Wie sollte man sich verhalten, wenn man zu unrecht beschuldigt wurde?

8 Antworten

Da es, wie Du irgenwo unten schreibst um eine Belästigung, eventuell Nachstellung geht, solltest Du den hier natürlich immer bei soolchen Fragen aufkommenden Rat einen Anwalt zu kontaktieren mit Vorsicht betrachten. Die Chancen das Du die Anwaltskosten selbst tragen mußt sind sehr hoch.

Man verhält sich bei solchen Anschuldigungen, vor allem wenn sie haltlos sind, am besten so das man gar nichts macht. Vor allem keine Aussagen bei der Polizei oder sonstwo.

Erst wenn ein Strafbefehl, oder eine Anklageschrieft kommt, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

goldeneye43 
Beitragsersteller
 06.09.2015, 15:59

Wenn es sich um ein Missverständnis handelt sollte man das doch der Polizei mitteilen oder?Die Frage ist nur ob es was nützt

Artus01  07.09.2015, 10:47
@goldeneye43

Nein, es wird nichts nutzen, eher das Gegenteil.

alles abstreiten und fertig


kommt auf die schwere des vorwurfes und welche beweise er so faked an


ob ich einen anwalt nehme

wenn er da paar zeugen auffährt, würde ich einen anwalt nehmen, die sind da erfahrener, zeugen in widersprüche zu verwickeln

Auf jeden Fall einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin nehmen, in einer Strafsache einen Fachanwalt für Strafrecht / eine Fachanwältin für Strafrecht hinzuziehen.

Ohne Anwalt / ohne Anwältin ist Deine Situation viel schlechter als mit Rechtsanwalt/Anwältin. Mit anwaltlichem Beistand hast Du Chance Deine Unschuld zu beweisen, weil das Verfahren dann Deine Rechte ausreichend berücksichtigen wird.

Sage immer die Wahrheit, lüge nie. Mit Lügen verstrickst Du Dich in Widersprüchen, wirkst merkwürdig und auffällig. Aber das alles besser noch mit einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin besprechen!

goldeneye43 
Beitragsersteller
 06.09.2015, 13:43

Meine Vernehmung ist erst in einer Woche,sollte ich da hingehen und der Polizei erzählen,dass ich unschuldig bin oder direkt zum Anwalt?Die Frage ist halt nur ob es etwas bringt,zu sagen dass ich unschuldig bin

nobytree2  06.09.2015, 13:45
@goldeneye43

Immer zuerst zum Anwalt / zur Anwältin.

Geh NIE, wirklich NIE allein zur polizeilichen Vernehmung. Nie. Du hast gegen jemand der beruflich Personen vernimmt, nicht den Hauch einer Chance.
Geh zum Anwalt. Sag ihm die Wahrheit. Und sonst niemandem etwas über die Sache. Auch -und gerade nicht- der Polizei.

goldeneye43 
Beitragsersteller
 07.09.2015, 22:33

Warum denn?Warum sollte man denn nicht zur Vernehmung gehen?

Du musst Dich doch äußern....Kommt auf den Sachverhalt an. Wenn Dich jemand des Mordes beschuldigt, brauchst Du sicher ben Anwalt.