Kratzer am Auto von meinem lebenspartner?
Ich habe beim Rückwärtsfahren auf dem Grundstück meiner Freundin versehentlich den Eisenpfosten vom Sensor für das Automatiktor übersehen und einen Kratzer am rechten kotflügel hinten dem Auto verpasst. Das Auto gehört meinem Lebenspartner? Ich bin aber eingetragener Fahrer auf das Auto. Greift da meine private Haftpflicht? Wer kann helfen? Danke in voraus. Marion
8 Antworten
Eine private Haftpflicht greift im allgemeinen nicht bei Schäden, die durch KFZ-Gebrauch entstehen: Googel mal nach dem Begriff "Benzinklausel", und prüfe, ob diese auch in Deinen Vertragsbedingungen steht.
Wärs nicht einfacher die Frage einfach direkt an deinen Versicherungsvertreter zu richten?!
Ich denke es arbeiten mehr als nur einer für diese Versicherungsgesellschaft... ;D
Ob Du zum Fahrerkreis gehörst spielt in dem Fall keine Rolle, ausschlaggebend wäre nur wer Eigentümer und Versicherungsnehmer des geschädigten Fahrzeug ist. Wenn der Fahrzeughalter in Deiner privaten Haftpflichtversicherung zum versicherten Personenkreis gehört, liegt ein nicht versicherter Eigenschaden vor. Private Haftpflichtversicherungen schließen aber Schäden die mit einem Kfz verursacht wurden grundsätzlich aus. Die Kfz Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden nur wenn die Versicherungsnehmer der beiden Kfz Versicherungen verschiedene Personen sind, oder Eigenschäden ausdrücklich mit versichert sind. (in aktuellen top Tarifen eigentlich heute mitversichert)
Die Regierung durch die Kfz Haftpflichtversicherung bedingt aber grundsätzlich die Rückstufung der SF Klasse , was die Regulierung bei Bagatelleschäden oft teurer macht als der Schaden selbst. Du hast aber nach Regulierung 6 Monate Zeit den Schaden zurück zu kaufen und damit der Rückstufung der SF Klasse zu entgehen.
nein - ausschlieslich die KFZ-Haftpflicht des Fahrzeugs.
deine PHV würde aus Gründen der Benzinklausen gar nicht haften können.
nein - ausschlieslich die KFZ-Haftpflicht des Fahrzeugs.
Und dies nur wenn Eigenschäden mitversichert sind.
Das Auto, wie auch das Grundstück gehört dem Lebenspartner.
Nein. Die zerbrochene chinesische Vase deines Lebenspartners würde die Haftpflichtversicherung ersetzen. Aber hier handelt es sich um einen Verkehrsunfall.
Nein. Die zerbrochene chinesische Vase deines Lebenspartners würde die Haftpflichtversicherung ersetzen.
Auch nur, wenn der Lebenspartner nicht zum versicherten Personenkreis der privaten Haftpflichtversicherung gehört. Selbst Singletarife schließen den Lebenspartner heute zumindest temporär über die Vorsorgeversicherung mit ein. Teilen die beiden sich eine PHV liegt ohnehin ein nicht versicherter Eigenschaden vor.
Der ist leider in urlaub