Wie verhindere ich als Vermieter eine Mieteintrittsvereinbarung?
Folgendes Problem stellt sich, und ich bitte um Rat:
Ein langjähriger Mieter hat eine neue Lebensgefährtin, und verbringt bereits seit Monaten Tag und Nacht bei ihr. Er kommt nur noch selten und kurz, z.B. um etwas aus der Wohnung zu holen.
Zeitgleich hat er seinem Bruder die (Mit-)Benutzung der Wohnung gestattet, ohne uns Vermieter offiziell darüber zu informieren. Laut Mietvertrag ist eine Überlassung an Dritte, Untervermietung etc. ohne Zustimmung des VM nicht gestattet.
Von Mieterseite hieß es, der Bruder wäre nur Besuch, doch dem ist so nicht, da dieser Bruder bereits seit über 3 Monaten in der Wohnung wohnt (inklusive Name am Klingelschild). Auch empfängt er regelmäßig (Übernachtungs-)Besuch in der Wohnung. Daraufhin haben wir den eigentlichen Mieter angeschrieben, ihn auf den "Überlassung-an-Dritte"-Paragraphen seines Mietvertrags aufmerksam gemacht und angekündigt, dass wir im Hinblick auf die restliche Mietergemeinschaft die (einzige) Position des Betriebskostenschlüssels, die nach Personenanzahl abgerechnet wird, rückwirkend auf 2 Personen erhöhen werden.
Nun habe ich jedoch gelesen, dass durch eine Schriftform, die § 550 BGB genügt, beide Brüder eine Mieteintrittsvereinbarung treffen können, und mit unserer Zustimmung der Bruder dann plötzlich unser neuer Mieter wäre. Aber ein Gerichtsurteil hierzu besagt: "Die nötige Zustimmung des Vermieters zur Mieteintrittsvereinbarung ist dagegen formfrei wirksam".
Dadurch habe ich Sorge, dass unser Betriebskostenerhöhungsschreiben (erst vor wenigen Tagen erfolgt) bereits als Zustimmung gelten könnte. Was kann ich tun, um einen solchen Mieterwechsel zu verhindern? Wir möchten den Bruder keinesfalls als neuen Mieter haben! Auf der anderen Seite wohnt der eigentliche Mieter - zumindest offiziell - noch hier und überweist auch die Miete. Ich will diesem Mieter auch nicht zu nahe treten, doch die Situation missfällt mir sehr.
6 Antworten
Von Mieterseite hieß es, der Bruder wäre nur Besuch, doch dem ist so nicht, da dieser Bruder bereits seit über 3 Monaten in der Wohnung wohnt (inklusive Name am Klingelschild).
Das sieht nach einer unerlaubten Gebrauchsüberlassung aus zumal sein Namenschild an der Klingel.
Beim Einwohnermeldamt Auskunft verlangen ob eigentliche Mieter noch da gemeldet ist und ob auch der Bruder da gemeldet ist.
Dann würde ich Fotos von dem Klingelschild machen und die Sache einem Anwalt überreichen.
Der genannte § findet hier keine Anwendung.
MfG
Johnny
Auch wenn Du erhöhte Betriebskosten rückwirkend verlangst ist das keine Zustimmung, wenn Du nach so kurzer Zeit noch den Brief hinter her schickst, dass Du mit der Gebrauchsüberlassung auf Dauer nicht einverstanden bist und die Beendigung bis zum Tag x verlangst. (Einwurfeinschreiben)
Der Bruder ist weder Besuch noch Mieter. Er wohnt illegal in der Wohnung, auch wenn er beim Meldeamt für diese angemeldet ist (was zu prüfen wäre).
Es besteht eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte. Ich würde dem Mieter schriftlich per Einwurfeinschreiben auffordern, den Bruder aus der Wohnung zu entfernen. Dazu eine Frist von zwei Wochen setzen. Bei Verzug fristlos kündigen. Das könntest du natürlich jetzt auch schon ohne Abmahnung. Keineswegs hast du infolge der Betriebskostenabrechnung für 2 Personen zugestimmt, dass der Bruder in's Mietverhältnis eintritt. Das wäre nur zulässig wenn es Eltern oder Kinder beträfe. Alles Andere bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Das wäre nur zulässig wenn es Eltern oder Kinder beträfe.
Hab Ehepartner und eingetragene Lebens-Partner vergessen ...
hat sein Bruder sich denn offiziell beim Einwohneramt auf die Wohnung angemeldet? Dann wäre das Vertragsbruch.
teile das doch mal der meldestelle mit. vllt suchen ihn die mütter der kinder ja schon
da würde ich den namen vom klingelschild und vom briefkasten erst mal entfernen. da kommen nur die namen rauf die auch einen meitvertrag haben.
und dann mal beim einwohnermeldeamt erkundigen und mitteilen das dort bereits seit monaten jemand zu besuch ist.
Ich bin überzeugt, dass er sich nicht hier angemeldet hat. Er hat Freundinnen und Kinder in verschiedenen Orten, und wohnte in der Vergangenheit ein paar Monate oder Jahre hier und dann wieder dort. Jetzt eben hier :-(