familienkasse bewerbungsnachweise?

5 Antworten

Wenn du zwischen 18 - 21 bist und dich nicht Arbeit suchend gemeldet hast bzw.auch Ausbildung suchend,ab 21 - 25 muss es dann Ausbildung suchend sein,dann musst du deine ernsthaften Bemühungen eine Ausbildungsstelle zu bekommen selber nachweisen !

Das wissen deine Eltern auch bzw.sollten sie wissen,denn ab dem 18 Lebensjahr ist die Kindergeldzahlung an bestimmte Bedingungen ( z.B. die obigen ) geknüpft.

Wie willst du denn nachweisen das du dich beworben hast wenn du dich vorwiegend persönlich vorgestellt hast,meinst du das sich die Leute da über jeden eine Akte anlegen ?

Wenn man sich bewirbt sollte man das per Post oder online machen,so dass man es auch schwarz auf weiß nachweisen kann.

Dabei spielt es dann keine Rolle ob du Absagen bekommen hast oder nicht,aber du könntest belegen das du dich da beworben hast und das müsste der Familienkasse ausreichen.

Ihr habt keine Abmahnung bekommen,sondern eine Rückforderung von zu unrecht bezogenem Kindergeld,weil du bzw.deine Eltern eben über einen längeren Zeitraum keine Nachweise erbracht haben,dass du tatsächlich ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung bist.

Das ende vom Lied wird dann sein,entweder könnt ihr für die Vergangenheit diese Nachweise erbringen oder es wird zu einer Rückzahlung dieses Betrages kommen.

Wenn ihr das nicht zurück zahlen könnt bzw.nicht in einem Betrag,dann ist auf Antrag auch eine Ratenzahlung möglich oder wenn dann für die Zukunft Anspruch auf Kindergeld besteht,kann von der laufenden Zahlung ein Betrag zur Tilgung von max. 50 % einbehalten werden.

Denke selbst nach, wie hast Du Dir Mühe gegeben, welche Schritte genau hast Du unternommen, und wie könntest Du das nachweisen?

GEmerch 
Beitragsersteller
 06.05.2016, 01:27

Ich habe mich meistens persönlich beworben. Und unter anderem auch schriftlich, nur habe ich keine schriftlichen Absagen bekommen. Vilt. eine oder zwei von vor 11 Monaten.

FrancaFrance  06.05.2016, 01:33
@GEmerch

Wie andere auch schon geschrieben haben, alle Deine Schreiben / Bewerbungen einreichen. Du könntest eine Liste von den Betrieben, bei denen Du Dich persönlich beworben hast, aufstellen, und dazu ein Kommentar schreiben, wie es ausgegangen ist. Je überzeugender desto besser. Vielleicht auch die Einzelverbindungsnachweise vom Telefon, woraus man sieht, wieviele Betriebe und welche Du angerufen hast.

GEmerch 
Beitragsersteller
 06.05.2016, 01:39
@FrancaFrance

Sehr hilfreich, Danke !

Du weißt ganz genau, dass dir Kindergeld nur zusteht, wenn du tatsächlich Bemühungen nachweist, dass du dich regelmäßig bewirbst.

Du hast dich auf deinen 450 € Job eingerichtet, und dich weiter nicht mehr gekümmert. Das Kindergeld wirst du also erstatten müssen.

Du mußt nachweisen dass du dich beworben hast wenn nicht dann Pech  für dich. 

GEmerch 
Beitragsersteller
 06.05.2016, 01:15

Für den Nachweis brauche ich schriftliche Absagen? Oder reicht es wenn ich aufschreibe wo ich mich beworben habe.

AntwortMarkus  06.05.2016, 01:17
@GEmerch

Die Anschreiben in Kopie  die du verschickt hast und wenn vorhanden die Bestätigung  der Betriebe oder Absagen.

DerHans  07.05.2016, 22:24
@GEmerch

Du kannst dir natürlich nicht einfach ein paar Adressen aus dem Telefonbuch besorgen. selbstverständlich werden deine Angaben überprüft.  

In den entsprechenden Firmen werden solche Bewerbungen natürlich nicht einfach weg geworfen. Das ist also ohne weiteres zu kontrollieren.

Erscheint mir alles etwas seltsam. Eine Mahnung von der Familienkasse über 2000€ ist schon sehr ungewöhnlich. Dass sie einfach mal so aus dem Nichts Geld zurückfordern auch. Wahrscheinlich ist es nur eine Aufforderung deine Bemühungen nachzuweisen um zu prüfen ob noch ein Anspruch besteht.

Was genau da jetzt Sache ist weis ich nicht, ist aus deinem Text nicht ersichtlich. Wenn du sagst du hättest nie eine schriftliche Absage abgeschickt, dann hole das doch jetzt einfach nach. Sende der Famk. einfach ein paar Bewerbungen und Absagen zu, dann dürfte das Thema erledigt sein.

Sie dürfen entsprechende Nachweise verlangen und ihr seid verpflichtet diese vorzulegen und alle Änderungen die Einfluss auf die Gewährung des Kig haben könnten unverzüglich mitzuteilen. Was die Famk. aber nicht darf ist in den Betrieben anzurufen und zu fragen ob du auch wirklich dich dort beworben hast. Das werden sie auch nicht tun. Es geht lediglich um einen Nachweis darüber, dass du dich auch wirklich bemühst und nicht nur faul daheim sitzt oder gar irgendwo schon lange arbeitest - und damit zu unrecht Kindergeld gezahlt wird.


GEmerch 
Beitragsersteller
 06.05.2016, 01:33

Danke erst einmal für die Antwort. Das hat mir schon ein bisschen weitergeholfen. Und ja meine Eltern und ich wundern uns auch wie so eine große Abmahnung aus dem Nichts kommen kann.. Ich werde am Montag erst einmal mit meinem Vater zur Familienkasse fahren und versuchen das ganze zu regeln. Falls das nicht beim ersten mal klappen sollte, werde ich mir einen Anwalt zulegen, es geht ja schließlich um eine ganze Menge Geld.

Danke!