Wie viel Strafe bekomme ich, wenn meine Kameras und Sicherheitssystem am Haus die Straße filmen?
Wird man da erstmal gemahnt oder muss ich gleich blechen?
Die sind gut versteckt, aber trotzdem
6 Antworten
Die Antworten sind teilweise ja schon richtig, ABER: Wer will wissen, ob du überhaupt die Straße filmst??? Da müsste ja erstmal jemand explizit nachgefragt haben...
Außerdem hat ja keiner Zugriff auf dein tatsächliches Bildmaterial.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wieso sollte ich einen Nachweis zu einer Straftat mit meiner Kamera erbringen?
Wenn man wirklich die Straße filmt und sich jemand an seinem eigenen Auto zu schaffen macht, dann sollte man so schlau sein das Bildmaterial eben NICHT als Beweis zu bringen.
sagen wirs einmal so:
was kostet eine reperatur an einem golf?
wie viel kostet es, ein dach neu zu decken?
was kostet ein einkauf bei aldi?
das sind alles sachen, die man ohne weitere informationen nicht beantwortet bekommt.
es ist einfach viel zu individuell von der sachlage her.
fakt ist, wir sind hier im strafrechtlichen bereich unterwegs. da kann man genauso gut würfeln. wer ist der richter, wie ist er drauf, woher kommt die anzeige, wer oder was ist auf dem band zu sehen usw. usw...
MEISTENS! endet so was vor gericht mit einem vergleich oder so. dann wird man z.B. gezwungen, die hardware zu entfernen, oder die kameras neu auszurichten etc. und ggf. das ganze nachzuweisen, dann halt eben ggf. sofern angefallen, anwalts und gerichtskosten etc.
lg, anna
Hallo
🚔.es hat sicherlich seinen Grund, warum bestimmte verunsicherte und verängstigte Bevölkerungsgruppen, über ihre Private Grundstücksgrenze, welche auch in deren Besitz verankert ist filmt, bzw. fotographisch Überwachungs - Aufnahmen macht.
Wenn man z B. eine polizeiliche Fernsehsendung anschaut, wo die Kriminalpolizei um Zeugenhinweise bittet, tauchen ja sowieso in verschiedenen Fahandlungs - Sendungen des öfteren Blider von Personen aus Überwachungs Kamaras auf. Diese wurden eben mit einer Überwachungskamera gemacht !
Man überlege Mal wie viele Wildüberwachungskameras in Schrebergaten, Vorgärten, Firmen usw.,von Eigentümern genutzt wierden ...
Eine Veröffentlichung geht natürlich nicht und ist nur möglich, wenn die Person/ en ausdrücklich hierzu zustimmen !. ... Aber die Polizei darf es je nach deren Entscheidung, zu einer Verbrechensbekämpfung schon.
Dazu kommen noch unendlich viele andere Computer unterstützte Überwachungssysteme ! ... Dieser Mix an der Vielfalt dieser wunderbaren auch sehr günstigen Überwachungselektronik, hilft uns enorm bei der Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten !
Die Statistik beweist, wo Überwachungstechnik in Form von Kameras und Alarmanlagen sichtbar ist, dort ist die Gefährdungsquote eines Einbruchs, sehr sehr gering !
Sicher ist Sicher !
Gruß Mirco
Das ist ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte Anderer. DSGVO etc.
Jemand kann dich anzeigen und dann kommt es vor Gericht.
Oder jemand meldet dich beim Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Landes.
Das filmen der Straße oder des Nachbargrundstücks ist klar und eindeutig verboten.
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Hier eine Liste zu Urteilen
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Urteile_zu_Video%C3%BCberwachungen
was kostet das? und die müssen doch beweisen. dass die cams an waren usw.
Bereits Videoattrappen sind strafbar.
https://www.aid24.de/rechtsblog/dsgvo-bussgeld-20000eu-wegen-illegaler-videoueberwachung
Was glaubst du wie schnell der Beweis erbracht ist?
Hab die Liste der Urteile nicht gelesen (link) aber da wird wohl drin stehn was es kostet.
Das ist nicht weiter wild, du darfst das nur niemandem zeigen (veröffentlichen)
Prblem , wenn er das zum Nachweiß einer Straftat benötigt . Dann wirds Problematisch :)