Wie wird es in Deutschland mit den Namen von Ausländern geregelt?

4 Antworten

es war ein Versehen von der ausstellenden Behörde! Wer arbeitet macht auch Fehler!

Vermutlich bist du als Александр getauft und das steht dann in deiner Geburtsurkunde.

Andere Schriftzeichen werden hier transcribiert, wobei es da sicher die Möglichkeit gibt, aus Aleksandr dann Alexander zu machen, wie es im Deutschen vertsanden wird.

Aber das müsstest du beim Einwohnermeldeamt nachfragen, zumal die Umschreibung ja wohl schon anders erfolgt ist und du normalerweise als Alexander im Computer stehen solltest, auch wenn Александр wenn man es Buchstabe für Buchstabe umsetzt, Alexandr wäre.

Der Name Igor hat ein noch grössers Problem, da das kyrillische Г sowohl H als auch G sein kann, Игор wird vom Computer oft Ihor übersetzt, was von der deutschen Aussprache ja völlig falsch wäre. Aber das Einwohnermeldeamt müsste da helfen können. .. Musstest du beim Antrag deinen Namen denn nicht buchstabieren ?

LuisSenf  06.03.2019, 13:46

genau so habe ich es auch gemacht.. Einwohnermeldeamt kennt sich da gut aus.. man ist nicht der erste und nicht der letzte.. viel Erfolg..

aetnastuermer  19.12.2018, 14:07

Es wird bei deutschen Behörden nicht nur transcribiert, sondern transliteriert. Das bedeutet, dass nicht nur aussprachemäßig sondern buchstabengetreu zu übertragen ist. Aus den russischen Buchstaben кс darf kein deutsches x gemacht werden, denn die Anzahl der Buchstaben darf sich bei einer Transliteration nicht verändern. Aus Александр kann sich in der Transliteration daher nur Aleksandr ergeben.

Als die ersten Aussiedler aus Russland in Deutschland ankamen, gab es keine einheitliche Regelung, in welcher Form die Namen (Vor- und Zunamen) im Melderegister aufgenommen werden sollten. In Unkenntnis des kyrillischen Alphabets benutzten die meisten Meldeämter die ihnen geläufige deutsche Version. Im Standesamt waren die Transliterationsnormen bekannt, doch auch hier stieß man auf Unsicherheiten: War der Vatersname als Bestandteil des Namens einzutragen oder nicht? Ich sagte mir damals, die Aussiedler sind als deutsche Volkszugehörige hier angekommen und jetzt machen wir keine Russen mehr aus ihnen und ignorierte den Vatersnamen. Ich wusste, dass diese Auffassung von vielen Kollegen nicht geteilt wurde. Schließlich kam § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) heraus. Darin war geregelt, dass Aussiedler durch Erklärung ihren Namen der deutschen Schreibweise anpassen und den Vatersnamen ablegen konnten. Haben deine Eltern damals keinen Gebrauch gemacht, waren sie ohne Registrierschein eingereist oder glaubten sie, dies betreffe sie überhaupt nicht, weil sie längst mit deutschen Namen registriert wurden? Wenn keine solche Erklärung vorliegt, muss die Behörde nun die in kyrillischer Schrift verfassten Namen buchstabengetreu übertragen und damit ist die Version "Aleksandr" zu erklären.

Frage bitte im Standesamt nach, ob du jetzt noch dazu berechtigt bist, eine Erklärung nach § 94 BVFG abzugeben. Dann könntest du die deutsche Form wählen. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur noch die behördliche Namensänderung und dabei gleichzeitig die Problematik des Vatersnamens zu bereinigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
GalaxyLibra 
Beitragsersteller
 19.12.2018, 18:09

Vielen Dank für eure umfangreichen Antworten. Ich werde bei den Behörden fragen wie die Sache ist. Für mich ist es ja nicht das große Problem wenn im Ausweis Aleksandr steht. Problem ist nur, dass die alten Dokumente damit vielleicht ungültig sind und das macht mir am meisten Angst.

Seltsam ist auch dass ich den Aufenthaltstitel 4 Mal verlängern lies und auch die Kopie meines Reisepassen hatten die immer, aber wurde trotzdem jedes mal Alexander geschrieben. Ich habe auch eine offizielle Übersetzung meiner Geburtsurkunde wo das "Alexander" das Richtige ist. War aber der Mitarbeiterin egal, als ob es überhaupt keinen Wert hätte.

aetnastuermer  19.12.2018, 18:59
@GalaxyLibra

Deine Angst ist völlig unbegründet, die Zeugnisse und sonstigen Dokumente sind wegen der unterschiedlichen Namensführung nicht ungültig!

Ein Übersetzer ist nicht verpflichtet, die ISO-Transliterationsnormen in der neuesten Fassung anzuwenden; daher wird sich die Behörde bezüglich der Schreibweise der Namen auch nicht danach richten, was in der Übersetzung steht, sondern wird die Gesetze anwenden, wozu sie verpflichtet ist.

Weil du Aufenthaltstitel erwähnst, gehörst du vermutlich nicht zum Kreis der Spätaussiedler. Dann bleibt dir nur der Weg über die behördliche Namensänderung, sofern du inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hast.

Frag beim Einwohnermeldeamt nach, ob Du Deinen Namen ändern kannst. Im Grunde ist es ja keine Namensänderung, sondern nur eine Angleichung der Schreibweise.