Wie ist das mit der Polizei und deren Ausweisen zu handhaben?
Nachdem ich gerade so ein Video gesehen hab, wo jemand den Ausweis von der Polizei verlangt hatte und festgenommen wurde weil er geweigert hat seinen Führerschein zu zeigen, obwohl die Polizei selbst keinen Ausweis zur Verifizierung zeigen wollte?
Ich mein: Bin ich ein Idiot, wenn ich das nicht tue, weil ich dann jedem der sich mal eben verkleidet meine Daten preisgeben würde?
Andererseits: Wer kann schon mit Uniform und Polizeiwagen rumfahren?
Darf ich mich wehren, wenn die Polizei mich versucht festzunehmen ohne ihren Ausweis zu zeigen?
Schließlich fühle ich mich bedroht, wenn jemand Fremder versucht mich gefangen zu nehmen.
6 Antworten
Die Polizei ist Ländersache, und die Frage der Ausweispflicht in Länder-Polizeigesetzen geregelt.
Beispielweise heißt es in PG Baden-Würtemberg:
BW Nr. 37 Der Polizeibeamte muss bei seinem Einschreiten als solcher erkennbar sein. Diese Forderung wird beim Beamten der Schutzpolizei durch das Tragen der Dienstkleidung erfüllt.
In Bayern heißt es:
„Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt.“
Die herrschende Rechtsprechung macht durch die Bank klar, dass sich ein Polizeibeamter in Uniform nicht ausweisen muss, weil seine Uniform als Ausweis komplett ausreicht.
Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (OLG Saarbrücken, VRS 47, 474).
Danke für den Stern.
Was gibt es eigentlich an meiner Zitatensammlung auszusetzen, dass man mit anonym einen Runterpfeil verpasst?
Das OLG in Saarbrücken hat bestimmt, dass Polizeibeamte in Uniform sich nicht ausweisen müssen. Zivis natürlich schon.
Wenn zwei Details für die Identität der Polizeibeamten spricht, dann musst du sie als solche anerkennen. Solche Details sind: Uniform mit Wappen, Dienstmütze, Polizeiwagen...
Polizei ist Ländersache, daher Polizeigesetz des jeweiligen Bundesland.
Zivilbeamte, die also nicht gleich als Polizeibeamte zu erkennen sind müssen grundsätzlich ihren Dienstausweis auch ohne nachfragen vorzeigen, bevor sie eine Amtshandlung durchführen. Ausnahme: es besteht eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben die dringendes Eingreifen erforderlich macht (somit bleibt keine Zeit erst einen Dienstausweis zu zeigen). Auch Beamte in Uniform müssen auf Nachfrage ihren Dienstausweis vorzeigen. Wehren wäre bei klar erkennbaren Beamten in Uniform Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte, bei Zivilbeamten die keinen Dienstausweis zeigen obwol es in der Situation möglich wäre, hat man bessere Chancen selbst nicht bestraft zu werden.
Auch Beamte in Uniform müssen auf Nachfrage ihren Dienstausweis vorzeigen.
Das hängt vom Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslands ab. In manchen Bundesländern sind uniformierte Beamte nicht verpflichtet, sich zusätzlich auszuweisen.
Die Original Uniform dürftest du fast nirgends bekommen. Fast. Du kannst den Polizeidienstausweis verlangen. ABER: Du wirst ihn nicht in die Hand bekommen. Den Führerdchein rauszugeben bist du jedeoch verpflichtet. (Außer gegenüber der Bundespolizei (aber da musst du den Personalausweis rausgeben.)
Gibt's dafür einen gesetzlichen Background?