Haus verkauft trotzdem Grundsteuer fällig?
Hallo, ich habe am 15.09.2019 mein Haus verkauft. Jetzt flattert wieder eine Rechnung von der alten Gemeine ein da wo ich wohnte bzw. die buchen die Grundsteuer ab.
Habe denen geschrieben was das soll und habe diese Antwort erhalten:
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Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass es uns bekannt ist, dass Sie nicht mehr Eigentümer des Objektes XXXXXXXX sind.
Wegen des Eigentümerwechsels müssen wir Ihnen mitteilen, dass Sie für uns solange Zahlungspflichtiger sind, bis eine entsprechende Fortschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist.
In Sachen Grundsteuer ist bei einem Verkauf folgendes mitzuteilen. Geht das Grundstück auf einen anderen Eigentümer über, dann bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegangene Grundstück wird dem neuen Eigentümer zum 1. Januar des folgendenKalenderjahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner. Die dingliche Haftung des Grundstücks aufgrund gesetzlicher Regelung bleibt hiervon unberührt. Andere vertragliche Abmachungen ändern nichts an der Steuerpflicht und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden. (siehe auch Rückseite Grst.-Bescheid)
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Ist das wirklich so? Und muss der neue Eigentümer nicht ebenfalls das Gleiche zahlen? Kann man da irgendwie sein Geld wieder zurück bekommen?
DANKE!
9 Antworten
Der 15.9.2019 ist in 7 Monaten!
Oder meinst Du den 15.9.2018?
Egal- schau in den Kaufvertrag.
Dort steht üblicherweise, dass Nutzungen und Lasten mit dem Datum der Eintragung auf den Käufer übergehen.
Dass bedeutet, dass Du für die noch von Dir gezahlte Grundsteuer für ds laufende Jahr einen Erstattungsanspruch gegen den Käufer hast, wenn er die Steuer nicht selbständig an die Gemeinde zahlt.
Wie viele Kaufverträge sind Dir schon über den Weg gelaufen?
Mir in meiner Praxis schon viele.
Was soll ich sagen? Ich war jahrelang in der Bewertungsstelle und in der Grunderwerbsteuerstelle eines Finanzamts tätig. Aktuell betreibe ich einen Grundstückshandel (rd. 5 Verträge/Jahr). Also Verträge an denen ich beteiligt war rd. 100, fremde Verträge mehrere tausend.
Und was stand in den vielen Verträgen über den Übergang von Nutzen und Lasten?
Habe ich bereits geschrieben: Mit Kaufpresizahlung.
Ob das bei Dir auch so abläuft - k.A:
Bei uns wurden dem alten Eigentümer zwei Grundsteuer-Raten belastet, die aber nach erfolgter Umschreibung erstattet wurden. Dem neuen Eigentümer wurde die Grundsteuer nachbelastet. Hier handelte es sich um einen Eigentumsübergang per 1.1.2018
Als ich mein Elternhaus verkauft habe, musste ich auch für das ganze Jahr Grundsteuer bezahlen, obwohl der Verkauf im Oktober war.
Auf dem Grundstück war noch einiges zu entsorgen, wofür eine Mulde nötig war. Diese Kosten hat dann der neue Eigentümer übernommen.
Ja wenn du erst zum 15.09.2019 ??? dein Haus verkaufen möchtest, dürfte wohl die Grundsteuer für 2019 für dich fällig werden.
https://www.recht-finanzen.de/faq/408-wer-zahlt-die-grundsteuer-bei-eigentuemerwechsel
Wer also unterjährig verkauft, das heißt an irgendeinem anderen Datum als dem 1. Januar, muss trotzdem für das laufende Kalenderjahr die Grundsteuer bezahlen, auch wenn der neue Eigentümer schon einige Monate das Haus oder die Eigentumswohnung besitzt.
Das ist möglich, aber eher unüblich. Nutzen und Lasten gehen normalerweise mit Kaufpreiszahlung oder am Monatsersten nach Kaufpreiszahlung über. Die Eigentumsumschreibung ist vollkommen willkürlichund hängt vom Arbeitsstand in den Grundbuchämtern ab.