Keine Baulast nach Kaufvertragsabschluß vorhanden - welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

2 Antworten

Also, wenn Du bereits ein Wegerecht hast, dann solltest Du kein Problem mit dem Nachbarn haben.

Ein Wegerecht ist im Grundbuch eingetragen und deckt den privatrechtlichen Bereich ab. Bitte den Text dort lesen, ob das Recht zeitlich begrenzt ist, nur auf Fußgänger begrenzt und ob Maße angegeben sind (Breite).

Der Eigentümer hat Dir also schon ein Wegerecht zugestanden.

Die Baulast deckt den öffentlichen Rechtsbereich ab. Es muss sichergestellt sein, dass Dein Grundstück eine Zufahrt hat, also erschlossen ist, wenn Du dort einen eigenständigen Bau errichten willst. Alternativ könntest Du Deinen Stellplatz in der Nähe errichten. Dann muss zumindest ein Gehweg zum Gebäude gesichert sein, wenn die Feuerwehr nicht mehr Breite braucht.

Denkbar wäre, dass Du und Dein Nachbar später mal privatrechtlich das Wegerecht im Grundbuch löschen lassen, wenn er z.B. an dieser Stelle anbauen möchte sodass dort keine Zufahrt mehr sein könnte. Dann steht das öffentliche Baurecht ohne Erschliessung für Dich da. Deshalb eine Baulast, die ggf. geändert werden kann.

Da das Wegerecht im Grundbuch bereits besteht, sollte die Baulast für Deinen Nachbarn nur noch eine Formsache sein.

Makler und Verkäufer haben nichts falsch gemacht, wäre schön gewesen, wenn sie Dich aufgeklärt hätten.

Aber theoretisch könntest Du Dein Grundstück doch auch über ein anderes Grundstück zugänglich machen - oder? Also mit einem anderen Nachbarn ein Wegerecht und Baulast vereinbaren.

Viel Spass beim Bauen.

Ich würde den Notar fragen .... der kennt den Vertrag, mit alles Klauseln genauer als hier irgendjemand.  Der  genaue Wortlaut des Vertrages ist in diesem Fall wichtig.

fraket2016 
Beitragsersteller
 04.11.2016, 09:42

Vielen Dank für den Tipp, hatte ich auch schon dran gedacht. Aber der Käufer hatte den  Notar vorgeschlagen, da er häufig mit ihm Verträge macht. Ich wollte hier erstmal keine Nachfrage starten. Ich hoffte erstmal auf einen neutralen Wissensträger.

EdnaImmers  06.11.2016, 19:49
@fraket2016

Nur Mut, Notare ist es gewohnt Verträge zu erklären