Wiedereinstellungsvertrag nach eigener Kündigung?
Aus Liebe zum Beruf spiele ich mit dem Gedanken, mich zurück, aber in eine andere Filiale meines Ex-Betriebes zu bewerben. Ich habe meine Firma vor weniger als einem halben Jahr aus eigenem Wunsch nach fast 5-jähriger Zugehörigkeit verlassen um etwas ganz anderes zu machen.
Ich würde aber - wie gesagt - nicht in meine bisherige, sondern in eine andere Ortschaft (Niederlassung) gehen wollen. Hat jemand damit Erfahrung? Gibt es gesetzliche Regelungen oder Möglichkeiten auf Wiedereinstellung und wenn ja, in welchen Zeitraum? Ich bin jetzt ja erst weniger als ein halbes Jahr weg und bräuchte keine Einarbeitung.
Oder müsste man einen neuen Vertrag machen (da wäre ich finanziell jedoch weit aus schlechter dran.)
4 Antworten
Na klar fängst du dann ganz neu an - zumindest sehe ich keinen Vorteils-Bonus von den 5 Jahren. Im Gegenteil eher: Du musst froh sein, wenn sie dir eine zweite Chance geben. - Kommen und gehen nach belieben und sich dann noch auf alte Rechte was einbilden? Der Zahn wird dir sicherlich schnell gezogen.
Aber es kann auch völlig anders kommen: Manchmal tut einer Filiale frischer Wind gut. - Besonders dann, wenn sich schlechte Angewohnheiten in der Crew breit gemacht haben.
Als Beispiel mal aus grauer Vorzeit:
6 Uhr war Schichtbeginn..... aber noch längst nicht die Mannschaft an der Arbeit. - Erstmal wurde sich umgezogen, dann erst Kaffeeklatsch und rauchen - auch mal 2 oder 3... und dann war ja fast schon Frühstück. - Ungelogen!
"Froh sein, genommen zu werden...." Entschuldige, aber ich habe einen aktuellen Arbeitsvertrag anderswo, die können froh sein, wenn ICH bei denen wieder arbeiten möchte! ;-)
Hier die Antwort von mir selber und wie es gelaufen ist:
Ich hätte durchaus wieder anfangen können, bin auch nicht "angekrochen" gekommen. Wurde sehr nett empfangen. Allerdings sieht das Gesetz wirklich vor, dass man wieder bei Null anfängt, was Gehalt und Zugehörigkeit angeht. Da es sich in meiner Situation um einen großen Betrieb gehandelt hat, musste man diesen Regeln folgen und man konnte individuell leider nichts verhandeln. So habe ich dann doch schweren Herzens von mir aus nicht wieder angefangen, obwohl ich hätte können.
Vielleicht kann ich mir der Beantwortung meiner eigenen Frage anderen Lesern in der gleichen Situation etwas helfen?
Eine gesetzliche Regelung zu diesem Thema gibt es nicht. Du musst dich normal bewerben und einen neuen Vertrag machen, alles Andere ist Kullanz des AG.
Das ist doch mal eine kompetente Antwort. Danke.
Hallo,
du hast die Firma damals auf eigenen Wunsch verlassen. Da gibt es für die Firma keine gesetzliche Verpflichtung dich wieder einzustellen.
Du musst dich ganz normal bewerben und würdest, wenn du genommen wirst einen neuen Arbeitsvertrag erhalten.
Das einzige, was du tun kannst ist zu versuchen bei Vertragsabschluss ein besseres Gehalt auszuhandeln.
Vielleicht nehmen sie dich ja gerne, da du ja wie schon selbst gesagt hast nicht eingearbeitet werden musst.