Wiederbeschaffungswert,Reparaturkosten und Restwert?

1 Antwort


Guten Tag, wenn: Wiederbeschaffungswert : 2400 €, Reparaturkosten :4000€
und Restwert 1000 € ist. 2400- 1000 dann bekomme ich nur 1400 €?

Nein Falsch:
Die MwSt wird auch noch abgezogen, bleiben also nur 1.176,47 €. 223,53€ (MwSt) erhälst Du nur, wenn das Kfz repariert wird und eine Rechnung von mindestens 1000 € incl. Mwst vorliegt, oder wenn innerhalb der nächsten 6 Monate ein neues Kfz angeschafft wird, dass mindestens 2.400 € kostet.

Durch den Verkauf des unfall Kfz erhälst  du weitere 1000 € so dass Du im Fall der Ersatzbeschaffung von mindestens 2.400 € voll entschädigt wurdest. Zusätzlich wird im Haftpflichtfall oder Schutzbriefversicherung aber auch der Nutzungsausfall erstattet

Rain95 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 21:02

Hallo, das Auto wird nicht repariert (Totalschaden). Ich muss in 10 Tagen ein neues Auto suchen. Wie viel bekomme ich dann? Danke.

verreisterNutzer  12.06.2017, 21:10
@Rain95

1000 € aus Verkauf des Unfall Kfz
1176,47 € von der Versicherung (bei Kaskoschaden nur unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung)
223,53 € Mwst nur wenn das neue Auto mindestens 2.400 € kostet
ca. 280 € Nutzungsausfall für 8 Tage nur VON EINER GEGNERISCHEN HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Tatsächliche Gebühren für Stillegung und Zulassung der Fahrzeuge (auch nur von einer gegnerischen Haftplichtversicherung)
evtl. ca. 140 € falls es sich um einen Kaskoschaden handelt als Nutzungsausfall