Wie weit dürfen Bundesfreiwilligendienstleistende mit den Hauptamtlichen ihrer Einrichtung privaten Kontakt haben?
Diese Frage kommt in meinem Umfeld sehr oft auf, eine Freundschaft mit “Kollegen” ist das beste was einem passieren kann. Dürfen Bufdis also mit mit zu einer Gartenparty eines Hauptamtlichen ihrer Einrichtung? Angemerkt in dem Fall gehen wir davon aus, dass sie volljährig sind. Wo zieht man die Grenze des privaten Kontaktes? Wird alle schon das nachmittag mal die Freizeit zusammen zu verbringen, als kritisch gesehen oder gibt alleine die Volljährigkeit so viel Freiraum, dass selbst eine Beziehung rechtlich kein Problem darstellen würde?
3 Antworten
Das sind die normalen Grenzen, die man unter allen Arbeitskollegen hat.
Ein Bufdi ist kein Schüler oder Schutzbefohlener, das ist ein erwachsener Mensch, der tun und lassen kann was er will.
Bei minderjährigen FSJlern gelten die normalen Regeln, die das Jugendschutzgesetz vorsieht. Eventuell könnte man bei Minderjährigen noch von Abhängigkeit oder Schutzbedürfnis ausgehen, aber auch hier gelten die normalen Regeln wie unter anderen Menschen auch
Bufdis sind normale Mitarbeiter. Zumindest bei uns. Und so verhalten wir uns auch zu unseren Kollegen. Musst einfach selbst entscheiden was für dich geht und was nicht.
Klar, warum nicht? Die Grenze kann jeder für sich ziehen.