Fernstudium nach 6 Monaten gekündigt. Trotzdem als Werbungskosten absetzbar?
Hallo,
ich habe im Sommer ein fernstudium begonnen. Leider hat sich herausgestellt, das dies doch nicht das Richtige ist, da die Schulungsunterlagen teilweise sehr veraltet sind. Leider habe ich das erst nach Ablauf des Probemonats festgestellt. Kündigen kann ich erst zum 6. Studienmonat, nun stellt sich die frage, kann ich die enstandenden Kosten trotzdem von der Steuer absetzen? Das es Werbungskosten sind, ist unstrittig, es war eine Fortbildung zum Internet-Spezialisten, ich arbeite in einer EDV-Firma. Vielen Dank schon mal!
5 Antworten
Werbungskosten sind zum Erwerb, Erhalt und Sicherung von Einnahmen. Da das Studium dafür gedacht war, sind die Werbungskosten (wahrscheinlich vorweggenommene Werbungskosten) von den Einnahmen abziehbar. Ob das Studium abgebrochen wurde ist unerheblich.
Da Du eine Rg. mit 24 Raten hast, legst Du die Rg. bei und weist die effektiv gezahlten Raten mit Kto auszug rein und beim letzen Zahlungsvorgang würde ich dann den Abbruch erwähnen und dann ist es halt so... WK § 9 EStG sind es in jedem Fall..
Ganz allgemein dürfte man Weiterbildungskosten schon "absetzen" können - auch wenn die Weiterbildung nicht zu Ende geführt würde. Angeben kannst Du es ja auf jeden Fall, im schlimmsten Fall würde es dann nicht anerkannt.
Hallo zusammen,
vielen dank für die Antworten. Also reicht dann quasi bei der Steuererklärung für 2010 eine Kopie der rechnung einzureichen? Auf der rechnung steht ja der betrag, zahlbar in 15 Monatsraten a 78 EUR, Beginn 24.07.
Deine tatsächlichen Kosten kannst du auch ohne Erfolgsnachweis absetzen.
So isses.