Wie verfasse ich ein schriftliches Geständnis?
Hallo und guten Abend,
mein Anliegen bezieht sich auf eine Anklageschrift die mir vor kurzem zugeschickt wurde. Es handelt sich dabei um keine Vorladung zur Gerichtsverhandlung und es wurde mir gesagt ein Geständnis könnte ich im Vorwege nur schriftlich abgeben. Allerdings habe ich dadrin keinerlei Erfahrung, es geht mir dabei nicht darum irgendetwas schön zu reden, lediglich darum eine gewisse Form zu bewahren. Es handelt sich dabei um Sachbeschädigung an einem Motorroller unter Alkoholeinfluss.
Kennt sich jemand damit aus und kann mir eventuell eine Art Vorlage verfassen? Nochmal: Es geht mir dabei lediglich um die Bewahrung einer angemessenen Form. Wie zB.: Schreibt man den Richter direkt an? Oder die Sachbearbeiterin oder hält man es allgemein?
Danke im Voraus..
Gruß
2 Antworten
Du kannst einfach an das Gericht schreiben, daß Du den Tatvorwurf in der Verhandlung entsprechend der Anklage einräumen wirst, ggf. ergänzt oder korrigierst Du die Anklage, wo Du es anders siehst. Das ist für das Gericht nur deshalb wichtig, weil der Richter entscheiden muß, ob und welche Zeugen er laden muß, um Dir ggf. die Tat auch nachzuweisen, wenn Du alles komplett bestreitest oder keine Angaben machst. Zählen tut sowieso dann nur das, was in der Verhandlung gesagt wird. Wenn Du vorher was dorthin schreibst, ist das zwar ggf. ein Indiz, reicht für sich genommen aber nicht für eine Verurteilung. Deshalb muß es auch nicht toll formuliert sein und Du brauchst auch keinen Anwalt. Wenn die Anklage stimmt, dann schreib es dem Gericht einfach mit einem formlosen Einzeiler: "Ich werde in der Hauptverhandlung die Tat so einräumen, wie es mir in der Anklage zur Last gelegt wird". Das reicht.
Nein, das wird jetzt leider nicht mehr passieren. Mit der Anklage sollte Dir auch der Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens zugestellt worden sein. Da gibts jetzt kein Zurück mehr - das Gericht oder die Staatsanwaltschaft haben, warum auch immer, eine Gerichtsverhandlung für erforderlich gehalten. Möglicherweise auch deshalb, weil Du kein Aussage gemacht oder die Tat abgestritten hast. Oder es anders dargestellt hast, als es nach Meinung der Staatsanwaltschaft gewesen ist.
Du schreibst übrigens allgemein ans Amtsgericht, das Aktenzeichen drauf und als Anrede "Sehr geehrte Damene und Herren". Dann landet das schon auf dem richtigen Schreibtisch ;-)
Danke, hast mir damit weitergeholfen :)
Nimm 100 Euro in die Hand und frag nen Anwalt!
Danke, dessen bin ich mir bewusst.. habe gehofft etwas mehr zu erfahren anstelle einer Weiterleitung zu kostenpflichtigen Dienstleistern...
Danke dir, habe ehrlich gesagt gehofft damit mir und allen anderen eine Verhandlung zu ersparen...