Werde am Wochenende 18 und habe den BF17 Führerschein, darf ich ab 0:00 Uhr an meinem Geburtstag schon fahren?
Ich werde in der Nacht von Samstag auf Sonntag 18 und ich würde gerne wissen, ob ich direkt ab 0:00 Uhr fahren dürfte. Ich denke zwar schon, aber ich wäre gerne auf der sicheren Seite.
9 Antworten
Du fährst ja offensichtlich schon einige Zeit mit der BF17-Bescheinigung. Hast du nicht auch mal draufgeschaut, was da steht? Dasteht das nämlich drauf, dass du ab dem 18. Geburtstag allein fahren darfst. Und der Geburtstag fängt ja um 00:00 Uhr schon an.
Meines Wissens ja, sogar ein Tag davor ( Strafmündigkeit ist das auch so. nicht mit 14, sondern den Tag danach ) aber ohne Garantie hier. Rufe besser mal irgendwo an und frag nach
Meines Wissens ja, sogar ein Tag davor
Nein erst mit erreichen des Mindestalters, wird er um 23:59 Uhr erwischt ist dies rein rechtlich gesehen noch ein Auflagenverstoß welches ein Widerruf der Fahrerlaubnis zur Folge hat.
Wenn du keine Ahnung hast, solltest du besser mal nichts schreiben. Ganz sicher darf er nicht an dem Tag vorher fahren!
Denke ja. Es gilt der Tag an dem du 18 wirst, nicht die Uhrzeit des Tages.
Ok danke,
hab ich mir schon gedacht...
Ja...das darfst du aber erst ab 0:00 wenn du vorher also um 11:59 erwischt wirst, ist die Fahrerlaubnis futsch.
Es zählt ja nur der Tag nicht die Geburtststunde *zwinker*.
LG Pummelweib :-)
Du darfst mit der BF17-Bescheinigung ab erreichen des Mindestalters von 18 Jahren ohne Begleitperson im Inland fahren.
Dies ist in der FeV §48a Abs.2 geregelt:
(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a erreicht hat.
Damit ist alles gesagt. Gute Antwort. :)