Wenn ich einen schriftlichen Vertrag mit einem anderen Menschen abschließe (Hautfarbe egal), dass er mein Sklave sein soll, ist das rechtens?
Wenn er freiwillig und ohne Druck seine Unterschrift drunter setzt?
4 Antworten
Natürlich nicht.
Ein solcher Vertrag verstößt gegen die "guten Sitten" und wäre nichtig (ungültig)
Nein, die Menschenwürde ist unantastbar. Die kann man nicht Mal freiwillig aufgegeben.
Nichts destro trotz gibt es Menschen die so ein Schriftstück gern haben um sich "sicher" zu sein, dass sie es "ernst" meinen.
Viele Paare möchten innerhalb ihrer BDSM-Beziehung gewisse Regeln aufstellen, die das Zusammenleben verbindlich gestalten.
Dort können auch Handlungswege und Tabus "besprochen und geregelt"
werden, z.B. das Safe-Wort, das von beiden Seiten benutzt werden kann um
eine Spielhandlung abzubrechen, weil es unangenehm oder gefährlich
wird.
Ein Vertrag, der die Pflichten und Rechte beider Partner festlegt.
Nach der geltenden Rechtssprechung hat so ein "Sklavenvertrag" allerdings
keinerlei Gültigkeit. Er ist, im juristischen Sinne, sittenwidrig.
Deshalb muss beiden Partnern klar sein, daß sie nur moralisch an den
Vertrag gebunden sind.
So ein Vertrag ist nicht gültig, sprich wenn er sich nicht daran hält kannst du ihn nicht verklagen. Dieser Vertrag verstößt Gegen das Grundgesetz.
In einer Firma ist es ja auch verboten dass die Mitarbeiter zB. giftige Dämpfe einatmen müssen, auch wenn sie freiwillig dort arbeiten.