Schulden bei der Krankenkasse? Mi derjährig?
Hi, und zwar bin ich grade nach Hause gekommen und hab einen Brief gesehen den mein Vater offen liegen lassen hat auf dem ein riesiger Betrag Geld gefordert wurde.
Erschrocken hab ich mich dann als mein Name darüber stand und das der Zettel die dritte Seite einer Mahnung war die an mich ging!! Da stand etwas von nicht gezahlten Krankenkassenbeiträgen, aber ich kenn mich da ja nicht aus, dieses ganze Zeug wurde ja bisher immer über meine Eltern geregelt.
Jetzt stand da nun drin das die sich das Geld jetzt über rechtliche Wege holen werden und ich hab echt angst. Ich bin noch minderjährig, werde aber nächsten Monat 18. Ich weiss garnicht was ich falsch gemacht habe, hab ich da irgendwie Mist gebaut? Muss ich das jetzt bezahlen oder ist das Sache meiner Eltern?
5 Antworten
Wenn Du über Deine Eltern krankenversichert bist, sind die auch für die fälligen Beiträge verantwortlich. Also sind sie hier erst einmal in der Pflicht.
weißt du ob du gesetzlich oder privat versichert bist?
du hast doch bestimmt eine Versichertenkarte? was da da für ein Versicherungsname drauf?
normalerweise ist man als Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei über Mutter oder Vater familienversichert.
eine Beitragsforderung ist nur dann der Fall, wenn ein Elternteil privat versichert ist und mehr verdient als der Elternteil der bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
alles andere macht wenig Sinn.
Der Anspruch dürfte gegenüber deinen Eltern bestehen. Aber das ist nicht gerade mein Spezialgebiet.
Selbst wenn der Anspruch gegenüber dir bestehen würde, würdest du mit Erreichen der Volljährigkeit nur mit deinem bis dato vorhandenen Vermögen haften, was im Regelfall gegen 0 Euro tendieren wird.
Du bist über deine Eltern gesetzlich Krankenversichert das geht alles automatisch von deren Konto ab.
Es gibt Ausnahmen. Die Familienversicherung ist z.B. nicht möglich, wenn ein Elternteil privat versichert ist, das andere gesetzlich, aber der privat Versicherte über einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. In solchen Fällen muss das Kind selbst versichert werden, entweder privat oder (wie hier der Fall) freiwillig gesetzlich.
Als Minderjähriger konntest du gar kein Dauerschuldverhältnis eingehen. Folglich kannst du auch keinen Beitragsrückstand haben.
Ich bin gesetzlich bei der AOK Nordwest versichert..