Wie und zu welchem Preis kann man eine Baulasteintragung einfordern?

2 Antworten

Wir haben gerade (schmerzlich mit einem Bagger) entdeckt, dass die
Stadtwerke eine Stromleitung durch unseren Vorgarten liegen haben, die
die ganze restliche Straße versorgt.

Autsch.

Im Baulastenverzeichnis gibt es keine Einträge.

Das kann eigentlich nur in den folgenden Fällen vorkommen:

1) Das Baulastenverzeichnis ist jünger als die Leitung. Das wäre denkbar, sofern die Versorgungsleitung bereits aus den 60er oder 70er Jahren stammt. -> Anwalt.

2) Das Objekt befindet sich in Brandenburg - denn da stehen Baulasten ab 1994 nicht mehr im Baulastenverzeichnis, sondern im Grundbuch. Das wäre dann Pech, denn es ist Aufgabe des Eigentümers, derartige Lasten vor Baubeginn zu prüfen. Bayern scheidet hier aus, denn da gab es und gibt es überhaupt kein Baulastenverzeichnis.

3) Es handelt sich um eine Altlast aus DDR-Zeiten, und das Lastenverzeichnis ist schlicht unvollständig -> Anwalt.

Je nach Falllage ist das weitere Vorgehen entsprechend abzustimmen.