Kann man wegen einem Fehler die Ausbildung verlieren?
Ich musste gestern eine Kopie eines Dokuments verschicken und hätte aus versehen fast das Original genommen und dieses verschickt. Mein Arbeitskollege meinte, das hätte mich die Ausbildung kosten können, wenn ich das Original verschickt hätte.
Er hat das jetzt nicht vorwurfsvoll gesagt, ich dachte auch erst das sei ein Witz und ich habe gegrinst, weil ich dachte/denke, dass man wegen sowas längst nicht die Ausbildung verliert. Dann meinte er aber dass es wirklich so ist.
Stimmt das, dass man die Ausbildung wegen sowas verlieren kann? Wenn sowas ständig passiert, klar, aber wegen einem mal? Ich bin im 1. Lehrjahr, bin aber ab Montag im zweiten.
5 Antworten
Um Deinen Ausbildungsplatz nach Beedigung der Probezeit zu verlieren, müsste deutlich mehr geschehen.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2018/kuendigung-und-kuendigungsschutz-von-auszubildenden/11/
Kündigung nach Ablauf der Probezeit
Die Hürden für eine Kündigung nach Ablauf der Probezeit sind hoch. Der Ausbilder kann dem Azubi nur noch aus wichtigem Grund kündigen. Ein solcher Grund liegt immer dann vor, wenn das Ausbildungsziel gefährdet ist oder sonstige Umstände bestehen, die eine Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar machen. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann die Kündigung fristlos erfolgen.
Wichtige Kündigungsgründe können dabei sein:
- wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder Verlassen des Arbeitsplatzes
- wiederholtes Fehlen im Berufsschulunterricht
- Urlaubsüberschreitung
- wiederholte Verweigerung der geschuldeten Arbeit
- Störungen im Vertrauensbereich, zum Beispiel durch Diebstahl oder Unterschlagung
- Beleidigungen oder tätlicher Angriff
Je näher die Abschlussprüfung kommt, desto höher sind die Anforderungen an den wichtigen Grund.
In der Regel muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung erfolgen. Diese ist nur bei besonders schwerem Fehlverhalten entbehrlich, z. B. bei Unterschlagung von Geldern oder Diebstahl von Betriebsgegenständen. Dann muss der Arbeitgeber vor der Kündigung keine Abmahnung aussprechen, weil das Vertrauensverhältnis erheblich gestört ist.
nein wegen eines solchen Fehlers wirst du mit Sicherheit nicht die Ausbildung verlieren.
Nein, kann man nicht. Eine Ausbildung kann man nach der Probezeit kaum noch verlieren. Und definitiv nicht aufgrund eines solchen Fehlers.
Solange es nicht deine Arbeit beeinflusst, Du also nicht auf der Arbeit unter Drogen stehst oder dort konsumierst, würde so eine Kündigung kaum einer Klage standhalten.
Allerdings bleibt Cannabis ja sehr lange im Blut, ich weiß nicht wie es in dem Fall gehandhabt wird. Den Führerschein kann man ja auch verlieren, auch wenn die Droge nicht mehr wirkt, wenn man fährt.
Nach der Probezeit geht das nicht so einfach das man einfach gefeuert werden kann da müsstest du schon vorsätzlich einen schaden verusacht haben oder dich nicht an die üblichen regel gehalten haben!
Den Chef schlagen bzw beleidig bzw dessen famiele oder den kunden oder Diebstahl oder ständig zu spät kommen das wären gründe für einen Kündigung nach der Probezeit bzw auch einfach nicht zur Berufsschule zu gehen !
Also nicht einfach in der Arbereitszeit da im internet surfen oder dein handy da aufladen den das sind auch gründe für eine kündiegun sogar bei festangestelletn!
Nein, aber lern was draus: so was soll und darf Dir nicht passieren.
Dann noch mal kurz eine Frage: auch nicht wegen Cannabiskonsum in der Freizeit?