Wie viel bezahlt das Jobcenter für einen Computer?
Hallo, ich werde bald für mein Abitur ein Computer benötigen und das Jobcenter muss mir einen finanzieren, da meine Eltern nicht arbeiten und Harz IV erhalten. Nun meine Frage: wie viel bezahlt das Jobcenter maximal für einen Computer und ist es möglich einen Gaming pc für 800€ zu kaufen und den Rest, den das Jobcenter nicht finanziert, selber zu finanzieren?
14 Antworten
Ich schätze, das Jobcenter wird ihn mit einem Mindestpreis von wenigen Hundert € bezuschussen. Ein brauchbarer ist auch sehr preiswert zu haben. Sehr wahrscheinlich werden die keinen kaufen, sondern das wirst Dir überlassen. Nach den Arbeitsmitteln für einen guten Schulabschluss zu fragen, die der Staat bezahlt, und dann gleich mit zuschicken, dass man damit dann ja auch klasse gamen kann, sind ziemlich ätzend. Auf so etwas zu antworten macht keinen Spaß, wenn man durchblicken lässt, Spaß ist wichtiger als Schule.
800 Euro? In den Gerichtsurteilen wurde ein internetfähiger PC mit 350 Euro bezuschusst. Du wirst keinen Gaming PC bekommen, sondern maximal etwas in diesem Preissegment. Und das wird weit weg von Gaming sein.
Alternativ ist die Entscheidung darüber immer eine individuelle Geschichte. Habt ihr keinen PC?
Antrag stellen, begründen und sehen wie viel es werden. Rechne nicht mit mehr als 350 Euro.
Das Jobcenter muss überhaupt nichts ....... und dir schon mal gar nicht einen Gaming-PC finanzieren, auch nicht anteilig!
doch das Jobcenter MUSS mir einen pc finanzieren so sagt steht es im Sozialgesetzbuch
es KANN dir einen finanzieren: im Wert von 350€. Wenn du die finanziellen Mittel hast, die Differenz zu deinem "Wunsch-PC" selber zu tragen, wirst du keinen Cent bekommen!
Komisch nur das sie mir keinen bezahlt hatten. Ja ich möchte auch keinen vom JC, sondern will das der PC bzw Notebook mir gehört und nicht dem Jobcenter!
Du verstehst was falsch MUSS ER NICHT ER KANN!!!! allerdings hoffe ich wirklich das die dich ohne Geld weg schicken so wie du Ansprüche stellst.
Das Gesetz sieht in vielen Fällen sogenannte Mehrbedarfe vor, wenn jemand, der Hartz-4 bezieht, eine besondere Anschaffung tätigen muss, die nicht vom Hartz-4 gedeckt ist.
Besonders wichtig dabei ist die die Härtefallregelung (§21 Abs. 6 SGB II), die immer dann zum Einsatz kommt, wenn keine andere Regelung Anwendung findet.
Es kommt also auf den jeweilige Fall an, ob die Kosten vom Amt übernommen werden. Zur Grundausstattung der Wohnung zählt ein PC nicht.
Soviel wirsr du nicht bekomme ein standart pc koste oft um die 450€ oder weniger im Angebot! selbst mit so einem Pc kanst du eineiges an spiele machen! MAn mus nichtmal eine neuen Pc kaufen ein gebrauchter reicht nämlich auch oft aus ud der koete oft auch nur 100-150€ und hält zb noch 2-3 jahre mindestesn! Nur in so einem fall solle man eine Exerne festpallte für die wichtiegsten daten verwenden !
Das jc soll ja nicht alles bezahlen. den Rest würde ich ja bezahlen Nein leider nicht