Wie viele Besichtigungen am Tag sind rechtlich möglich?
Hallo,
unsere Vermieter werden das Haus verkaufen und haben daher eine Besichtigung angekündigt. In dieser steht "...dass wir am Samstag mit den Interessenten von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr das Erdgeschoss, ihre Mietwohnung und auch die Wohnung im 3. Stock besichtigen.". Muss ich hier 4 Stunden lang mehrere Besichtigungen dulden, oder kann ich um einen Sammeltermin bitten? Am darauf folgenden Samstag möchte man nochmals kommen. Sehe es eigentlich nicht ein meinen Samstag für diese Leute zu opfern und je 4 Stunden lang auf mehrere Interessenten zu warten und durch die Wohnung zu führen.
Mit den Damen (Erben des Hauses) haben wir nicht das beste Verhältnis, da man uns seit Wochen tyrannisiert und sogar meine (aufgrund deren unmenschlichen Verhaltensweisen) weinende Mutter provokant mit dem Handy aufgenommen hat.
2 Antworten
https://www.roland-rechtsschutz.de/wohnungsbesichtigung/
Wie oft eine Wohnungsbesichtigung – zum Beispiel nach einer Kündigung – zulässig ist, ist jedoch nicht eindeutig geregelt. „Das Landgericht Frankfurt entschied, dass es ausreichend ist, wenn ein Mieter drei Mal im Monat Besichtigungen in der Zeit von 19 bis 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten ermöglicht“, so Rechtsanwalt Frank Preidel.
Du kannst auch auf FFP 2 Masken bestehen
und Du musst auch nicht der gesamten Entourage - sprich potentiellen Käufern + zig neugierigen Anverwandten Zutritt gewähren.
Zudem hängt die zumutbare Anzahl an Personen auch unter anderem von der Größe der Wohnung ab.
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/verhalten-mieter-besichtigung/
Man muss einen Termin finden der auch dem Mieter passt, der darf also nich mal eben jeden durch deine noch gemietete Wohnung führen, du musst nur einen zeitnahen Termin ermöglichen können.
Die Führung muss er machen nich du.