Hartz 4: Aufwandsentschädigung für Arbeit bei Nachbarschaftshilfe Einkommen?

2 Antworten

Jeder Hartz4 Empfänger darf gesetzlich erlaubt bis zu 100€ monatlich frei verdienen. Ist eine regelmäßige Arbeit z.B. bei einer 400€-Tätigkeit die Regel, greift auch noch die sogenannte 15% Regel. Das heißt: abeitende Hilfeempfänger dürfen ohne Abstriche vom Hartz4-Satz bis zu 15% des Satzes als "Belohnung" zusätzlich zu den erlaubten 100€ verdienen, also ca. 160€, die nicht vom Gesamtverdienst in Anrechnung gebracht werden dürfen. Das bedeutet bei einem Nettoverdienst von 400€ dürfen ca.240€ (brutto!) dem Hilfeempfänger monatlich abgezogen werden, mehr jedoch nicht! Außerdem müssen von dem "abzugsfähigen" Überverdiensten natürlich vorher noch die täglichen Kosten für Wegegeld, eventuellem selbst zu zahlenden Kostenanteilen für Arbeitsmaterial(Kleidung etc.) abgezogen werden, so dass in den meisten Fällen lediglich Kleinsummen übrig bleiben, die nach Überprüfung tatsächlich zum Abzug gebracht werden dürfen. Liebe Grüße, Chiliheadz.

Eine Aufwandsentschädigung von 7 (!) € in der Stunde ist aus meiner Sicht schon sehr fragwürdig, die Zweifel der ARGE halte ich durchaus für berechtigt. Sofern allerdings darüber hinaus kein weiteres Einkommen erzielt wurde, müßte die ARGE trotzdem sofort zahlen, da die ersten 100,-€ Arbeitseinkommen nun einmal anrechnungsfrei sind.

Ich denke, hier würde es sich lohnen, beim Sozialgericht einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung zu stellen, die ARGE zu verpflichten, sofort wieder Leistungen auszuzahlen.

etzelbond 
Beitragsersteller
 25.05.2010, 15:03

Hört sich viel an , is aber so. Lies mal hier:http://www.nachbarschaftshilfe-bs-nord.de/stellen.html

skyfly71  25.05.2010, 15:14
@etzelbond

Na, dann gehst Du mal zum Amtsgericht, beantragst bei der Rechtsantragsstelle Beratungshilfe und gehst anschließend mal zu einem Fachanwalt für Sozialrecht. Dann wird das wohl einigermaßen schnell gehen.