Kündigung wegen zu langsam Azubi?

4 Antworten

Außerhalb der Probezeit bist Du praktisch unkündbar, solange Du nicht gravierend gegen deinen Ausbildungsvertrag verstößt.

Wenn Du langsam arbeitest, ist das definitiv kein Kündigungsgrund. Letztendlich ist es normal, dass man als Azubi nicht das Tempo einer ausgebildeten Kraft leisten kann.

Überstunden musst Du nur auf Anweisung machen und meines Wissens auch nur dann, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

Hierfür muss er Dir dann einen Ausgleich geben.

Kurzgefasst kann ich einfach um 16:30 gehen auch wenn wir noch nicht fertig sind?

 

Wenn es hier keine Anweisung gibt, ja. Das dürfte dein Chef aber vermutlich nicht so gern sehen.

alx385i 
Beitragsersteller
 05.10.2017, 18:07

Er arbeitet nicht mit uns, ist nur im Büro. Also wenn ich zu langsam bin bei der Akkord arbeit, kann mir nichts passieren?

Du bist in diesem Betrieb als Auszubildender und nicht als Akkordarbeiter!

Und wenn der Betrieb seinen Ausbildungsauftrag nicht erfüllt, solltest Du Dich an die HWK wenden.

http://www.spiegel.de/karriere/hier-finden-azubis-bei-problemen-hilfe-anlaufstellen-fuer-lehrlinge-a-894112.html

alx385i 
Beitragsersteller
 05.10.2017, 17:47

Also kann er mich nicht kündigen oder Abmahnen wenn ich zu langsam bin? weil um das zu schaffen muss man sich echt bei heftig beeilen und davon geht man kaputt.. kann man was gegen Akkordarbeiten machen?

wilees  05.10.2017, 18:07
@alx385i

In diesem Ausbildungberuf kann er garantiert keine Akkordarbeit einfordern.

Zudem darf es nicht über Wochen und Monate die einzige Aufgabe eines Auszubildenden sein, dauerhaft Reifen zu wechseln und Räder auszuwuchten.

Kündigen kann ein Ausbildungsbetrieb Dich nach der Probezeit nur unter sehr erschwerten Bedingungen:

https://www.aubi-plus.de/ausbildung/kuendigung/

alx385i 
Beitragsersteller
 05.10.2017, 18:14

Er macht es aber, ich kann ja schlecht nein sagen den dann kommt zu 100% ein geh doch nachhause ... kann man da nichts gegen unternehmen bei solch einer Akkordarbeit?

wilees  05.10.2017, 18:16
@alx385i

Handwerkskammer / Berufsschule - Lehrer sollten Dir auch spezifische Fragen dieser Art beantworten können.

Ohne näher auf deinen letzten Satz einzugehen: 

Du hast dich an deinen Vertrag zu halten. Der Ausbildungsbetrieb jedoch auch. Im Zweifelsfall zur Kammer gehen.

alx385i 
Beitragsersteller
 05.10.2017, 17:44

Ja das es dafür dementsprechend ausgeglichen werden muss, mit Geld oder Freizeit (Das hat er abgelehnt mit einem geh nachhause wenn du Freizeit haben willst) aber die eigentliche Frage war ja ob ich nach so einer Aussage einfach gehen darf egal ob wir fertig sind oder nicht ? Und sind Überstunden nicht sowieso freiwillig für Azubis ?

alx385i 
Beitragsersteller
 05.10.2017, 17:38

Das hat jetzt keine meiner beiden Fragen beantwortet :o

augsburgchris  05.10.2017, 17:40
@alx385i

Der Chef kann dich abmahnen wenn du dich nicht an den Vertrag hältst. Azubis kündigen ist nahezu unmöglich. Was sieht der Arbeitsvertrag bezüglich Überstunden vor?

...hatte ich ihn auch einmal drauf angesprochen da er wenn ich das machen will dementsprechend vergütet werden muss.......So etwas hätte ich mir nie getraut, dass meinem Chef so zu sagen. Aber wie man es in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Kein Wunder das er so reagiert hat.

Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.

Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden.
Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden – das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht!
Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung.
Das andere kannst Du in dem Link lesen.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit

Einer der Kündigungsgründe (Fristlose Kündigung) könnte sein, dass...

Durchgehend so schlechte Leistungen, dass das Ausbildungsziel in dem Beruf nicht erreicht werden kann, aber das Bedarf der Abmahnung(en) mindestens drei Mal.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-ausbilder

Vielleicht reißt Du Dich mal zusammen und machst Deine Ausbildung. Man könnte sich auch mal anpassen und unterordnen. 

Ihr Azubis habt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Du bist derjenige der die Ausbildung benötigst und nicht Dein Chef oder andere Arbeitskollegen.

alx385i 
Beitragsersteller
 05.10.2017, 18:04

Ja ist klar 4 Monate im Jahr 16 Autos am Tag für Mindestlohn, 100% ist mir das egal und ich krieche ihm in den Arsch

alx385i 
Beitragsersteller
 05.10.2017, 18:08
@alx385i

Und ich habe ihn nur gefragt, wie das hier abläuft mit Überstunden und erwähnt das ich meinen Vertrag kenne und da ist er ausgeflippt wenn du das normal findest das aber hallo 

wurzlsepp668  05.10.2017, 18:53
@alx385i

warum Mindestlohn?

du bist AZUBI! da gilt der Mindestlohn nicht!