Darf man privaten Kontakt zu Jugendlichen haben, die man betreut (unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge)?
Hallo,
ich arbeite als Betreuerin in einer Einrichtung für minderjährige Flüchtlinge. Ich würde gerne wissen, ob ich nach der Arbeit auch privat Kontakt zu den Jugendlichen haben darf, gibt es dazu rechtliche Regelungen? Ich habe zB ein Bezugskind, zu dem ich eine gute Beziehung aufgebaut habe. Für mich wäre es in Ordnung, mal auch außerhalb der Arbeitszeit etwas zu unternehmen, ich weiß nur nicht ob es außerhalb der Arbeitszeit ok ist? Er wird bald volljährig und macht sich große Sorgen um die Zukunft und ich würde ihm auch über meine Arbeit hinaus helfen, wenn er die Einrichtung verlassen muss. Ich hatte zb damals in meiner Schulzeit Lehrer, die ständig mit Schülern auch über facebook usw kontakt hatten oder mal nachhause eingeladen haben...so erreicht man jugendliche doch auch irgendwie und finde es besonders in dem Bereich schwierig zu 100% zu trennen.... was meint ihr? Ich danke euch schonmal für die Antworten und sorry für den langen Text.
5 Antworten
private Kontakte und Handy Nummer raus geben ist so lange man die Bezugsbetreuung hat oder in der Einrichtung arbeitet überhaupt nicht ok. Gibst du dann jedem Jugendlichen deine Nummer oder lädst sie zu dir ein? Nein, denn es gibt Unterschiede, wer dir sympatisch ist und wer nicht. Diese Unterschiede darf man privat machen, aber nicht beruflich, da sind alle Jugendlichen deiner Gruppe gleich wichtig und gleich zu betreuen. Also mach das auch. Sollte er einmal ausziehen sieht das anders aus, da kann man das machen, aber auch da muss man sich das gut überlegen, ob man da bei anderen Erwartungen schürt oder Enttäuschungen. Denn du wirst auch beim Auszug nicht jedem deine Kontaktdaten geben. Kannst du den Jugendlichen denn wirklich 100% vertrauen? Kannst du sicher gehen, dass deine privaten Daten nicht irgendwann alle haben und willst du das. Wenn du von dem einzelnen Jugendlichen aus denkst, dann kann ich deine Überlegungen nachvollziehen, aber du bist als Betreuerin für mehr als den Einen zuständig und trägst Verantwortung.
ob du das darfst bestimmt dein Arbeitgeber, da musst du halt nachfragen, aber du musst überlegen ob es klug ist und da kannst du dich an meinen Argumenten vielleicht ein wenig orientieren.
Wenn du es richtig und wichtig findest, mach es doch. Er wird (falls es verboten ist ) dich sicher nicht verraten. Ich finde es gut, dass du dich so für ihn einsetzt. Weiter so ;)
kenne mich da leider nicht so gut aus. einfach nicht aufgeben und für ihn kämpfen
ich finde es einfach menschlich in dieser besonderen situation.also wenn da nichts gegen spricht dann bin ich beruhigt. mir liegt sein wohl sehr am herzen und sobald er volljährig ist darf er ja quasi sowieso entscheiden, was er macht und wohin er geht?
Ich habe zB ein Bezugskind, zu dem ich eine gute, freundschaftliche Beziehung aufgebaut habe. ... es spricht nichts dagegen , wenn Du übers Jugendamt sein Vormund wirst :))
Wie beantrage ich das? Geht das denn das man zeitgleich betreuer und vormund ist? Das ist ne super idee. aber mit 18 hört die vormundschaft doch sowieso auf, auch wenn er eine verlängerung der jugendhilfe übers 18. Lebensjahr hinaus bekommt, oder? er wird am 1.1.16 volljährig..ob sich das noch lohnt?
Klar darfst du das, da er ja auch bald erwachsen ist darfst du alles mit ihm machen.
Anmalen?
auch anmalen ?
Das darf man? Habe sogar selbst die Nummer meiner Lehrerin, also alle aus meiner Klasse^^
Okay, das heißt ich darf ihn quasi in der Einrichtung als Bezugsbetreuerin betreuen und nach Feierabend mal privat ne Runde spazieren gehen, wenn er Gesprächsbedarf hat? ich bin für ihn eine sehr große Vertrauensperson und ich würde es nicht übers Herz bringen ihm zu sagen, er darf mich nicht kontaktieren, wenn ich feierabend habe. Eine Kollegin meinte nämlich zu mir es wäre nicht erlaubt die private Handynr rauszugeben, aber ich finde es bleibt einem selbst überlassen?
Deine Kollegin sieht das richtig. Überlege mal was das alles auslösen kann. Angefangen bei der Eifersucht bei den anderen Kids.
Solange du ihn nicht heiratest oder gar was anderes kannst machen was du willst.
:-)
das werd ich mit sicherheit NICHT tun ;) geht eher darum ob ich mit der arbeit probleme bekommen könnte da manche mitarbeiter mir davon abraten um berufliches und privates zu trennen aber ich würde ihm einfach auch über meine arbeit hinaus gerne helfen...
Dann tu was du für richtig hältst.
Probleme würdest du keine bekommen.
Allerdings würde auch ich dazu raten berufliches von privaten zu trennen. Auch wenns manchmal schwer fällt.
ich habe ja auch nicht gesagt, dass ich die anderen dadurch vernachlässigen würde. für jeden werden termine gemacht, mit jedem setzt man sich mal hin und spielt was, geht einkaufen...hört zu. bisher hat nur er nach der nummer gefragt, weil er ne lange zeit alleine im krankenhaus war..und er hätte es sicher nicht verstanden, wieso ich auf der arbeit seine "schwester" sein darf und wenn er im krankenhaus liegt "bin ihc nciht für ihn da". und ich habe ihn auch nicht zu mir eingeladen. er hat mich gefragt, ob er mich mal zuhause besuchen darf, und jetzt frage ich mich ob es erlaubt ist. wieso dürfen dann lehrer ihre schüler nachhause einladen und über whatsapp und facebook kontakt halten?