Wie wird der Wert eines Hundes berechnet?

5 Antworten

Nun - ich denke das betrifft eher Nutztiere.  Da wird das Gewicht und der Schlachtpreis zugrunde gelegt nehme ich mal an.  Oder bei Pferden halt wenn es wertvolle Sportpferde sind.

Den Wert eines Hundes kannst Du kaum berechnen.  Wenn er Papiere hat ist er sicher mehr wert als 250 Euro.  Kommt aber auch auf das Alter an und ob kastriert oder nicht.  Wenn er viele Preise auf Austellungen gewonnen hat ist er sicher auch was wert aber das kann man nicht mit Geld beziffern.

Aber was soll ein Gerichtsvollzieher mit einem Hund anfangen ? Den kann er kaum gewinnbringend verkaufen. Bis dahin muß der Hund untergebracht und gefüttert werden - das verursacht ja eher Kosten...

Ich glaube nicht daß Hunde und Katzen wirklich gepfändet werden.


dsupper  05.11.2017, 19:11

Ich glaube nicht daß Hunde und Katzen wirklich gepfändet werden.

Doch - leider kann es auch dazu kommen, zwar nur unter sehr beschränkten Voraussetzungen - aber möglich ist es ...

Hi,

ganz sooo leicht ist das nicht möglich. Ein geliebtes Haustier kann erst gepfändet werden wenn der Halter überhaupt kein anderes Vermögen mehr hat, sprich tv, Handy, Computer und keinerlei Geld. Und dann wird noch weiter differenziert ob es der geliebte Familienhund ist oder Welpen aus einer Zucht wo keine emotionale Bindung besteht und die auch zum veräussern gedacht waren.

und selbst dann lassen die meisten die Tiere da, weil der Verkauf eben was schwieriger ist als zb vom neuesten Iphone. In der Regel wird der Wert vorher geschätzt und dann versteigert falls der Schuldner die Schulden nicht begleichen kann. Die Tiere müssen ja dann theoretisch bis zur Versteigerung verwahrt werden und das ist ein Faktor der dazu führt das die meist nicht gepfändet werden. Am Ende bestimmt der Käufer den Preis von gepfändeten Sachen, vor der Versteigerung gibt es in der Regel ein Mindestwert der angegeben ist und rest ist Sache der Bieter.

 

 

 

 

Hallo,

in erster Linie wird sich der materielle Wert eines Hundes z.B. durch den Kaufvertrag feststellen lassen. Dort ist zumindest festgeschrieben, um was für einen Hund es sich handelt (Mischling, sogenannter Rassehund oder Rassehund aus dem VDH z.B.) und wie hoch der Kaufpreis war.

Bei einem Mischling oder einem "Billighund" dürfte eher auch im Laufe der Zeit keine Wertsteigerung erfolgen - wodurch sollte sich diese auch ergeben?

Aber bei einem echten Rassehund mit VDH-Papieren hat man ja ohnehin schon etwas "Wertvolles" an der Leine, denn ein solcher Hund kostet - auch abhängig von der Rasse natürlich - ab 1000 Euro - häufig auch locker das Doppelte. Das stellt schon einen erheblichen Wert darf.

Besitzt so ein Hund dann u.U. auch noch eine erworbene Zuchtzulassung und/oder Ausstellungs- und Arbeitserfolge, ist er z.B. ein hochprämierter Zuchtrüde - dann kann der Wert auch sehr schnell in den hohen vierstelligen oder gar fünfstelligen Bereich steigen ... das könnte für den Gerichtsvollzieher dann durchaus sehr vielversprechend sein.

Aber die allermeisten Menschen, die ohnehin nicht so wirklich mit Reichtümern gesegnet sind, werden auch eher keinen teuren Rassehund kaufen, sondern eher auf die Billigvariante ausweichen ... da ist dann eher keine Gefahr einer Pfändung zu befürchten, denn so einen Hund kann ein Gerichtsvollzieher nicht gewinnbringend "verwerten".

Gutes Gelingen

Daniela

michi57319  05.11.2017, 18:39

Daniela, ich lese deine Kommentare wirklich sehr gerne, aber hier stört mich das Wort "Billighund" ganz massiv.

Jeder Tierschutzhund fällt da hinein, jeder Mischling, jeder Upswurfhund. Und trotzdem impliziert die Gegenüberstellung Rassehund-Billighund, daß es um mehr geht, als um den reinen Sachwert.

Vielleicht sehe nur ich das so, aber mir tut's ein bischen in der Seele weh.

dsupper  05.11.2017, 19:09
@michi57319

Das habe ich so nicht beabsichtigt: Mit "Billighund" (oder eben "Billigvariante" meinte ich in diesem Zusammenhang, die sogenannten Rassehunde, die ohne irgendwelche Kontrollen und Zielsetzungen von Leuten wahllos vermehrt und wirklich billig verkauft werden ... und eben diese "Rassehunde" sind für einen Gerichtsvollzieher auch "nichts wert", weil sie einfach keinen materiellen Wert darstellen.

Ich würde grundsätzlich niemals einen Hund nach seinem materiellen Wert beurteilen - mir ist jeder Tierschutzhund, jeder Straßenhund genauso lieb wie meine Rassehunde - nicht umsonst bevölkern seit längerer Zeit Straßenhunde aus Spanien unser Haus ...

Bitte entschuldige, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe - bei einem Lebewesen von einem "materiellen Wert" zu sprechen widerstrebt mir ohnehin - aber im Hinblick auf die Frage muss das leider sein ...

§ 811 c ZPO lautet in der seit 1990 geltenden Fassung:

(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.

(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung
wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den
Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der
Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners
nicht zu rechtfertigen ist.“

Also nur in äußerst seltenen Fällen...

User48499 
Beitragsersteller
 05.11.2017, 15:58

Danke für die Antwort , wie genau wird aber der Wert des Tieres ermittelt?

Zeitmeister57  05.11.2017, 16:01
@User48499

Wenn Du z.B. einen preisgekrönten Schäferhund hast, der zuchttauglich ist, könnte er einen bedeutenden Wert dastellen.

Alter, Rasse, Zuchttauglichkeit sind die Hauptkriterien.

Vermutlich braucht es zur Wertermittlung einen Sachverständigen, zum Beispiel vom VDH.

Berechnen kann man da nichts. Ist wie bei Sportpferden, es wird an der Leitung die der Hund zum Beispiel erbringen kann, oder an der Rasse gemessen.