Lebensversicherung geerbt, Krankenkassenbeiträge?
Hallo,
Mein Vater ist im Januar verstorben, und ich habe 25000€ aus seiner Lebensversicherung erhalten. Das Geld wurde hauptsächlich dazu genutzt, seine Schulden zu begleichen.
Heute habe ich aus heiterem Himmel einen Brief meiner Krankenkasse (sowohl ich als auch mein Vater waren gesetzlich versichert) bekommen, dass sie eine Nachzahlung von 300€, sowie für die nächsten 10 Jahre insgesamt 5000€ an (Kranken und Pflegeversicherungs) Beiträgen von mir wollen.
Ich habe gerade angefangen zu arbeiten und zahle natürlich Abgaben.
Ist das so wirklich rechtens? Ich habe keine Ahnung wie ich das finanziell managen soll. Ich weiß nicht, ob es eine private oder betriebliche Lebensversicherung war und keine Ahnung, wie man sowas rausbekommen kann. Im Brief der Krankenkasse steht "Kapitalleistungen im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung"..
Bin gerade sehr durch den Wind und hoffe, dass hier vielleicht jemand eine Ahnung hat..
5 Antworten
Vielleicht hilft das dir weiter: https://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-lebensversicherung-zahlen/
Ich wurde auch abkassiert. Wurde mal von der GroKo so beschlossen. Und das Finanzamt wird sich auch noch melden...
Es wurde auf die Einkommenssteuer angerechnet. War beim Steuerrechtler, und der sagte, das es rechtens ist.
Da kann etwas nicht stimmen. Wenn es eine reine Lebensversicherung war, die erst nach seinem Tod zur Auszahlung gelangt ist, dann ist diese Summe nicht zu verbeitragen. Das gilt für eine kapitalbildende LV, die du selbst abgeschlossen hättest.
Ruf bei deiner Krankenkasse an, teile es mit und lege gegen den Bescheid Widerspruch ein.
Hallo,
die Beitragspflicht endet auf jeden Fall mit dem Todestag.
Wenn die Krankenkasse richtig entschieden hat, gilt bis zum Todestag die Beitragspflicht. Am besten in den Unterlagen des Verstorbenen Schriftwechsel mit der Lebensversicherung und der Krankenkasse raussuchen. Man kann auch beide Stellen kontaktieren und alle Unterlagen zu diesem Thema anfordern (ggf. Kopie des Erbscheins beifügen).
Wichtige Punkte:
- wie war der Verstorbene zwischen der Auszahlung der Kapitalsumme und dem Todestag krankenversichert?
- Ist die Einzahlung der Beiträge die gesamte Zeit mit Beteiligung des Arbeitgebers erfolgt (finanziell oder durch den Überweisungsvorgang)?
Ggf. Stundung der Beiträge beantragen (Grund: Erbfall), damit keine Säumniszuschläge anfallen.
Gruß
RHW
Wenn es eine betriebliche Vorsorgeversicherung war bittet die Krankenkasse zur Kasse...-(
ABER...es ist nicht immer rechtens ! Lies mal im beigefügtem Link und konfrontiere die Krankenkasse damit.
Sollten die sich quer stellen, erkundige Dich bei einem Anwalt, vllt. hast Du sogar eine Rechtsschutzversicherung ?
Das hatte ich befürchtet :( ich werde morgen mal meine Krankenkasse befragen. Das mit der Rechtsschutz ist definitiv eine gute Idee, da werde ich mal fragen, vielen Dank für die Idee!
Nur den Link sehe ich leider nicht :(
Sorry...vergessen
Mit welcher Begründung hat denn das Finanzamt Geld eingezogen? Es ist einfach so traurig was da mit Menschen gemacht wird. Ich bereue es langsam, nicht einfach alles abgelehnt zu haben..