Wie werden Überstunden als Lehrling bezahlt?
Ich bin Lehrling und von mir werden regelmäßig, fast täglich Überstunden verlangt, bzw Arbeiten hingestellt die noch zum Tag erledigt werden müssen. Da es nicht möglich ist alle Überstunden abzubummeln, da ich ja auch noch den kompletten Urlaub von 2009 hab (also noch 24 Urlaubstage) würde ich sie mir gerne auszahlen lassen.
Deswegen wollte ich wissen wieviel ich für eine Überstunde verlangen kann? Da es inzwischen 280 sind. In meinem Lehrvertrag steht nur unter §4. 1 ....Eine über die vereinbarte regelmäßige arbeitszeit hinausgehende beschäftigung wird besonders vergütet....
Das heißt meiner hinsicht nach ja mehr als 100 % vom stundenlohn, aber wird mein stundenlohn aus dem lehrlingsgehalt errchnet? Dann würde ich auf 1,59 die stunde kommen.
Bitte helft mir. Am besten mit irgendeinem Gesetz in dem das geregelt ist. Ich bin für jede Antwort dankbar.
4 Antworten
Als Azubi darf man keine Überstunden machen und wenn doch was sich nie vermeiden lässt, gibt es Freizeitausgleich. Mein Sohnemann bekämme für die Std. nur 1,5 Euro, da nimmt er sie lieber frei und hilft anderen ( z. B. Fahrdienst für ältere Nachbarin oder so was) wo er mehr bekommt.
Leider....wenn überhaupt wäre es dass Beste, die Üstunden abzufeiern.
Und als Azubi kannst Du Freizeit sicherlich gebrauchen.
Weiterhin empfehle ich Dir, deinem Arbeitgeber nicht mit irgendwelchen Gesetzen zu kommen.
das problem ist aber, dass es ja gar nicht die möglichkeit gibt so viele Überstunden abzubummeln... das sind ja 280 stunden also 6 Wochen. Ich weiß ja noch njcht mal ob ich meinem gesamten jahresurlaub nehmen kann bzw darf. deswegen würde ich sie mir gerne auzahlen lassen wollen
nach dem Gesetz überhaupt nicht, da es Azubis nicht gestattet ist Mehrarbeit zu leisten.
Schau doch mal in das Arbeitzeitgesetz, in das Gesetz zum Schutze der Jungend...
das interessiert aber meinen chef nicht. und das jugendschutzgesetz greift bei mir ja nicht da ich 20 bin.
Da du nach eigenen Angaben 20 Jahre alt bist,
trifft die Aussage,du dürftest keine Überstunden machen,natürlich nicht zu.
Laut § 17 Abs.:3 BBiG(Bundes-Bildungs-Gesetz) ist eine besondere Vergütung zu zahlen,wenn der Auszubildende über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus beschäftigt wird.
So steht es sinngemäß je auch in deinem Vertrag.
Als Grundlage für die Berechnung der Stundenvergütung wird die monatliche Gesamtvergütung durch die Zahl der vertraglichen Beschäftigungsstunden geteilt.(Leider)
Das LAG Sachsen bestätigt mit einem entsprechenden Urteil,dass die Ausbildungsvergütung weniger eine Arbeitsvergütung,sondern eher eine Art Unterhaltsbeitrag für den Auszubildenden ist.
AZ 9 Sa 269/07