wie viel bekommt man von der UV für einen Hüftbruch?
Hallo, wie viel zahlt die Private Unfall Versicherung (ca.) für einen Hüftbruch (Pfannenfraktur) wenn die Bewegung nach oben danach eingeschränkt ist? bzw. wie viel % Invalidität kann man da rechnen? Außerdem sind Metallschrauben u. Verbinder drin wenn das wichtig zu wissen währe. Ich bin erst 23 Jahre alt. Mir geht es nur drum mit was ich ungefähr rechnen kann? 2-3.000€? 5-10.000€ oder ganz was anderes?
5 Antworten
Aus der invalitätssumme, hoffentlich überhaupt nichts. Warum? Weil die invalitätssumme, der eigentliche Bestandteil jeder privaten Unfallversicherung, nur bei bleibenden Schäden leistet. Sollten nach einem Jahr, oder nach Abschluss der Behandlung noch Folgeschäden bestehen, entscheidet ein gutachterlicher Arzt, in wie weit körperliche Beeinträchtigung besteht. Anteilig lt Gutachten wird in dem Fall die invalitätssumme x Progression für den Grad der Beeinträchtigung ausgeschüttet. Darüber hinaus, lebenslange Rente ab 50% dauerhafter Beeinträchtigung sofern versichert.
Sofern die Unfallversicherung Schmerzensgeld für eine gebrochene Hüfte beinhaltet, wird dies in anteiliger Höhe sofort ausgezahlt. Je nach Höhe und Anteil für eine gebrochene Hüfte, können das ein paar hundert Euro bis mehrere tausend Euro sein. Der Durchschnitt dürfte etwa im Bereich 50% bis 70% des versicherten Schmerzensgeld liegen.
Darüber hinaus, besteht Anspruch auf evtl versicherte Rehamaßnahmen, persönlicher Coach, personal Trainer, Kranken- und/oder Krankenhaustagegeld sowie evtl weitere versicherte Leistungen.
Genaueres lässt sich nur unter Zuhilfenahme der Police und festgestellter dauerhafter Beeinträchtigung sagen.
Beispielrechnung für Invaliditätssumme:
Beispieldaten :
50.000 € Invaliditätssumme
500% Progression in Stufen 1% ab 20% dauerhafter Beeinträchtigung / 5% ab 30% / 25% ab 40% / 50% ab 50% 500% ab 90%
Das Bein einschließlich Oberschenkel stellt meist ein gesamt Invaliditätsgrad von 70% dar
Der Arzt stellt 7/10 des Bein als dauerhaft beeinträchtigt fest, dann entspricht das einer Invaliditätsgrad von 70% von 70 dar = 49% Gesamtbeeintrachtigung
Bedeutet :
50.000 x 49% = 24.500 € zzgl Progression 25%= 24.500 + 25% = 30.625,00 € aus der Invaliditätssumme.
Würde der Arzt 8/10 feststellen, lautet die Rechnung :
70 /10 x 8 = 56% Gesamtbeeintrachtigung.
50.000 x 56% = 28.000 zzgl 50% Progression = 42.000 € Versicherungsleistung.
Die private Unfallversicherung setzt auf die Invalidität das heißt Dauerschäden, die das weitere Leben beeinflussen. Dieser Invaliditätsgrad wird frühestens 12 Monate nach dem Unfallereignis attestiert. Da kann es durchaus sein, dass die Heilung vollständig die Unfallfolgen beseitigt, dann gibt es gar keine Entschädigung.
Allerdings können schwere Knochenbrüche als Zusatzrisiko abgedeckt werden, dann gäbe es quasi ein "Schmerzensgeld" in vereinbarter Höhe.
Kommt in erster Linie auf deine Inval.-Grundsumme an und einer evtl. Progression laut deinen AUB (Allg. Unfallbedingungen) sowie deiner Gliedertaxe!
Einen Dauerschaden kann frühestens nach 12 Monaten ab Unfalltag von einem Arzt festgestellt werden und muß in der Regel bis spät. 15 Monate nach dem Unfalltag beim Versicherer vorliegen.
Gruß einer Versich.maklerin
Das kommt logischerweise auf die Vertragsbedingungen (Gliedertaxe, Invaliditätssumme und Progression) an...
Übrigens wird eine Invaliditätssumme frühestens ein Jahr nach dem Unfall fällig.
Übrigens wird eine Invaliditätssumme frühestens ein Jahr nach dem Unfall fällig.
Nö :
Frühestens nach Abschluss der Behandlung /Reha, spätestens nach einem Jahr
Den invaliditätsgrad kann nur ein Arzt einschätzen!
Bezüglich der Höhe: da musst du mal in deine Police schauen, wenn die ist ja abhängig von den dort vereinbarten Leistungen