Keine Baulast nach Kaufvertragsabschluß vorhanden - welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Hallo, folgendes Problem: Im Sommer habe ich einen Vertrag zum Verkauf meines Hauses über einen Notar abgeschlossen. Der Käufer (Bauträger) wurde über einen von mir beauftragten Makler vermittelt. Das Haus ist befahrbar über eine Einfahrt eines Nachbargrundstück. Hier ist ein Wege- und Leitungsrecht eingetragen. Nun benötigt das Bauamt für eine Baugenehmigung eine Baulast, die auf dem Nachbargrundstück einzutragen ist. Wenn sich nun der Nachbar dagegen weigert diese Baulast einzutragen, was hat das für Auswirkungen bezüglich des geschlossenen Vertrages zwischen dem Käufer und mir? Kann dieser hier ohne Konsequenzen zurücktreten? Oder hat der Käufer das Problem mit der nicht vorhandenen Baulast? Wer hätte im Vornherein diese Sachlage prüfen müssen? Der Makler hatte sich mündlich geäußert, das hier eine entsprechende Eintragung im Grundbuch vorliegt. Nun ist natürlich das Haus bereits geräumt, viel Inventar verschenkt, weggeschmissen und alles offiziell zur Hausübergabe abgemeldet worden. Lieben Gruß Frank
2 Antworten
Also, wenn Du bereits ein Wegerecht hast, dann solltest Du kein Problem mit dem Nachbarn haben.
Ein Wegerecht ist im Grundbuch eingetragen und deckt den privatrechtlichen Bereich ab. Bitte den Text dort lesen, ob das Recht zeitlich begrenzt ist, nur auf Fußgänger begrenzt und ob Maße angegeben sind (Breite).
Der Eigentümer hat Dir also schon ein Wegerecht zugestanden.
Die Baulast deckt den öffentlichen Rechtsbereich ab. Es muss sichergestellt sein, dass Dein Grundstück eine Zufahrt hat, also erschlossen ist, wenn Du dort einen eigenständigen Bau errichten willst. Alternativ könntest Du Deinen Stellplatz in der Nähe errichten. Dann muss zumindest ein Gehweg zum Gebäude gesichert sein, wenn die Feuerwehr nicht mehr Breite braucht.
Denkbar wäre, dass Du und Dein Nachbar später mal privatrechtlich das Wegerecht im Grundbuch löschen lassen, wenn er z.B. an dieser Stelle anbauen möchte sodass dort keine Zufahrt mehr sein könnte. Dann steht das öffentliche Baurecht ohne Erschliessung für Dich da. Deshalb eine Baulast, die ggf. geändert werden kann.
Da das Wegerecht im Grundbuch bereits besteht, sollte die Baulast für Deinen Nachbarn nur noch eine Formsache sein.
Makler und Verkäufer haben nichts falsch gemacht, wäre schön gewesen, wenn sie Dich aufgeklärt hätten.
Aber theoretisch könntest Du Dein Grundstück doch auch über ein anderes Grundstück zugänglich machen - oder? Also mit einem anderen Nachbarn ein Wegerecht und Baulast vereinbaren.
Viel Spass beim Bauen.
Ich würde den Notar fragen .... der kennt den Vertrag, mit alles Klauseln genauer als hier irgendjemand. Der genaue Wortlaut des Vertrages ist in diesem Fall wichtig.
Nur Mut, Notare ist es gewohnt Verträge zu erklären
Vielen Dank für den Tipp, hatte ich auch schon dran gedacht. Aber der Käufer hatte den Notar vorgeschlagen, da er häufig mit ihm Verträge macht. Ich wollte hier erstmal keine Nachfrage starten. Ich hoffte erstmal auf einen neutralen Wissensträger.