Wie umgehen mit Verrechnungsersuchen (Schulden Krankenkasse)?
Ein Verwandter hat Schulden bei seiner Krankenkasse, weil damals zu geringe Beträge abgebucht wurden, bzw. weil er zwischenzeitlich nicht in der Lage war zu bezahlen. Da er damals wie heute Gerningverdiener ist hat sich ein mittlerer vierstelliger Betrag (incl. Säumniszuschläge) angehäuft. Die Schulden beziehen sich auf den Zeitraum von vor ca 5-7 Jahren. Es gab immer mal Vollstreckungsbescheide in denen aber nichts eingetrieben werden konnte und seit kurzem gibt es auch eine Pfändung die aber keine Auswirkung hat (Schutzkonto) und neuerdings ein Verrechnungersuchen zur Rente. Die Person ist aber erst Anfang 30. Was genau bedeutet das? Das erst in 35 jahren seine Rente gefährdet ist oder hat das jetzt schon Auswirkungen. Außerdem habe ich gelesen, dass Krankenkassenbeiträge nach 4 Jahren verjähren (oder 30). Was hat es damit auf sich und wie solte er vorgehen. Unter normalen Umständen kann er die Forderung sowieso nicht begleichen.
2 Antworten
Die Verjährung tritt erst ein, wenn die Forderung vier Jahre lang nicht mehr erhoben wurde. Jede Mahnung erzeugt eine neue 4-Jahres-Frist.
Da Vollstreckungsbescheide erteilt wurden, hat die Krankenversicherung vermutlich sogar einen Titel.
Das Verrechnungsersuchen bezieht sich tatsächlich auf die Rente, die ja aber in gewissen Fällen schon vor dem 65. Lj eintreten kann, z.B. Behindertenrente, Unfallrente usw.
Wie meinst Du das mit Titel?
Hallo,m
wenn die Krankenkasse in einem Brief (= Bescheid) den Betrag angefordert hat, verjährt er erst in 30 Jahren. Die 4 Jahre gelten nur, wenn die Krankenkasse gar keinen Brief zu der Forderung verschickt hat.
Das Verrechnungsersuchen der Krankenkasse an dIe Rentenversicherung kann z. B. Auswirkungen haben, wenn er:
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Übergangsgeld während einer Reha bekommt
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aus gesunfheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente bezieht
Gruß
RHW