Gesundschreibung nach Wiedereingliederung verweigert?

3 Antworten

Wohltuend klare Worte neben einem sehr höflichen Anschreiben in gutem Deutsch. Die Frage ist ja mal mustergültig gestellt.

Zum einen: Unser Gesundheitssystem unterscheidet nur schwarz und weiss. Krank ist krank und gesund ist gesund.

Das andere: Wenn der Arbeitgeber ungeduldig wird, dann wird er halt ungeduldig. Kein Grund, sich da auf Spielchen einzulassen. Im Zweifel den Anwalt einschalten, aber erst wenn es wirklich Streß gibt.

Ich denke, dass es zuerst mal auf eine erneute Krankschreibung rausläuft und man da auch mit dem Arbeitgeber sprechen muss. Das kann eine Lösung für beide bedeuten, der Arbeitgeber bekommt etwas mehr Planungssicherheit und man selber hat zumindest noch keine Kündigung auf dem Tisch.

Leider kommt es bei dem was man von Drogerieketten hört, eventuell zur Kündigung, man sollte zumindest damit rechnen (die eigene Gesundheit sollte aber vorgehen). In so einem Gespräch nichts unterschreiben ohne es vorher mitzunehmen und eine Nacht darüber schlafen zu dürfen. Das was man mitnimmt mit dem Anwalt (mit dem man schon einen Termin ausgemacht hat) durchsprechen und abstimmen, wie vorgegangen wird.

Marcwth 
Beitragsersteller
 11.01.2016, 17:07

Vorab herzlichen Dank für die schnelle und informative Rückmeldung. Das Lob bezüglich meiner Schreibweise nehme ich gerne entgegen, ich bin zwar nicht der stärkste in Deutsch, probiere aber bei Hilfegesuchen stets Verständnisvoll zu schreiben.

Ich dachte mir bereits, dass es nichts dazwischen geben wird, da es sich einfach widerspricht - Danke für die Bestätigung.

Ich bin im folgendem auch Ihrer Meinung, dass sich meine Mutter nicht in die Ecke treiben lassen sollte. Ein kühler Kopf bewart einen vor der Gefahr etwas zu Unterschreiben, dessen Folgen man sich gar nicht bewusst ist oder sogar einen arbeitnehmerfreundlichen Ausgang verhindern würde - wie man es leider schon so oft gehört hat.

Ich bedanke mich nochmals vielmals für die konstruktive Hilfestellung

nurlinkehaende  11.01.2016, 17:12
@Marcwth

Viel Erfolg und gute Beserung.

Aber Ihr Arbeitgeber fordert nun zeitnah eine Gesundschreibung, quasi eine Bescheinigung wieder voll belastbar zu sein.

Der Arbeitgeber kann dergleichen zwar sagen aber fordern kann er es nicht.

Er kann einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, dass der Arbeitnehmer

vom medizinischen der Krankenkasse überprüft wird.

Sollten wir uns rechtlichen Beistand suchen ? 

Nicht nötig.

Können wir uns einen anderen Arzt wenden ?

Wozu?

Gibt es sowas wie eine Gesundschreibung unter Vorbehalt ?

Der Arbeitnehmer kann jederzeit die Arbeit aufnehmen, selbst wenn er noch eine AU hat.

Sollte er merken dass es nicht geht, dann lässt er sich erneut krank schreiben.

Bezüglich der Einsetzbarkeit:

Entweder man legt ein Attest des Arztes vor oder man sagt dem Arbeitgeber, das man bestimmte Dinge nicht machen kann.

Beachtet der Arbeitgeber diese Sachen nicht. würde ich mich krankschreiben lassen.

Marcwth 
Beitragsersteller
 11.01.2016, 17:00

Herzlichen Dank für die schnelle und informative Rückmeldung.

Das man den Antrag über die Krankenkasse stellen kann wussten wir nicht, danke hierfür.

Das wir uns an einen anderen Arzt wenden, war mit dem Gedanken verbunden, eine Bescheinigung zu erhalten, die letztendlich die Arbeitsfähigkeit quittiert und somit den Arbeitgeber zufrieden stellt. Auch wenn das wahrscheinlich ziemlich frei von Sinn wäre, da ja keine Unterlagen vorliegen.

Die Problematik einer erneuten AU wäre folgende: Da dies vor der Reha schon einmal der Grund war, (zweite Krankmeldung dieser Art Krankheit) müsste diesmal eine gesundheitliche Einschränkung genannt werden.

Ich bedanke mich vielmals für die konstruktive Hilfestellung

johnnymcmuff  11.01.2016, 17:09
@Marcwth

Da dies vor der Reha schon einmal der Grund war, (zweite Krankmeldung dieser Art Krankheit) müsste diesmal eine gesundheitliche Einschränkung genannt werden.

Ein Grund steht immer in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; nur wenn es schon 6 Wochen Lohnfortzahlung innerhalb der letzten 6 Monate gab, erhält man Krankengeld anstatt Lohnfortzahlung

Das wir uns an einen anderen Arzt wenden, war mit dem Gedanken verbunden, eine Bescheinigung zu erhalten, die letztendlich die Arbeitsfähigkeit quittiert und somit den Arbeitgeber zufrieden stellt.

Der Arzt kann z.B. empfehlen, das man eine bestimmte Zeit bestimmte Tätigkeiten nicht machen soll.

Marcwth 
Beitragsersteller
 11.01.2016, 17:15
@johnnymcmuff

Die Lohnfortzahlung wurde aufgrund der Dauer ( Operation und zweite Reha ) sogar auf die Arbeitsagentur um gewälzt. 

Sie war verpflichtet Updates über Ihren Gesundheitsstatus und möglichen beruflichen Werdegang mitzuteilen. Bis vor kurzen sah das alles recht Problemlos aus, bis sich nun heute der Arzt weigerte Sie als eindeutig gesund zu deklarieren. 

Ich werde das mit der Krankenkasse jedenfalls umgehend weitergeben und bin froh etwas konkretes erfahren zu haben.

johnnymcmuff  11.01.2016, 17:31
@Marcwth

 bis sich nun heute der Arzt weigerte Sie als eindeutig gesund zu deklarieren. 

Wenn es Einschränkungen gibt, dann kann er ja sie nicht eindeutig gesund deklarieren.

Für den Arzt gilt erst einmal arbeitsfähig oder nicht. Dann kann empfehlen.

Man muss nicht gesund geschrieben werden. Wenn man sich danach fühlt, kann man einfach wieder arbeiten.

Wenn deine Mutter noch nicht wieder voll belastbar ist, wird ihr der Arzt das wohl kaum bescheinigen können.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/gesundheit/387/arbeiten-trotz-krankschreibung-ist-das-erlaubt/

Marcwth 
Beitragsersteller
 11.01.2016, 17:11

Vielen dank für die Informationen und den folgenden Link.

Leider glaube ich aber nicht, dass die Thematik für uns Hilfreich ist. Eine normale AU ist tatsächlich nicht bindend sondern eher eine Empfehlung des Arztes.

Bei meiner Mutter ist es jedoch ein wenig anders, da es bereits über die Krankenkasse bis hin zum Arbeitsamt übertragen wurde, quasi keine einfache AU - wenn ich mich nicht Irre.

Nun da Sie wieder bei Ihrem Betrieb regulär arbeitet und die zweite Wiedereingliederung zu ende gebracht wurde. Möchte der AG wissen ob, Sie wieder voll einsatzbereit ist.

Liebe Grüße 

putzfee1  11.01.2016, 17:14
@Marcwth

Wenn sie noch Beschwerden hat, ist sie offensichtlich noch nicht wieder voll einsatzfähig. Demzufolge kann ihr der Arzt das auch nicht guten Gewissens bescheinigen. Da nützt wahrscheinlich auch kein Anwalt was.

verreisterNutzer  11.01.2016, 17:36
@Marcwth

Es muss allen Beteiligten (in der Haupsache jedoch dem AG und der Arbeitnehmerin) klar sein, dass die volle Leistungsfähigkeit nur dann wieder hergestellt ist, wenn die zu verrichtenden Arbeit ohne jegliche Bewegungseinschränkung und ohne jegliche Schmerzen (!) ausgeführt werden kann.

Kompromisse gibt es hier nicht! Das nützt keinem etwas - im Gegenteil, die komplette Heilung würde sich verzögern, und sich die noch vorhandenen Einschränkungen im ungünstigsten Fall wieder verschlimmern!

Ich rate dazu, tatsächlich noch einmal einen weiteren Facharzt aufzusuchen, ggf. auch nach Vorsprache bei der zuständigen Krankenkasse, die auch eine Untersuchung beim MDK anordnen kann. Herauskommen könnte ein sog. "5kg-Schein" (oder auch "2kg-Schein"), der besagt, dass (evtl. zeitlich befristet) keine darüber liegenden Lasten gehoben werden dürfen.

Sollte sich der Gesundheitszustand (nach der aus meiner Sicht fragwürdigen OP) nicht bessern, muss sogar an eine Umschulung durch die Sozialversicherung gedacht werden, denn:

Die Gesundheit ist unser höchstes Gut!

Ich wünsche gute Besserung und gutes Gelingen.

Gruß @Nightstick