Wiederbeschaffungswert,Reparaturkosten und Restwert?
Guten Tag, wenn: Wiederbeschaffungswert : 2400 €, Reparaturkosten :4000€ und Restwert 1000 € ist. 2400- 1000 dann bekomme ich nur 1400 €?
1 Antwort
Guten Tag, wenn: Wiederbeschaffungswert : 2400 €, Reparaturkosten :4000€
und Restwert 1000 € ist. 2400- 1000 dann bekomme ich nur 1400 €?
Nein Falsch:
Die MwSt wird auch noch abgezogen, bleiben also nur 1.176,47 €. 223,53€ (MwSt) erhälst Du nur, wenn das Kfz repariert wird und eine Rechnung von mindestens 1000 € incl. Mwst vorliegt, oder wenn innerhalb der nächsten 6 Monate ein neues Kfz angeschafft wird, dass mindestens 2.400 € kostet.
Durch den Verkauf des unfall Kfz erhälst du weitere 1000 € so dass Du im Fall der Ersatzbeschaffung von mindestens 2.400 € voll entschädigt wurdest. Zusätzlich wird im Haftpflichtfall oder Schutzbriefversicherung aber auch der Nutzungsausfall erstattet
1000 € aus Verkauf des Unfall Kfz
1176,47 € von der Versicherung (bei Kaskoschaden nur unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung)
223,53 € Mwst nur wenn das neue Auto mindestens 2.400 € kostet
ca. 280 € Nutzungsausfall für 8 Tage nur VON EINER GEGNERISCHEN HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Tatsächliche Gebühren für Stillegung und Zulassung der Fahrzeuge (auch nur von einer gegnerischen Haftplichtversicherung)
evtl. ca. 140 € falls es sich um einen Kaskoschaden handelt als Nutzungsausfall
Hallo, das Auto wird nicht repariert (Totalschaden). Ich muss in 10 Tagen ein neues Auto suchen. Wie viel bekomme ich dann? Danke.