Aufenthaltstitel abgelaufen, kann ich trotzdem reisen?
Also ich hab einen Antrag gestellt um ihn mir zu verlängern aber der ist erst am 27.8. Fliege aber schon am 28.7. Bin eigentlich unbefristet und hier geboren, hab auch schon einen neuen (türkischen) Pass , der Mann bei der ausländerbehörde meinte ich soll einfach meinen alten Pass mit nehmen und auch die abgelaufene karte (Aufenthaltstitel) und auch meinen neuen Pass , dann könnte ich fliegen , kann mir jemand sagen ob das klappt?
2 Antworten
Du willst in die Türkei fliegen? Wenn du bereits einen neuen, gültigen türkischen Reisepass hast, ist das überhaupt kein Problem! Es geht ja einfach nur darum, dass du einen gültigen Ausweis hast, um fliegen zu dürfen. Auf welches Land der ausgestellt ist, ist erstmal egal.
Ich würde auch sagen, nimm den alten Pass und die Karte einfach sicherheitshalber trotzdem mal mit, aber ich mir äußerst sicher, dass du diese nicht vorzeigen musst (beim Hinflug). Ich denke beim Rückflug auch nicht, aber da kann ich leider nicht aus sicherer Erfahrung reden.
Wer erzählt das denn? Und wieso solltest du das nicht können? Du hast doch einen gültigen Pass!
Es kommt allein auf die Einreisebestimmungen des Landes an, in das du reist. Wenn du mit einem gültigen türkischen Pass in die Türkei reisen willst, brauchst du definitiv keinen deutschen Aufenthaltstitel! Wofür denn auch? Oder fliegst du nicht in die Türkei?
Willst du in ein anderes Land, zB nach Israel einreisen, musst du dich bei deren Auslandsvertretung erkundigen, was du dafür brauchst (zB Aufenthaltstitel, Visum), das dürfte klar sein. Es mag Länder geben, in die du nur mit gültigem Aufenthaltstitel ohne Visum einreisen darfst.
Es geht beim Fliegen einfach nur darum, dass du einen gültigen Pass hast und welche Einreisebestimmungen für dich mit diesem Pass in dem Land, wo du hinreist, gelten.
Etwas anderes ist es mit Flüchtlingen. Die haben so "Jeanspässe", und die brauchen definitiv einen gültigen Aufenthaltstitel und ein Visum, damit sie überhaupt ausreisen können und auch wieder zurückkommen dürfen. Da stimmt deine Aussage.
Die Ausreise bei dir wird daher kein Problem. Die Frage ist aber, wie es mit der Rückreise aussieht (türkische Staatsbürger brauchen bisher noch ein Visum für die Einreise nach D). Wie bereits oben gesagt, bin ich mir da nicht sicher, da ich nur gesichert für die Ausreise sprechen kann. Daher schlage ich eben vor, es genauso zu machen, wie der Mann bei der Ausländerbehörde gesagt hat, da er das wissen sollte.
MONACOLALA Hat es mit der Einreise wieder geklappt?
Warum erzählt dann jeder das man ohne Aufenthaltstitel nicht reisen kann ?!?!