Wie viele Stunden darf ich in der Woche arbeiten wenn ich Hartz 4 beziehe?
Hallo Ihr lieben, ich benötig dringend eure Hilfe! Ich bin allein erziehende Mutti von zwei Kindern ( 12 Jahre und 2 Jahre). Daher besteht mein Einkommen lediglich aus Kindergeld und Hartz 4. Das Elterngeld gibt es ja leider nur bis zum 2. Lebensjahr und deswegen haben ich mich vor kurzem auf Arbeitssuche gemacht. War auch recht schnell erfolgreich und habe ein gutes Jobangebot bekommen. Jetzt ist meine Frage an euch wie viele Std. darf ich denn in der Woche arbeiten ohne das sie mir gleich das Hartz 4 streichen und mich wenigstens noch mit der Miete unterstützen? Das Jobangebot wäre 25 Std in der Woche und ein Samstag im Monat. Die Arbeitszeiten wären super in Verbindung mit der Kindergartenzeit meines kl. Sohnes... Mo. bis Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr. Würde den Job sehr gerne annehmen aber bin mir nicht sicher da das Arbeitsamt immer irgendwelche Mängel findet! Hoffe jemand kann mir genaue Auskunft geben. LG
10 Antworten
Also bei ALG I darf man max. 15h, max 165€, wurde mir gesagt, als ich mich mal erkundigte. Ruf halt mal dort an. Und lass es Dir schirftlich geben. Vermutlich ists bei H4 weniger?
Bei einem Nebenjob hättest du Recht, hier handelt sich allerdings um eine Teilzeitbeschäftigung. Sie muss dann ihre Abrechnungen vorlegen und der Lohn wird auf die Bezüge angerechnet.
Zeitlich bist du da nicht eingeschränkt. Bei Erwerbseinkommen hast du einen Freibetrag von 100 €. Bis 1.100 € zusätzlich 20 % Freibetrag.
Nur bei AlG 1 darfst du nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, weil du dann dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Du darfst,kannst und musst,soviel arbeiten bzw.Einkommen erzielen,wie es deine persönliche Situation zulässt !!! Dieses Einkommen wird dann natürlich nach dem Abzug deiner Freibeträge,vom Brutto / Nettoeinkommen,auf euren Bedarf angerechnet. Die derzeitige Freibetragsgrenze in deiner Situation,wäre 330 €,die dir dann von deinem Nettoeinkommen abgezogen würden,bevor euer Bedarf berechnet würde. Um den ausschöpfen zu können,müsstest du ein Bruttoeinkommen von 1500 € haben. Zusätzlich wären noch Aufwendungen für Fahrtkosten zur Arbeit absetzbar,die über deinen 100 € Grundfreibetrag liegen würden,der für diese Ausgaben gedacht ist. Würdest du also tatsächlich angenommen 150 € monatlich für Fahrtkosten zur Arbeit aufbringen müssen,würden dir die 50 € Differenz auf Antrag und mit dementsprechenden Nachweisen übernommen.
Du / Ihr , habt einen Bedarf von 382 € Regelsatz du ( ab 1.1.2014 sind es 391 € ) + 138 € Mehrbedarf für Alleinerziehende mit 2 Kindern unter 16 Jahren ( das sind 36 % deines derzeitigen Regelsatzes,wird sich dann also auch etwas erhöhen ) + 224 € Regelsatz für das kleine Kind ( wird dann auf 229 € angehoben ) + 255 € Regelsatz großes Kind ( wird auf 261 € angehoben ) + deine angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Überschlägt man erst einmal nur die Regelsätze und den Mehrbedarf,stehen euch etwa derzeit 1000 € zu,genau sind es 999 €. Zu diesen 999 €,kommen jetzt noch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Ohne jetzt deine genauen Kosten für Unterkunft und Heizung zu kennen,würde ich sagen,das du auf jeden Fall 400 € warm Miete zahlen musst,das würden dann auf jeden Fall ein gesamter Bedarf von 1400 € sein. Davon sind natürlich 2 x 184 € Kindergeld abzuziehen und eventuell Unterhalt / Unterhaltsvorschuss. Also selbst wenn du ein Bruttoeinkommen von 800 € hättest und vielleicht 650 € Netto,bekommen würdest,hättest du noch Anspruch auf eine Aufstockung. Denn auf diese 800 € Brutto,hättest du 240 € an Freibeträgen,die von deinen 650 € Nettoeinkommen abgezogen würden. Somit hättest du ein anrechenbares Einkommen von 410 € + 368 € Kindergeld = ca. 780 € anrechenbares einkommen. Selbst wenn du noch Unterhalt / Unterhaltsvorschuss bekommen solltest,was du aber in deiner Frage nicht angegeben hast,müsste dieser Unterhalt über 620 € liegen,das du aus dem Leistungsbezug raus sein würdest,da euer Bedarf bei min. 1400 € liegt.
Da gibt es einen Unterschied bei Alg1 und alg2. Bei Alg 1 kommt es auf die Anzahl der Stundenzahl an, weil man ab einer gewissen Stundenzahl nicht mehr als arbeitslos zaehlt. Bei Alg2 ist das anders, da kommt man auch bei 50 Wochenarbeitsstunden noch Leistungen, wenn man kein ausreichendes Einkommen fuer die Familie bezieht (ergaenzendes Hartz IV). Es haengt daher sowohl vom Einkommen wie auch von der Familienzusammensetzung ab, ob man noch Leistungen bezieht und nicht von Stunden.
Rechnerisch hat man am Ende aber immer etwas mehr mit Job als nur Hartz IV, wegen der, wenn auch nur geringen Freibetraege. Und so einen Job kriegst Du vielleicht so schnell nicht wieder angeboten mit guten Bedingungen, das solltest Du bedenken.
Es waere aber moeglich, dass dein Einkommen auch hoch genug ist, um den Hartz IV Bezug zu beenden und mit Wohngeld, Kinderzuschuss (bei der Familienkasse zu beantragen) und Unterhalt fuer die Kinder, bzw. wenigstens Unterhaltsvorschuss fuer das juengere Kind ueber die Runden zu kommen. Weniger als der jetzige Bezug (inkl. Miete) wird es in keinem Fall sein.