Filiale wechseln bei Ausbildung?
Hallo alle zusammen,
ich arbeite in einer Rewe Filiale. Letzte Woche hat unser Chef uns, (dem anderen Azubi und mir), Bescheid gesagt, dass wir eventuell bald in eine andere Filiale müssen, da er (der Chef) keinen Auszubildendenschein hat.
Wir haben nächste Woche nochmal ein Gespräch mit dem oberen Chef.
Dabei sind mir ein paar Fragen aufgekommen.
In meinem Ausbildungsvertrag steht meine Filiale drin:
"Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelung nach (Nr. 3.12) in Rewe XY in der XY Straße in XY ... statt." (Habe den Vertragsteil nochmal im Anhang)
Eine Frage ist: Was ist Regelung Nr. 3.12?
Und die zweite Frage wäre: Ist es gesetzlich erlaubt, mich in einen anderen Markt zu stecken, da meine Filiale ja im Vertrag steht?
6 Antworten
FRag´mal bei der Arbeitsagentur nach, ob in dem genannten Fall ein Wechsel in einer andere Filiale erforderlich ist (was ich vermute).
Das ist das Problem. Man kann meines Erachtens eine Ausbildung nicht anerkennen, wenn der Ausbilder keine Ausbildungsberechtigung hast (bin aber bei der Frage kein Experte!).
Im Vertrag sollte ein Punkt 3.12 stehen
Die Filialänderung sollte schriftlich festgehalten werden.
Falls Du nicht in eine andere Filiale willst, schießt Du Dir selbst ins Knie, da kein offiziellerAusbildermehr da ist.
Leider hast du nicht alles reingestellt. Da steht vermutlich unter D Nr 3.12 was das bedeutet.
Grundsätzlich kann Rewe dich in einer anderen Filiale einsetzen.
Und genau diesen Passus solltest du im Vertrag finden.
Vorbehaltlich: du kannst in andere Filialen versetzt werden.
Du machst die Ausbildung bei einer Supermarktkette. Also können sie dich auch woanders hinschicken.
Ist so, ja.. ohne offiziellen Ausbilder keine Ausbildung