Wie sehen meine Optionen bei einem Praktikumsabbruch oder einer Kündigung aus?

3 Antworten

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Wie ich in einem Kommentar zu deiner Frage lese, handelt es sich bei dir um ein Vorpraktikum.

Wenn ein solches Vorpraktikum zwingend zur Studienaufnahme erforderlich ist, so handelt es sich rechtlich gesehen um ein sogenanntes Pflichtpraktikum. Das verwechseln viele... Genau so, als wenn du bereits studieren würdest und während des Studiums ein Praktikum machst, denn sie sind Bestandteil der Studienordnung.

Bei einem Pflichtpraktikum ist es keinesfalls so, dass der Arbeitgeber dir Lohn zahlen muss, gesetzlich ist er nicht dazu verpflichtet. Dabei spielt auch die Dauer des Praktikums überhaupt keine Rolle. Schließlich könntest du auch bereits für dieses Vorpraktikum BAföG beantragen, genau wie beim Start des Studiums auch. (Wenn du einen Anspruch auf BAföG hasst.)

Dein AG hat also keinen Fehler beim Vertrag gemacht....

Nun möchtest du nach 10 von 14 Wochen kündigen, macht das denn wirklich Sinn? Das könntest du doch noch schaffen, oder? Zumal im Vertrag -für beide Seiten bindend- eine 4-wöchige Kündigungsfrist vereinbart wurde und einzuhalten ist...und damit bist du dann automatisch bei 14 Wochen.

Hier auch zum Nachlesen:

https://karrierebibel.de/praktikanten-rechte/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Keshini840 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 14:51

Vielen Dank, ja ich habe jetzt auch verstanden, dass kündigen keinen Sinn macht, da es ja eine 4-wöchige Kündigungsfrist gibt. Trotzdem vielen Dank für die informative Antwort.

Recht auf Vergütung hast du, wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum über 3 Monaten Dauer handelt. Dann gilt der Mindestlohn.

Der Arbeitgeber wird schon wissen, warum er "Pflichtpraktikum" in den Vertrag geschrieben hat, denn du ja auch unterzeichnet hast. Wenn die Bezeichnung und die daraus folgenden Konsequenzen nicht klar waren, hättest du dich vorher informieren müssen. Man unterschreibt keinen Vertrag, den man nicht versteht...

Was hast du dem AG denn zur Erläuterung erzählt?

Länger als 8 Stunden am Tag zu arbeiten ist übrigens nicht per Se rechtswidrig.

Zur Kündigung selbst kann/will ich nichts sagen, weil ich da keine gesicherte Auskunft geben kann. Ein Auflösungsvertrag ist aber immer möglich, bedarf aber der Zustimmung des AG.

Keshini840 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 12:15

Ich habe dem AG gesagt, dass ein Vorpraktikum Voraussetzung für die Bewerbung ist. Ich weiß, dass 8 Stunden per se nicht rechtswidrig sind, solange man an einem anderen Tag dann weniger arbeitet (sprich: durchschnittlich 8h pro Tag). Es gibt auch Ausnahmen in einigen Bereichen. Mein Bereich trifft aber nicht zu. Ich muss allgemein länger als 8 Stunden arbeiten und manchmal sogar bis 21:00 im Büro bleiben.

liavah  29.03.2019, 12:41
@Keshini840

Wenn das Praktikum Voraussetzung ist, um den Studiengang anzufangen, dann wäre es ein Pflichtpraktikum.

Keshini840 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 13:12
@liavah

Danke

In manchen Studiengängen sind Praktika Pflicht. Erkundige Dich dazu bei der zuständigen Stelle der Uni. Geeignete Ansprechpartner wären das Prüfungsamt, aber auch die studentische Interessenvertretung.

Keshini840 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 12:16

Das Praktikum ist nicht im Rahmen eines Studiums oder während eines Studiums. Es ist vor der Bewerbung, aber ich frage nochmal nach, danke.

Keshini840 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 13:13
@GanMar

Danke

rotreginak02  29.03.2019, 14:00
@Keshini840

Wenn man ohne dieses Vorpraktikum nicht zum Studium zugelassen wird, so ist es ein Pflichtpraktikum und muss nicht vergütet werden....