Altes Haus auf einer Grenze?

6 Antworten

Ja, das kann schon mal passieren. Ab Kenntniss eines solchen Sachverhaltes hat man meiner Kenntnis nach 6 Jahre Zeit, entsprechenden Ausgleich zu fordern. Aber nagel mich da nicht fest, informiere Dich auch weiter. Ich selbst hatte den gleichen Fall, wollte aber die alte Dame, die da wohnte, nicht mit so etwas behelligen. Als sie starb und ihr Sohn das erbte , war die Sache ab dem Zeitpunkt, wo ich das wußte schon verjährt- von DEM hätte ich echt das Geld genommen- es ist ein klarer Überbau auf mein Grundstück

Aber einfach so bezahlt man das natürlich nicht, dann müssen echt die Grundstückgrenzen klar sein und es gibt da auch eine Verjährung ab Kenntnis der Geschichte-ich konnte, weil ich das schon zu Zeiten der alten Dame wußte, nicht mehr plötzlich den Sohn angehen- ich habe mich damals anwaltschaftlich beraten lassen.

Mein Anwalt hat damals von einer Überbaurente gesprochen, wie das mit Grenzänderungen, Neufeststellungen der Grenze.... aussieht, zu dem Punkt kamen wir nicht, weil ich halt der alten Dame, die da wohnte, mit so etwas nicht die Nerven rauben wollte. Im Gegenteil: ich habe der lieber mal mit sonstigen Kleinigkeiten geholfen .

Jasmin365 
Beitragsersteller
 06.09.2018, 20:55

Ich werde mich beim Anwalt mal informieren, danke

Frag beim Grundstücksamt nach wo die Grenzen sind. Aber prinzipiell ist das doch Quatsch- wie hättest du das Grundstück kaufen können wenn es nicht dem Verkäufer sondern diesem Typen gehören würde?

schelm1  06.09.2018, 15:36

Er erwirbt eine Grundstück gemäß dessen Eintrag im Grundbuch.

Damit ist keinesfalls die Zulässigkeit der vorhandenen historischen oder künftigen Bebauung verbunden.

Das solltet ihr mit einem Anwalt besprechen, der sich mit sowas auskennt.

wir kennen weder den Fall noch was wo für Grenzen verlaufen sollen.. wie kann man da einen rechtlichen Rat geben?

lesterb42  06.09.2018, 15:26

Kann man. Anwalt ist teuer und die Rechtslage nicht wirklich schwierig.

Idris164  06.09.2018, 15:29
@lesterb42

Wenn der Nachbar klagt, kommst du alleine selten weiter

Ja, das gibt es, nennt sich Überbau und ist in § 912 BGB geregelt:

https://dejure.org/gesetze/BGB/912.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Jasmin365 
Beitragsersteller
 06.09.2018, 15:45

Das heißt, ich muss es bezahlen?

ChristianLE  06.09.2018, 16:26
@Jasmin365

Erst einmal prüfen, ob der Nachbar hier nicht Quatsch erzählt.

Wenn Ihr das Grundstück gekauft habt, müsstet Ihr doch eigentlich die genauen Grenzen des Grundstücks kennen, oder?

Wenn nicht, geht hier einfach mit einem Auszug des Grundbuchs (welches Euch als Eigentümer ausweist) zum Liegenschaft-/Katasteramt und holt Euch einen Auszug der Flurkarte.

Wenn das Haus tatsächlich zum Teil auf einem fremden Grundstück steht, dann muss die auch im Grundbuch des Nachbarn als Dienstbarkeit eingetragen sein.

Jasmin365 
Beitragsersteller
 06.09.2018, 20:54

Da werde ich noch einmal fragen, danke