Wie überprüft die Arbeitsagentur meine Lohnabrechnungen?
Bin ab Januar , Saisonbedingt ca. 3 Monate Arbeitslos, dann geht es im April ganz normal weiter.
Jedoch wurde ich jetzt im Job befördert und verdiene nun sher viel mehr Geld. Wieviele Monate muß ich in diesen Lohn beziehen , damit diese als Grundlage für mein Arbeitslosengeld berechnet wird ?
Und wie überprüft die Agentur meine Lohnabrechnungen ?
Vertrauen die auf meine Lohnabrechnung oder wird der Arbeitgeber gefragt oder läuft das per EDV mit dem Finazamt und somit der Abrechnung die mein Arbeitgeber beim Finanzamt einreicht?
3 Antworten
Der durchschnitt der letzten Monate wird als Grundlage genommen und ja, es werden die Steuerdaten geprüft.
Das Normale Brutto durch 12 Monate ist ja der Durchschnitt ;-) oder sehe ich das falsch? Wobei 12 Monate nicht als Berechnungsgrundlage genommen werden, die haben da sowas wie Tagessatz und der ist nicht genau 30 oder 31 Tage. ... wenn ich mich nicht irre...
ja ok denn stimmt es, meinte das keine Überstunden reingerechnet werden, sonst hätte ich 250 euro mehr,
Im Grunde werden nur Kontoauszüge und Lohnbescheinigungen geprüft. Aßerdem füllt der Abreitgeber eine Bescheinigung für die ARGE aus. Bei Unregelmäßigkeiten geht man der Sache nach. Für die Berechnung wird der Durchschnitt eines bestimmten Zeitraumes genutzt.
die Kontoauszüge will keiner sehen, ab hartz 4 glaub ich.
Bei mir wollten sie die immer sehen, 6 Monate rückwirkend. Ist für mich auch logisch ... so können die Ausgaben und Einnhamen prüfen und sehen ob du noch kurz vor der Bedürftigkeit deine "50.000" beiseite geschafft hast ;-)
Bei ALG I aber doch nicht, wäre mir neu.
bei mir wollten die nur das Formular vom Arbeitgeber
die letzten 12 Monate werden zum berechnen verwendet, dein Arbeitgeber muß ein Schein vom Arbeitsamt ausfüllen, Überstunden werden nicht angerechnet. Nur das normale Brutto.
Wer seinen Job verliert, erhält Arbeitslosengeld nur auf Grundlage der tariflich festgelegten Arbeitszeit, auch wenn er regelmäßig mehr gearbeitet hat, als der Tarifvertrag vorsieht. Das Bundessozialgericht (Az. B 11 AL 43/ 01 R)
nicht der Durchschnitt, sondern das normale Brutto, hatte es gerade vor 8 Wochen.