Sollte man sich bei einer Anzeige wegen Nachstellung einen Anwalt holen?
Sollte ich zur vernehmung gehen oder mich an einen Anwalt wenden?
7 Antworten
Das kommt wohl auch darauf an, ob man als Beschuldigter oder Anzeigende(r) (also als Zeuge ) vorgeladen wurde.
Dann musst Du weder zur Polizei, noch musst Du überhaupt eine Aussage machen. Spätestens wenn Du Post von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht bekommst solltest Du Dir aber schon mal einen Anwalt rausgesucht haben, der Dich mal ganz unverbindlich beraten kann.
Ja, als Beschuldigter sollte man da zum Anwalt gehen. Die Möglichkeit der Akteneinsicht hast Du ja schon selbst als Grund genannt, das ist aber sicher nicht der einzige. Du kannst da z.B. auch klären, ob Du wirklich "niemandem das Leben schwergemacht" hast - so was kann ja auch unabsichtlich passieren. Der Anwalt kann möglicherweise zwischen Dir und der Person, die die Anzeige erstattet hat, vermitteln. Und falls es sich wirklich um eine grundlose Anzeige handeln sollte, kann er Dir helfen, da in Zukunft Deine Ruhe zu haben. Ach ja, es sollte natürlich der _richtige_ Anwalt für so einen Fall sein, und da kann ich nun kaum einen Rat geben. Aber die Frage ist da m.E. weniger, ob Du zum Anwalt gehen solltest als die, zu welchem Anwalt Du gehen solltest.
Die Frage ist wohl eher folgende: Hast du einer Person nachgestellt oder nicht? Wenn ja, stelle dich bei der Vernehmung deiner Verantwortung und überlege mal, ob es hier nicht angemessen wäre, echte Reue zu zeigen. Wenn nein, gehe zur Vernehmung und schildere den Sachverhalt aus deiner Sicht.
Das ist zwar auch eine wichtige Frage, aber eine andere. Egal, wie die Antwort darauf lautet, ist es aber sinnvoll, zum Anwalt zu gehen.
Übrigens hat der Umstand, dass du „nichts“ getan hast, nicht so viel zu bedeuten, wie du meinst. Jemand anders kann dein „nichts“-tun durchaus als Stalking werten, was dich natürlich in eine schwierige Situation bringt, wenn hier keinerlei Absicht vorlag und auch „zufällige“ Begegnungen nicht geringfügig geplant wurden. Damit beschuldige ich dich keinesfalls, ich kenne die Umstände ja gar nicht, aber das, was eine Seite als harmlos einstuft, muss auf der anderen Seite nicht zwangsläufig ebenfalls als harmlos verstanden werden. Wenn du mit Leuten zu tun hast, die hier schweres Geschütz auffahren und falsche Anschuldigungen formulieren, würde ich auf jeden Fall zum Anwalt raten.
Genau das ist ja auch der Punkt.Es macht im allgemeinen keinen Sinn dass die Gegenseite sagt,dass ich ihr das Leben schwer gemacht habe.Der Polizei wurde nämlich geschildert dass ich angeblich psychische Probleme habe und gefährlich bin.Diese Aussage stammt von einer Person,die mir ihre eigene Adresse gab und mich zur ihrer Wohnung eingeladen hat.Würde ein normaler Mensch mit gesundem Menschenverstand so etwas tun und danach so eine Aussage bei der Polizei machen?Ich glaube,da stimmt mir ja jeder zu oder?
Ich habe niemandem das Leben schwer gemacht bzw. beeinträchtigt.Klar möchte ich den Sachverhalt auch klären aber mir wurde geraten zum Anwalt zu gehen.Wenn ich z.b sagen würde das ich dies oder jenes nicht gemacht habe würde die Polizei mir das nicht abkaufen.Klar kann die Gegenseite dies nicht beweisen aber wenn sie falsche Zeugen ins Spiel bringt dann wird es für mich schwer oder?Deswegen wär ein Anwalt eigentlich besser,weil er Akteneinsicht hat oder?
Diese Frage stellst du aber schon zum x-ten Mal - warum also hast du dich noch nicht beraten lassen? Wenn es denn derart brennen würde, wärst du doch längst zu einem Beratungsgespräch beim Anwalt gewesen, oder liege ich da falsch?
Du bist der Beschuldigte? Dann hast du jedenfalls ein zeugnisverweigerungsrecht und brauchst nicht zur Vernehmung gehen. Da ein Anwalt im Strafprozess erstmal selber finanziert werden muss, brauchst du den aktuell auch nicht wirklich. Wer weiß, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt.
Aber mit den spärlichen Infos kann dir niemand einen plausiblen Rat geben...
Bei einer Vorladung durch die Polizei muss man nicht hingehen, bei einer durch die Staatsanwaltschaft schon.
Diesen Aufwand tun sich diie Staatsanwaltschaften nur an, wenn es wirklich geboten ist. Danach sieht es hier nun wirklich nicht aus. Aber auch da muss man als Beschuldigter lediglich Angaben zur Person machen.
Wenn man sieht, was hier im Forum häufig als Stalking benannt wird und was der Gesetzgeber damit tatsächlich gemeint hat, brauchst du dir keine große Sorgen machen. Die Staatsanwaltschaft kann bestimmt auch ohne deine Äußerung entscheiden, dass kein Stalking gegeben ist. Lies dir mal Urteile durch. Oder bist du ein Psycho?
natürlich als beschuldigter