Sonnenschirm auf Balkon während Sturm strafbar?
Wegen der Pflanzen ist momentan immer der Sonnenschirm auf dem Balkon. Gestern waren wir nicht zu Hause als ein Sturm losging und konnten den Schirm rechtzeitig ins Haus holen, glücklicherweise ist auch nichts passiert, aber wenn doch, wäre das ein Versicherungsfall und wer müsste dafür haften? Schließlich kann man es gar nicht immer vorher wissen.
6 Antworten
Zu unterscheiden ist hier zwischen Strafbarkeit und Haftung. Haftbar bist Du in jedem Fall, wenn durch Dein Eigentum jemand anderes geschädigt wird. Dann bist Du zum Schadenersatz verpflichtet. Eine Strafbarkeit kommt nur dann in Betracht, wenn dabei jemand verletzt wird, da es zwar die fahrlässige Körperverletzung gibt, aber keine fahrlässige Sachbeschädigung.
Das ist nicht strafbar. Sollten Dritte geschädigt werden, und Ihr dafür haftbar gemacht werden, würde sich Eure Privathaftpflichtversicherung darum kümmern. Sofern Schäden an Euren Sachen eintreten würden durch einen Sturm (meist ab Windstärke 8, manche Gesellschaften verzichten auf diese "Schwelle"), wären diese über Eure Hausratversicherung gedeckt.
Für Schäden musst Du haften in der Regel haften, da Fahrlässigkeit also ein Verschulden zu bejahen sein dürfte. Deine Versicherung, so vorhanden, übernimmt dies, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt !
strafbar ist es bestimmt nicht, aber für durch den schirm verursachte schäden musst du selbstverständlich haften.
man lässt keinen Sonnenschirm offen, wenn man das Haus verlässt