Wieso denken viele, dass eine kfz-haftpflicht personell ist?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, du überstehst da etwas. Es gibt Versicherung bei denen ein beliebter Fahrerkreis versichert ist, das ist dann aber meist mit einem Aufpreis verbunden. Bei den meisten Versicherung sind nur die eingetragenen Fahrer und ein bestimmter Fahrerkreis (zum Beispiel der Partner) mitversichert. Und bevor jetzt wieder einer schreit das es sich dabei nur um einen Mythos handeln würde, hier mal das was eine Versicherung dazu sagt: https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/zusatzfahrer-versicherung/#definition

migebuff  08.05.2022, 10:21

Dass diese Zusatzfahrer ohne entsprechende Nachmeldung nicht versichert wären, ist ein Mythos. Die Versicherung reguliert den Schaden des Unfallopfers und kann lediglich eine Vertragsstrafe und Beitragsnachzahlungen verlangen. Das steht so auch ausdrücklich auf der rechtlich belanglosen Internetseite:

Wenn Sie zu­sätz­liche Fahrer nicht melden, ris­kie­ren Sie im Schaden­fall Vertrags­strafe und Beitrags­nach­zahlungen.
Antitroll1234  08.05.2022, 10:24

…dabei ist aber nicht die Versicherung selbst „Personell bezogen“ sondern lediglich das Tarifierungsmerkmal, dies hat keinen Einfluss auf die Leistungspflicht der Kfz-Haftpflicht und auch keinerlei Auswirkung auf den Fahrer des geliehenen Fahrzeuges.

Weil hier viel Halbwissen dabei ist.

Die Kfz-Versicherung ist Fahrzeug bezogen und zusätzlich gibt es hier eingetragene Personen oder Fahrerkreis. Das beeinflusst den Preis. Was hat es jedoch für eine Auswirkung, wenn ein nicht eingetragener Fahrer fährt?

Die Haftpflichtversicherung zahlt immer. Jedoch kann die Versicherung Forderungen an den Versicherungsnehmer stellen, da die Vertragsbedingungen nicht eingehalten wurden. Bei der Kaskoversicherung kann die Versicherung die Zahlung durchaus verweigern, wenn dies in den Versicherungsbedingungen so vereinbart wurde. Das ist schließlich keine Pflichtversicherung.

Wenn die KFZ Versicherung nur auf den Fahrzeughalter, der in der Regel ja auch der Fahrzeugführer ist, abgeschlossen ist, dann sind Unfälle, die von anderen Fahrern mit diesem Fahrzeug verursacht werden nicht mit versichert. DAS SOLLTE MAN WISSEN

Wenn das Fahrzeug von verschiedenen Personen (müssen namentlich nicht genannt werden) gefahren wird, deren Alter u.U. auch nicht bekannt ist, muss das bei Abschluss der KFZ Versicherung angegeben werden. Der Versicherungsbeitrag steigt dadurch geringfügig.

Das heißt, wer sein Fahrzeug versichert, sollte sich überlegen, wie wahrscheinlich es ist, dass auch andere Personen damit fahren.

migebuff  08.05.2022, 10:02
Wenn die KFZ Versicherung nur auf den Fahrzeughalter, der in der Regel ja auch der Fahrzeugführer ist, abgeschlossen ist, dann sind Unfälle, die von anderen Fahrern mit diesem Fahrzeug verursacht werden nicht mit versichert.

Ein gutes Beispiel für das, was der Fragesteller meint. Dieser Irrglaube ist falsch.

DerBayer80  08.05.2022, 10:07

Leider, wie schon genannt ein Paradebeispiel für Fehlinformation

siola55  10.05.2022, 14:20
Wenn die KFZ Versicherung nur auf den Fahrzeughalter, der in der Regel ja auch der Fahrzeugführer ist, abgeschlossen ist, dann sind Unfälle, die von anderen Fahrern mit diesem Fahrzeug verursacht werden nicht mit versichert...

Schon wieder dieser Unsinn hier!!! :-(((

Halllooooo! Das Auto ist versichert, nicht der einzelne Fahrer!!!

ElektrikKlaus 
Beitragsersteller
 08.05.2022, 10:03

Ah okay

Weil sie es einfach nicht besser wissen...

...dass eine kfz-haftpflicht personell ist?

Stimmt so leider auch nicht ganz: die vorläufige Kfz-Haftpflichtversicherung, diese sog. eVB-Nr. welche zur Zulassung eines Fahrzeugs benötigt wird, ist immer erst personenbezogen: will heißen, du kannst diese für jedes beliebige Fahrzeug verwenden!

Erst mit der Zulassung wird der Vorgang fahrzeugbezogen anhand der vorgelegten Papiere.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ElektrikKlaus 
Beitragsersteller
 10.05.2022, 14:23

Dank der vielen hilfreichen Antworten habe ich mich informiert, ist wohl tatsächlich so, muss sich irgendwann in den letzten 25jahren geändert haben. Ich kenne das anders, oder lag damals schon falsch

siola55  10.05.2022, 14:35
@ElektrikKlaus

Da hat sich gar nichts geändert, ausser mit der Einführung der eVB (elektronische Versich.-Bestätigung) wurde ab 2008 aus der damals fahrzeugbezogenen Deckungskarte (auch Doppelkarte genannt, weil sie 2 Seiten hatte: eine für die Kfz-Versicherung und eine für die Zulassungsstelle) die personenbezogene eVB-Nr., welche für jedes bel. Fahrzeug verwendet werden kann.

Bei der bis 2008 gültigen Doppelkarte mußte immer wieder eine neue Doppelkarte beim Versich.vermittler geholt werden für die Zulassung, wenn man/frau sich beim Autokauf umentschieden hat :-((

ElektrikKlaus 
Beitragsersteller
 10.05.2022, 14:37
@siola55

Schade, dass ich den Stern schon vergeben habe. Verdient hast du ihn

siola55  10.05.2022, 14:38
@ElektrikKlaus

Danke für die Blumen... freut mich sehr ;-)

Vielleicht von Leuten welche selbst noch nie ein Fahrzeug zugelassen und versichert haben ?

ElektrikKlaus 
Beitragsersteller
 08.05.2022, 10:01

Naja, in meiner Fahrschule wurden die Versicherungen durchgesprochen

(Habe vor nem Jahr noch ne prufbescheinigung Mofa gemacht und der Lehrer hat mich komplette Auto und Motorrad Theorie aufgebrummt)

Antitroll1234  08.05.2022, 10:17
@ElektrikKlaus

…ist ja nur eine Vermutung. Nicht jeder ist sich da halt sicher wie es tatsächlich ist.

Aber sieht man ja auch hier bei manchen Antworten wie hoch das Defizit ist.

retzi1  08.05.2022, 11:36
@ElektrikKlaus

Die Fahrschule ist bei vielen Leuten Jahre oder Jahrzehnte her. Da weiß man nicht mehr jeder Detail. Zudem gibt es an den Fahrschulen gewisse Anzahl an Pflichtstunden. Je nach dem wann man erscheint, wurden einige Themen gar nicht behandelt und andere Themen doppelt und dreifach. Gelehrt werden vor allem die Prüfungsfragen. Selbst diese sind nach paar Monaten oft wieder vergessen.