Wie sehen meine Optionen bei einem Praktikumsabbruch oder einer Kündigung aus?
Hey Leute,
ich bin momentan in der zehnten Woche meines Praktikums (es soll 14 Wochen gehen), möchte es aber aus verschiedenen Gründen abbrechen. Eigentlich handelt es sich um ein freiwilliges Praktikum (vor dem Studium), im Vertrag steht aber ich sei aber ein Plicht-Praktikant (die Begrifflichkeiten habe ich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages nicht richtig verstanden). Ich werde nicht bezahlt, obwohl 14 Wochen länger als drei Monate sind (ab drei Monaten gesetzlicher Mindestlohn).
Im Vertrag steht ich darf nur unter Angabe von Gründen und einer Frist von 4 Wochen kündigen.
Eigentlich habe ich das Recht auf Vergütung und es handelt sich auch nicht um ein Pflichtpraktikum sondern um ein freiwilliges, oder? Außerdem muss ich täglich länger als 8 h arbeiten, was auch rechtsswiedrig ist.
Ich halte es im Praktikum jedenfalls nicht mehr aus und mir ist unklar was meine Rechte sind. Habe ich auch im Nachhinein das Recht auf Vergütung und wie kann ich das Praktikum am besten abbrechen (falls überhaupt)?
Danke um Vorraus.
3 Antworten
Wie ich in einem Kommentar zu deiner Frage lese, handelt es sich bei dir um ein Vorpraktikum.
Wenn ein solches Vorpraktikum zwingend zur Studienaufnahme erforderlich ist, so handelt es sich rechtlich gesehen um ein sogenanntes Pflichtpraktikum. Das verwechseln viele... Genau so, als wenn du bereits studieren würdest und während des Studiums ein Praktikum machst, denn sie sind Bestandteil der Studienordnung.
Bei einem Pflichtpraktikum ist es keinesfalls so, dass der Arbeitgeber dir Lohn zahlen muss, gesetzlich ist er nicht dazu verpflichtet. Dabei spielt auch die Dauer des Praktikums überhaupt keine Rolle. Schließlich könntest du auch bereits für dieses Vorpraktikum BAföG beantragen, genau wie beim Start des Studiums auch. (Wenn du einen Anspruch auf BAföG hasst.)
Dein AG hat also keinen Fehler beim Vertrag gemacht....
Nun möchtest du nach 10 von 14 Wochen kündigen, macht das denn wirklich Sinn? Das könntest du doch noch schaffen, oder? Zumal im Vertrag -für beide Seiten bindend- eine 4-wöchige Kündigungsfrist vereinbart wurde und einzuhalten ist...und damit bist du dann automatisch bei 14 Wochen.
Hier auch zum Nachlesen:
Sehr gerne
Recht auf Vergütung hast du, wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum über 3 Monaten Dauer handelt. Dann gilt der Mindestlohn.
Der Arbeitgeber wird schon wissen, warum er "Pflichtpraktikum" in den Vertrag geschrieben hat, denn du ja auch unterzeichnet hast. Wenn die Bezeichnung und die daraus folgenden Konsequenzen nicht klar waren, hättest du dich vorher informieren müssen. Man unterschreibt keinen Vertrag, den man nicht versteht...
Was hast du dem AG denn zur Erläuterung erzählt?
Länger als 8 Stunden am Tag zu arbeiten ist übrigens nicht per Se rechtswidrig.
Zur Kündigung selbst kann/will ich nichts sagen, weil ich da keine gesicherte Auskunft geben kann. Ein Auflösungsvertrag ist aber immer möglich, bedarf aber der Zustimmung des AG.
Ich habe dem AG gesagt, dass ein Vorpraktikum Voraussetzung für die Bewerbung ist. Ich weiß, dass 8 Stunden per se nicht rechtswidrig sind, solange man an einem anderen Tag dann weniger arbeitet (sprich: durchschnittlich 8h pro Tag). Es gibt auch Ausnahmen in einigen Bereichen. Mein Bereich trifft aber nicht zu. Ich muss allgemein länger als 8 Stunden arbeiten und manchmal sogar bis 21:00 im Büro bleiben.
Wenn das Praktikum Voraussetzung ist, um den Studiengang anzufangen, dann wäre es ein Pflichtpraktikum.
Danke
In manchen Studiengängen sind Praktika Pflicht. Erkundige Dich dazu bei der zuständigen Stelle der Uni. Geeignete Ansprechpartner wären das Prüfungsamt, aber auch die studentische Interessenvertretung.
Das Praktikum ist nicht im Rahmen eines Studiums oder während eines Studiums. Es ist vor der Bewerbung, aber ich frage nochmal nach, danke.
Viel Erfolg!
Danke
Wenn man ohne dieses Vorpraktikum nicht zum Studium zugelassen wird, so ist es ein Pflichtpraktikum und muss nicht vergütet werden....
Vielen Dank, ja ich habe jetzt auch verstanden, dass kündigen keinen Sinn macht, da es ja eine 4-wöchige Kündigungsfrist gibt. Trotzdem vielen Dank für die informative Antwort.