Definition Wohnbebauung?

2 Antworten

Das kann man wohl nicht ändern. Der Verkäufer hat natürlich jedes Recht, sein Eigentum wirtschaftlich zu nutzen + zu verwerten. für wenig Geld kaufen + liegenlassen, bis es im Wert steigt, ist wirtschaftlich (+ kapitalistisch) völlig in Ordnung. Dass eine Baulast eingetragen ist, heißt nur, dass in diesem Bereich später mal ein größerer Grenzabstand eingehalten werden muss. Und Wohnbebauung heißt nichts anderes, als dass hier + umliegend eben überwiegend Wohngebäude stehen + laut Bebauungsplan möglicherweise wohl kein Gewerbe zulässig ist. Das spielt aber überhaupt keine Rolle, darüber kann sich ein Käufer ja informieren. Ein Pachtstück ist gepachtet + ein Mietobjekt gemietet, aber nicht lebenslang.

Muttimuttimutti 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 08:15

Klar kann er das. Aber die Wertsteigerung ist ja das was bezweifelt wird.

Es ist kein Bauland. Es ist Wiese. Die Garage dort bauen zu dürfen war schon ein Akt. Mit Begründung aus denen das Land nie Bauland werden wird.

Vom Katasteramt ist der Bodenrichtwert ja und festgelegt worden.

Nun zu meinen es sei Bauland und damit Wucherpreise zu verlangen sehe ich halt nicht ein.

holgerholger  07.05.2021, 08:35
@Muttimuttimutti

Er kann durchaus Preise nach seiner Vorstellung verlangen. Wenn es dir zu teuer ist, kaufst du es halt nicht.

Wo liegt dein Problem?

suedhoern  07.05.2021, 08:53
@Muttimuttimutti

Das Katasteramt führt vielleicht eine Statistik, zu welchen Preisen Außenbereichsflächen dort gehandelt werden. Er kann verlangen soviel er will. Niemand ist ja verpflichtet, es zu kaufen. Und das Du dass nicht einsiehst, ist vielleicht erfreulich, bedauerlich oder sogar logisch, aber leider auch vollkommen gleichgültig. Es gehört eben ihm.

Muttimuttimutti 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 08:54
@holgerholger

Mein Problem liegt darin, dass es eben nicht ok ist.

Meine Informationen nach hat Wohnbebauung nicht etwas damit zutun, dass es sich um ein reines Wohngebiet handelt.

Dies ist hier nämlich nicht der Fall.

Wie beschrieben habe ich als Definition gefunden, dass es sich um ein durch ein Wohngebäude ODER zum Wohngebäude zugehörigen Teil handelt.

Somit ist die Silo Platte vom Nachbarn auch eine Wohnbebauung und alles rund rum Acker und keine Wohnbebauung. Darum ja auch meine Frage. Steht nicht in der Verordnung und ich finde keine vernünftigen Informationen.

Und zum Thema zurück; Schon mal was von Wucher gehört?

Und mein Problem tut nichts zu Sache. Ja ich gönne dem Typen nicht den Dreck unter den Nägeln. Ganz klar.

Das hat aber nichts damit zutun es nun dar zu stellen als sei es völlig ok und normal Land mit einem amtlich festgelegten Wert von 2,50\m2 zu 90€\m2 verkaufen zu wollen.

Vor allem mit der Gründung es sei Bauland obwohl es keines ist.

Klar habe ich ein gesteigertes Interesse an dem Land, dass an meins grenzt und will es haben.

Und das wird ausgenutzt. Er kann es aufgrund der Baulast und Bepflanzungsvorgaben nicht anders nutzen. Daher nutzt er aus, dass wir es natürlich genau so haben wollen. Und in zig anderen Fällen hat er es sich schon zu Nutzen gemacht, dass es da ja noch das Land gibt. Uns sind durch diese Abhängigkeit zig tausend Euro Schaden entstanden.

Und nun bitte genug von diesen pseudo "ist halt so, wo ist das Problem"

Wenn es kein Problem wäre würde ich nicht immer fehler machen und hier Rat suchen.

Ich Versuche einfach auf diesem Wege Informationen und Ideen zu sammeln und einem Rechtsstreit hoffentlich aus dem Wege gehen zu können bzw. mich für diesen ersteinmal halbwegs Wappennen zu können.

Aber ist wie immer wohl zu viel verlangt und es wird das Gefühl vermittelt man sei einfach anmaßend und ist halt so.

Ja. Wo ist das Problem.

Muttimuttimutti 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 08:56
@suedhoern

Ja. Wucher ist ok. Verstehe.

Ja es gehört ihm.

Es geht aber auch darum, dass er es nicht nutzen kann.

Dafür hätte ich gern Vorschläge und Anregungen und eben kein "dann Kaufs halt nicht" Hilft offensichtlich nicht weiter.

Wäre es eine wirklich Option hätte ich mir die Frage mit Sicherheit geschenkt.

holgerholger  07.05.2021, 09:04
@Muttimuttimutti

Es gehört ihm.

Er kann verlangen, was er will.

Mit Wucher hat das nichts zu tun. Die Mona Lisa kostet auch deutlich mehr als die Leinwand, die aufgetragene Farbe und die Arbeitszeit des Malers zusammen. Wenn du sie kaufen möchtest, musst du dich mit dem Verkäufer auf einen Preis einigen. Der Hinweis auf die 166,95 für Material und Arbeitszeit hilft dir dann auch nicht.

Also musst du dem Verkäufer ein Angebot machen, das ihm zusagt.

Muttimuttimutti 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 09:15
@holgerholger

Ehm ja.

Der Vergleich hinkt, gewaltig.

Der Marktwert eines Gemäldes hat mit Wucher nichts zu tun. Richtig.

Da versuche ich erst gar nicht was zu erklären.

holgerholger  07.05.2021, 09:18
@Muttimuttimutti

Ja, warum hat denn der Preis für ein begehrtes Grundstück etwas mit Wucher zu tun? Den regelt Angebot und Nachfrage. Lies nochmal den letzten Satz meines letzten Kommentares, der zeigt dir den möglichen Weg zu einer Einigung.

Wucher ist in 291 StGB definiert, der trifft auf dein Problem nicht zu.

suedhoern  07.05.2021, 09:20
@Muttimuttimutti

Er kann es auch für 3,50\m2 verkaufen wollen. Und auch wenn da nur ein Silo steht, kann es durchaus in einem Bebauungsplan liegen. Sein Hof + Dein Haus stehen da auch. Und wenn nicht, darf es im Flächennutzungsplan auch vielleicht trotzdem "nachbarschaftsüblich" bebaut werden. Und das Ausnutzen dieser Umstände ist in der gesamten westlichen Welt vollkommen üblich + verbreitet. Und selbst wenn es nicht im Bebauungsplan liegt, kann er darauf spekulieren, dass die Gemeinde hier irgendwann mal einen auflegt. Üblich in ganz Deutschland. Eine Baulast von 3 m heißt nichts anderes, dass er mit einer (möglichen oder unmöglichen) Bebauung nur 3m von Deiner Grenze weiter weg bleiben muss + es bei Nichtbebauung nutzen kann, wie er will. Das alles spielt aber überhaupt keine Rolle. Mit oder ohne Begründung kann es verlangen, was er will, es gehört ihm, ist kein Käufer da, behält er es eben, bis einer kommt. Und selbst wenn Du vor einer Klage nicht zurückschreckst, kannst Du ihn ja anzeigen. Dann wird Dir das Gericht sicher erstmal schriftlich Auskunft geben.

Wir haben kein Problem. Du hast eins + wir haben leider keine Antwort, die Dir gefällt, mit der Du klagen oder leben oder die Du Dir leisten kannst. Du versuchst Informationen zu sammeln, wir haben sie + darüber beschwerst Du Dich. Das ist anmaßend.

Muttimuttimutti 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 09:24
@Muttimuttimutti

Ehm ja.

Der Vergleich hinkt, gewaltig.

Der Marktwert eines Gemäldes hat mit Wucher nichts zu tun. Richtig.

Ich habe zwar nicht viel Ahnung von recht, aber damit scheine ich in bester Gesellschaft.

Da versuche ich erst gar nicht was zu erklären.

Wucher ist klar definiert. Und etwas unter "falschen Angaben " Für einen nicht nur doppelt, sondern 36fach erhöhten Preis zu verkaufen, dessen Gegenwert nicht schlicht nicht gegeben ist und eine Abhängigkeit ausgenutzt wird ist für mich Wucher. Punkt. Für mich sind die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Mag mich irren, mag trotz recht kein recht gesprochen bekommen, wie auch immer. Aber der Vergleich mit dem Gemälde ist in jedem Fall ein größerer

Muttimuttimutti 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 09:26
@suedhoern

Nee, es geht für mich halt am Thema vorbei.

Muttimuttimutti 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 09:30
@holgerholger

Es ist kein begehrtes Grundstück. Da ist ja der Haken.

Und nur weil wir es haben wollen ist es nicht begehrt.

Er nutzt nur eine Abhängigkeit aus. Mehr nicht. Wieso. Sollte der Tat bestand der Wucher daher nicht erfüllt sein?

Muttimuttimutti 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 09:34
@Muttimuttimutti

Und ich wollte einfsch wissen, wieso aus Ackerland plötzlich Wohnbebauung wird.

Ob die Definition Wohnbebauung einfach damit zu tun hat, wie die genaue Definition ist oder ob es sich im einen Fehler im Kataster handeln kann.

Es fand keine Umschreibung von Ackerland zu Bauland. O. Ä. Statt.

suedhoern  07.05.2021, 09:39
@Muttimuttimutti

Es gibt keine offizielle "Definition" Wohnbebauung. Das nennt man so, wenn irgendwo Wohnhäuser stehen. Und die können überall stehen, in Wohn-, Sonder-, Gewerbe- oder Industriegebieten + bei landwirtschaftlicher Nutzung auch im Außenbereich. Oder "Ackerland", wie Du es nennst.

Muttimuttimutti 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 09:47
@suedhoern

Es gibt unterscheide Farben im Kataster. Dort wo Häuser stehen ist es rosa und wohnbebauung steht in der Legende.

Dann gibt es noch gelb, da steht Ackerland und es gibt grün, da steht Irgewas mit grünland.

Das originäre flurstück ist gelb, das neuegenildete nun rosa.

Rosa nun nur, weil eine Ecke der Garage drauf steht oder hat es weitere Bewandnisse. Darum geht es mir.

Aus gelb wurde rosa, ohne Änderungen.

Muttimuttimutti 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 09:56
@Muttimuttimutti

Um es noch zu präzisieren. Ab wann wird es zur Wohnbebauung? Als die Garage gebaut wurde war es ein 20ha Grundstück. Jetzt ist es geteilt, ein 3ha Grundstück und rosa. Und die restlichen 17ha sind nun gelb. Waren vorher dann durch die Garage die ganzen 20ha rosa?

Das ist was mich beschäftigt. Welche Auswirkungen auf den Bodenwert hat diese doofe Farbe.

Oder halt einfach gar keine.

suedhoern  07.05.2021, 10:01
@Muttimuttimutti

Es sieht wohl ganz danach aus, als wenn Du nur an diese Katasterinfos herangegangen bist. Das Katasteramt nimmt in seine Pläne einfach auf, was da ist. Sogar Schwarzbauten findet man darin, wenn sie bei der Vermessung von Nachbargrundstücken bemerkt wurden. Es hat überhaupt keine regelnde Funktion, zeigen nichts an, genehmigen oder verfolgen auch nichts. Und so wie wir Wohnbebauung oder Ackerland in den Mund nehmen dürfen, darf das Katasteramt das auch, ohne dass es deswegen eine offizielle Bedeutung kriegt. Ohne Dich bei der Bauverwaltung der Gemeinde schlau zu machen, wirst Du nicht weiterkommen. Und wenn Du dann schlauer bist, darf er immer noch verlangen, soviel er will. Oder an Zeitgenossen verschenken, die er nur nett findet.

Die Definition Wohnbebauung löst dein Problem nicht. Die Farben in der Katasterkarte bringen dich nicht weiter und ein Bodenrichtwert bleibt nicht mehr und nicht weniger wie das Wort hergibt - ein Anhaltspunkt für die in diesem Bereich bezahlten Kaufpreise pro qm.

Die Nutzungsart drückt die eigentliche Nutzung aus, aber nicht die tatsächlich mögliche.

Selbst wenn die Fläche im Bebauungsplan jetzt als Grünland/ Ausgleichsfläche ausgewiesen sein sollte- hat dies nicht zwingend Auswirkungen auf den zu erziehenden Kaufpreis.

Ob Nachbar nun überzogene Vorstellungen hat oder du damals naiv warst- Ansichtssache, du hättest auch auf den Bau der Garage verzichten können als der Kaufvertrag scheiterte.

Ich persönlich finde den Richtwert für ein Grundstück in der bebauten Ortslage für ein faires Angebot.

Auch wenn du sein einziger Interessent bist - die Fläche kann er selbst - wegen der Baulast nicht mehr für eigene Bauzwecke nutzen.

Die Genehmigung wundert mich zwar - aber was ist mit der Höhe deiner Pachtzahlung und der Kündigungsfrist wenn Nachbar verkauft/verstirbt?