Wie viel Zeit muss zwischen zwei Schultagen liegen, wenn einer ein Ausflugstag ist?
Hallo
Und zwar werde ich am Montag mit der Klassenstufe (10. Klasse) einen Tagesausflug nach Paris machen. Abfahrt am Montag um 05:00 und wahrscheinliche Rückkunft ist am Diensttag Morgen um 01:30. (Komme aus dem Saarland und fahren mit einem Bus).
Soweit so gut.
Jedoch wird von uns verlangt, an dem Diensttag an dem wir erst morgens um 1:30 zurückkommen, morgens um 8 Uhr wieder zum Unterricht zu erscheinen.
Nun meine Frage: Ist das überhaupt rechtens - also erlaubt? Denn im Arbeitszeitgesetzt steht: "Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben." (§5 Abs. 1 ArbZG)
1 Antwort
Da Schüler meiner Meinung nach nicht schlechter gestellt sind als Auszubildende würde ich auch sagen, dass mindestens elf Stunden vergehen müssen. Gesetzliche Regelungen zu finden ist da ganz schwer, da jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht.
In der Regel würde ich sowas nicht sagen, aber bei der von dir geschilderten Situation von ca 6 Stunden Ruhezeit mache ich es mal:
Wenn du mein Kind wärst, würde ich dich für den Dienstag krankmelden ;-)