienst"

Amtsausweise hat es weder im Deutschen Reich noch jemals in der Bundesrepublik gegeben. Ich habe mir sagen lassen, dass es in der DDR tatsächlich Amtsausweise gab.

Wie das Ding heißt, tut nichts zur Sache. Wichtig ist, dass es einen staatlichlich legitimierten Amtsträger ausweist.