Wie viel Speese/pauschale bekomme ich?

2 Antworten

Auch ich verstehe Ihren Zeitplan wie der Antworter 'DerRoll' ebenfalls nicht so recht. - Sofern Sie aber mehr als acht Stunden auswärtig beschäftigt sind (das heißt den "normalen" Betrieb optimalerweise an diesen Tagen nicht aufsuchen) stehen Ihnen 14 EUR Verpflegungsmehraufwendungen für diesen Tag zu.

Diese erhalten Sie allerdings nicht 1:1 vom Finanzamt erstattet. - In Ihrer Einkommensteuererklärung geben Sie vielmehr diese 14 EUR bzw. 14 EUR x Anzahl der entsprechenden Arbeitstage an. Abhängig von Ihrem Grenzsteuersatz (ich schätze mal "ins Blaue" ca. 33 %) erhalten Sie dann effektiv für jeden Tag eine Steuererstattung von rund (14 EUR x 33 % =) 4,60 EUR je Tag.

Nerd4303 
Beitragsersteller
 14.08.2021, 22:09

Also ich bin jeden Tag von 6-17:45 außerhalb der Firma am Arbeiten. Und kann ich das für jeden Tag dann beantragen oder geht das nur alle 2 Tage weil ich dann übernachten müsste?

ProfessorOpa12  16.08.2021, 00:07
@Nerd4303

Ja, wenn Sie jeden Tag mehr als acht Stunden auswärtig beschäftigt sind (gezählt wird von der Wohnungstür bis zur Wohnungstür, sofern Sie ihren Betrieb nicht aufsuchen; fahren Sie erst zum Betrieb, beginnt erst die Uhr zu laufen, wenn Sie vom Betrieb zur Auswärtstätigkeit losfahren), können Sie für jeden dieser Tage 14 EUR Verpflegungsmehraufwendungen (Werbungskosten in der Anlage N) geltend machen.

Haben Sie eine auswärtige Übernachtung, zählt jeder Tag separat. (also dann 2 x 14 EUR) Haben Sie noch mehr Übernachtungen, so wird der Anreise- und der Abreisetag jeweils mit 14 EUR bewertet. Die vollen Tage dazwischen sogar mit 28 EUR jeweils.

Nerd4303 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 07:02
@ProfessorOpa12

Und wie und wo beantrage ich das?

ProfessorOpa12  17.08.2021, 23:18
@Nerd4303

Sie müssten hierzu lediglich eine Einkommensteuererklärung einreichen. In der Anlage N der Einkommensteuererklärung geben Sie dann die Anzahl der Tage der Auswärtstätigkeit an. (Am besten ist es, wenn Sie über die entsprechenden Tage z.B. in Excel buchführen (nach Ort und Datum) und dem Finanzamt die Einzelauflistung der Tage auch darlegen können, sofern es danach fragt.) - In der Anlage N können Sie neben diesen Werbungskosten auch noch weitere angeben, sofern welche vorliegen. In Ihrem Fall wären das möglicherweise Arbeitskleidung, Werkzeug, Fachliteratur, Pendlerpauschale (Entfernungskilometer zu Ihrem Betrieb für die Tage, an denen Sie zu Ihrem Betrieb gefahren sind), Fortbildungskosten, Gewerkschaftsbeiträge, Beiträge zu Berufsverbänden, und ähnliches (selbstverständlich nur eigenfinanzierte Ausgaben; Arbeitgebererstattungen werden natürlich dagegengerechnet) - sollten Sie mit allen Ausgaben nicht über 1.000 EUR kommen, können Sie sich die Einkommensteuererklärung aber wahrscheinlich "schenken". Denn 1.000 EUR werden jedem Arbeitnehmer pauschal zugestanden und sind bereits in der Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber berücksichtigt worden. (kleine Ausnahme, wenn man kirchensteuerpflichtig ist: Ist man Mitglied in einer kirchensteuerpflichtigen Gemeinschaft, dann lohnt sich trotzdem eine Einkommensteuererklärung, auch wenn man unter der 1.000 EUR-Grenze für Werbungskosten liegt, da die gezahlten Kirchensteuern wie eine Spende wirken und als Sonderausgaben abgezogen werden dürfen; und diese hat der Arbeitgeber noch nicht bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigen (dürfen))

Wieso sollst du Geld vom Finanzamt bekommen? Das Finanzamt verwaltet deine Steuerzahlungen. Es vergleicht die Steuervorauszahlung die du leistest mit der tatsächlich zu veranlagenden Steuer und fordert entweder etwas nach (bei ArbeitnehmerInnen recht selten) oder zahlt etwas zurück.

Wer genau fährt denn um 6 bis um 11? Wer trägt die Kosten für diesen Weg und warum? Und wieso benötigt man für den Hinweg 5h und für den Rückweg nur 1h10min?