Steuerberater sendet all meine Unterlagen dem Finanzamt zur Einsicht ...rechtens?

5 Antworten

Soweit es bei mir der Fall ist, musste ich bei meinem Steuerberater ein Formular unterschreiben in dem es u.a. heisst, dass er die Unterlagen die er von mir als Mandant erhält ,bearbeitet.

Gebe ich steuerlich relevante Unterlagen an den Steuerberater nicht weiter, so entbinde ich den Steuerberater von Folgen falscher Abgaben an das FA.

Der Steuerberater kann schliesslich nicht wissen, ob ich alle Ausgangsrechnungen, oder andere Unterlagen an ihn weitergegeben habe.

Es ist hinlänglich bekannt, dass alle Unterlagen 10 Jahre lang aufzubewahren sind.Auch wenn man ein Geschäft aufgibt, so muss man dieser Auflage nachkommen und darf die Unterlagen nicht entsorgen.

Sind keine Unterlagen mehr vorhanden, so wird das FA Umsätze schätzen, was im Einzelfall zu ordentlichen Nachzahlungen führen kann.

ähm, Moment, die Steuerberaterin hat von DIR den Auftrag bekommen, die Unterlagen an das Finanzamt zu senden.

sie handelt deshalb in deinem Auftrag ....

Schweigepflicht hätte die Kollegin nur dann, wenn du ihr keinen Auftrag erteilt hättest ...

mona1987 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 18:22

Vielen dank für deine Antwort. Ich bin gerade etwas neben der Spur.

Nein, nicht ich! Die Dame vom Finanzamt hat die Unterlagen eingefordert, mich angerufen und mir berichtet, dass sie das veranlasst hat. Da ich keine weiteren Unterlagen mehr habe, möchte sie nun alle Käufe und Verkäufe einsehen. Ich habe meine Steuerberaterin nicht mehr erreichen können.

wurzlsepp668  27.09.2016, 18:26
@mona1987

die Steuerberaterin wird sicherlich Rücksprache wegen der Unterlagen halten. Sofern kein Auftrag erteilt wird, werden eben keine Unterlagen an das Finanzamt gesandt (somit Schweigepflicht eingehalten ..)

allerdings wird das Finanzamt für das Jahr 2010 Zuschätzungen zur Einkommensteuer, zur Umsatzsteuer und evtl. zur Gewerbesteuer tätigen. diese werden mit 6% pro Jahr (ab dem 01.04.2012) verzinst ...

und, lastbutnotleast: es erfolgt mit Sicherheit eine Weitergabe der Angelegenheit an die Bustra, an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des zuständigen Finanzamtes. (wegen Steuerhinterziehung). und die Mitarbeiter der Bustra sind als besonders humorlos bekannt ....

mona1987 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 18:29
@wurzlsepp668

Oh nein, was kommt da bloß auf mich zu? Danke für die hilfreiche Antwort. Ich suche mir sofort ein Anwalt

wurzlsepp668  27.09.2016, 18:30
@mona1987

dann aber einen Anwalt, der in Steuerrecht fit ist ..... da dürften ca. 85% der Anwälte ausscheiden .....

Helmuthk  27.09.2016, 18:59
@mona1987

Warum machst Du Dir Sorgen wegen der Belege?

Hast Du etwa Bedenken, Stichwort "Steuerverkürzung" oder "Steuerhinterziehung"?

Die Steuerberaterin kann doch nur die Unterlagen an das Finanzamt weiterleiten, die sie von Dir erhalten hatte.

Und wenn sie die Unterlagen nicht herausgibt, wird das Finanzamt möglicherweise eine Steuerliche Außenprüfung anordnen, und dann musst Du zusammen mit der Steuerberaterin dem Betriebsprüfer alle Unterlagen aushändigen.

Du musst die Belege 10 Jahre aufbewahren, da hilft auch die Betriebsaufgabe nicht.
Den Rest musst du mit deiner Steuerberaterin ausmachen, sie leitet nur das weiter, was du möchtest.
Die Konsequenzen musst du aber tragen, nicht sie.

Du schreibst,Dir wird etwas unterstellt.Du müßtest doch da froh sein wenn anhand der Unterlagen festgestellt wird,daß Du alles versteuert hast.

Wieso kannst du aus 2010 nichts mehr beweisen? Hast du niemals Buchhaltung gemacht oder Kontoauszüge bekommen? Wenn das FA deine Einkünfte schätzt, kann das sehr teuer für dich werden.