Wie soll ich das beweisen das dass Geld im Schließfach liegt, weil er lügt
Wer kann mir einen Rat geben? Mein Nochehemann hat vor unserer Ehe einen Bausparer mit 25 Taus.€ ausbezahlt bekommen, das Geld hat er im Schließfach gebunkert. Durch seine Arbeit hat er jedes Jahr noch extra Tandiemen zwischen 11.5oo,- € und 9.500,-€ bekommen, die auch ins Schließfach gepackt wurden, er hatte ein mtl. Gehalt von Netto 4.204,-€. Jetzt kurz vor unserer Scheidung, streitet er alles ab und ich komme an keinen Cent ran. Die Erbschaft, die er noch gemacht hat, von knappen 24,-Tausend € werden zum Anfang unserer Ehe dazu gezählt. Hat irgend jemand einen Rat, wie ich dass Bewisen kann??
Bitte Helft mir!
4 Antworten
Ich sehe keine Möglichkeit, wie man beweisen soll, dass Geld im Schließfach liegt. Höchstens kann man nachverfolgen, dass er irgendwann den Bausparvertrag bekommen hat, aber nicht, wo er das Geld gelassen hat.
Der Vertrag bleibt unberücksichtigt, da er vor der Ehe ausbezahlt wurde.
Weißt Du, es ist ja hier gar nicht zu merken das Du Deinen Noch-Ehemann wie ne Zitrone auspressen willst. Das ist unterste Schublade ! Der Bausparer war - wie Du selbst schreibst - vorehelich, also kannst Du Dir den abschminken und von seinem Gehalt wirst Du ja auch nicht schlecht mitgelebt haben. Die Erbschaft war seine ! Da wirst Du auch nichts von sehen. Ich kann nur sagen das er es genau richtig gemacht hat und das Geld im Schließfach gebunkert hat damit Du nicht ran kommst. Er wird gewusst haben wieso er das macht ;-) Es ist echt widerwärtig wie geldgeil und armselig Du bist. Ich habe selbst ne hässliche Scheidung durch, aber ich habe von meinem Ex keinen Cent genommen obwohl mir einiges zugestanden wäre. So habe ich die Achtung vor mir selbst nicht verloren.
Soweit ich weiß, zählt der Bausparvertrag, der VOR der Eheschließung ausgezahlt wurde, nicht zum Ehevermögen. Sprich mit Deinem Rechtsanwalt, ob man eine gerichtliche Verfügung erwirken kann, aber wahrscheinlich macht Dein Nochehemann das Bankschließfach eh vorher leer, wenn er das Geld nicht freiwillig rausrücken will. Irgendetwas schriftliches, Abrechnungen oder so, könnten evtl. auch noch helfen, nachzuweisen, dass er das Geld bekommen hat. Wenn er keine Ausgaben dagegen setzen kann, muss es ja noch irgendwo sein.
DH! Der einzigen Vorwurf, den man dem Mann machen kann ist der, dass seine Frau von der Existenz des Schließfachs wusste...
Hallo Imager761! Bei seiner Vorgängerin war er auch nicht Klüger denn die hat sich davon 7500,-€ entnommen und hat damit Ihren Umzug Finanziert.Ich habe nur noch einen kleinen Vorteil, ich habe von seinen Oldtimern, die er in unserer Ehe gekauft hat, die Wertgutachten und diese sind erheblich an Wert gestiegen.Danke für Deinen Kommentar! Jutta
Nicht nur die Erbschaft, auch die voreheliche Bausparsumme bleibt bei der Zugewinnberechnung unberücksichtigt.
Und den Beweis über den Inhalt des Schließfachs kannst du gerade nicht führen.
Selbst wenn, kann dein Mann leicht behaupten, es sei alles darin verbraucht worden.
Da sehe ich keinerlei Möglichkeit.
HTH
G imager761
Eine vorsätzliche Entreicherung ist nicht so leicht nachweisbar!
Der Mann muss doch nur behaupten, dass er das Geld verprasst hat. Das muss und kann man nicht belegen!