Wie schnell muss man einen Anwalt bezahlen (nach Anwaltsrecht)?
Hallo zusammen,
in einem Rechtsstreit benötigen wir die Unterstützung eines Rechtsanwaltes. Dieser stellt regelmäßig und unangekündigt hohe Rechnungen, welche wir nicht immer aus dem laufenden Geschäftsbetrieb direkt begleichen können, jedoch immer innerhalb weniger Wochen. Es sind schon beträchtliche Beträge geflossen.
Dennoch drohte der Anwalt schon mehrfach wegen offener Rechnung mit Mandatsniederlegung, "weil ihm das Berufsrecht aufgrund von sehr engen Grenzen so vorgebe". Er könne deshalb nicht kulanter sein.
In Zusammenarbeit mit anderen Anwälten haben wir das noch nicht erlebt.
Konkreter wird er leider nicht. Gibt es diese Vorschriften im Anwalts-/Gebührenrecht ratsächlich? Wo kann ich diese finden?
Vielen Dank für Eure Hilfe :-)
6 Antworten
Naja, wie schnell musst du die Brötchen beim Bäcker bezahlen? Sobald die Rechnung da ist.
Du kannst höchstens mit dem Anwalt absprechen dass es zwischendrin eng ist, aber auf eigene Faust nicht Zahlen, das wird Mahnungen und das Einstellen der Tätigkeit zur Folge haben.
Verpflichtet ist er wohl nicht, aber wer arbeitet schon umsonst oder für den ärger später, das Geld eintreiben zu müssen?
Wenn jegliche Zahlungen ausbleiben würde, hätte ich dafür auch vollstes Verständnis. Es ist allerdings schon ein hoher sechsstelliger Betrag geflossen.
Frag ihn doch einfach mal ob das ok ist mit den Zahlungen.
wovon soll der anwalt sein leben, die miete der kanzlei und seine MA bezahlen, wenn alle mandanten so zögerlich zahlen wie ihr?
ob man/n sich einen rechtsbeistand leisten kann, sollte man prüfen, ehe man einen engagiert...
Das verstehe ich vollkommen. Gerne hätte man eine bessere Zahlungsmoral, bei den angesprochenen Summen ist das aber nicht immer so einfach. Das kann jeder gut nachvollziehen, der selbst schon ein Unternehmen geführt hat.
Gezahlt wurde immer und das auch weiterhin. Die Art und Weise finde ich in diesem konkreten Fall jedoch fragwürdig, weil bereits ein hoher sechsstelliger Betrag geflossen ist.
schau mal in die BRAGO
Ganz sicher nicht, das Gesetz gibt es sein über 12 Jahren nicht mehr.
Das RVG ist die richtige Stelle, schaue dir §8 und 9 an. Da ich nicht genau weiß, worum es geht, könnten die Zahlungen gerechtfertigt sein. Aber schau selber die Paragrafen an.
Ich kann hieraus keine Pflicht zur Mandatsniederlegung erkennen, wenn innerhalb einer bestimmten Frist nicht gezahlt werden konnte.
Gibt es weitere Vorschriften oder ist die "Pflicht zur Mandatsniederlegung" nur ein Vorwand, um schnellstmöglich offene Posten einzutreiben?
Deine Frage war, wie schnell du die Rechnung bezahlen musst. OK, weiter unten hast du dann noch nach Mandatsniederlegung gefragt.
in der Regel fällig ab Erhalt der Rechnung.....binnen 14 Tagen wenn höflich formuliert..
Gibt es denn tatsächlich konkrete Vorschriften, die einem Anwalt zur Mandatsniederlegung verpflichtet, wenn innerhalb einer gewissen Frist nicht gezahlt werden kann?
Oder ist das nur ein Vorwand, um schnellstmöglich die offenen Posten einzutreiben?
Nein keinem Anwalt wird verboten ohne Bezahlung zu arbeiten, dass ist Blödsinn, er darf das Mandat niederlegen wenn er nicht bezahlt wird, dass hat er nur unglücklich formuliert
Das ist bei jeder Rechnung so und natürlich vollkommen korrekt.
Die Frage war jedoch, ob es tatsächlich konkrete Vorschriften gibt, die einen Anwalt zur Mandatsniederlegung verpflichtet.
Oder ist das nur ein Vorwand, um schnellstmöglich die offenen Posten einzutreiben?